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Durch die Kriegswirtschaft zur Naturalwirtschaft

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Bibliographic data

fullscreen: Durch die Kriegswirtschaft zur Naturalwirtschaft

Monograph

Identifikator:
891221816
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-76666
Document type:
Monograph
Author:
Neurath, Otto http://d-nb.info/gnd/118587420
Title:
Durch die Kriegswirtschaft zur Naturalwirtschaft
Place of publication:
München
Publisher:
Verlag von Georg D. W. Callwey
Year of publication:
1919
Scope:
1 Online-Ressource (231 Seiten)
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Contents

Table of contents

  • Durch die Kriegswirtschaft zur Naturalwirtschaft
  • Title page
  • Contents

Full text

32 
Bereitwilligkeit der Bank ist dabei keineswegs immer sogleich zu erreichen, und 
wenn eine Regierung auch im Notfall selbst vor einer gewaltsamen Wegnahme 
des Metallschatzes nicht zurückschreckt — was z. B. Gambetta 1871 in 
Erwägung zog —, so wird zunächst versucht, auf dem Wege von Verhandlungen 
das nötige Geld zu erhalten. Freilich geht so viel Zeit verloren und nicht immer 
kann der Staat die von der Bank geforderten Bedingungen erfüllen. Im Jahre 
1871 z. B. hat sich die Bank, nachdem ihr schon vorher mehrmals Geld entnom 
men worden war, schließlich nur gegen Verpfändung von Domänen dazu verstan 
den, dem französischen Staat weitere Mittel zur Verfügung zu stellen. Die durch 
einen Staatsschatz der Regierung gewährte Unabhängigkeit wird aber gerade 
von manchen wieder für bedenklich gehalten. Struensee behauptet z. B. 
geradezu, die Angst vor monarchischen Übergriffen sei mit eine Ursache gewesen, 
daß die Engländer keinen Staatsschatz anlegten. Während Anleihen und Steuern 
im allgemeinen vom 'Parlament bewilligt werden müssen, steht dieser Schatz jeden 
Augenblick zur Verfügung, was, wie manche meinen, auch ein Anreiz zum Kriege 
sein kann. Auch im XIX. Jahrhundert haben diese Erwägungen keine geringe 
Rolle gespielt,^?) und viele Volksvertretungen waren bemüht, den Regierungen 
alle Mittel vorzuenthalten, über die sie ohne besondere Bewilligung verfügen 
könnten. 
Gerade bei Fragen der äußeren Politik spielt das Recht der Budgetbewil 
ligung eine erhebliche Rolle. Da die äußere Politik dem direkten Eingreifen des 
Parlaments im allgemeinen entzogen ist und die Kriegserklärung vielfach durch 
den Monarchen ohne Zustimmung der Volksvertretung erfolgen kann, kann das 
Parlament nur durch Verweigerung der finanziellen Mittel den Versuch machen, 
die äußere Politik zu hindern. Die Bedeutung dieses Vorgehens ist in monarchi 
schen Ländern insofern nicht allzu hoch anzuschlagen, als die Regierung Eingriffe 
in die äußere Politik weit energischer abzuweisen pflegt, als solche auf anderem 
Gebiete. Im Interesse der Dynastie und des territorialen Ansehens entschließen 
sich Regierungen noch am ehesten zu einem Verfassungsbruch, wie ihn z. B. 
Preußen in den Sechzigerjahren erlebte. Eine besondere Schwierigkeit liegt häufig 
darin, daß die Regierung ¡nur ungenügende Mitteilungen über ihre Absichten, 
machen kann, wenn sie deren Ausführung nicht selbst vereiteln will. Als Bis 
marck im preußischen Landtage 1865 bei seinen Bemühungen, den Kieler Hafen 
für Preußen zu erwerben, auf Schwierigkeiten stieß, betonte er ausdrücklich 
„Könnten wir uns rechtzeitig klar im voraus über alle Pläne der Zukunft 
Ihnen gegenüber aussprechen, ich glaube, Sie würden mehr davon billigen, als 
Sie bisher zu tun sich getrauen.... Wenn Sie in die Technik der diplomatischen 
Geschäfte Eingeweihter wären, Sie würden uns nicht einmal dadurch drängen, daß 
Sie Äußerungen aussprechen, durch welche Sie das Ministerium in Verlegenheit 
setzen, entweder durch Stillschweigen die Richtigkeit anscheinend zuzugeben oder 
in Widerlegungen Meinungen zu äußern, die aus politischen Gründen besser unaus 
gesprochen bleiben.“ Trotz des Parlamentarismus ist die äußere 
Politik mehr oder weniger geheim. Der Demokratisierung 
der inneren Politik ist bis jetzt keine der äußeren gefolgt. 
Selbst in Ländern wie England, in denen^das Parlament formell über die äußere 
Politik informiert wird, sind diese Mitteilungen keineswegs geeignet, ein aus 
reichendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse zu geben. Ein nicht selten ge 
wählter Ausweg besteht darin, parlamentarischen Ausschüssen nähere Details 
vertraulich mitzuteilen, wobei freilich die Gefahr überaus naheliegend ist, daß 
das Plenum besonders in Zeiten politischen Kampfes über die betreffenden 
Mitteilungen mehr oder minder genau informiert wird, wodurch die geheim 
zu entziehen, daß man es privaten Gesellschaften anvertraut, die ähnlich wie die 
Notenbankinstitute in starker Abhängigkeit vom Staate stehen. Von dem gewöhn 
lichen Privateigentum ist jedenfalls immer jenes zu trennen, das große öffentliche 
Aufgaben erfüllt. 
Renauld, a. a. O. S. 56. 
Vgl. Bismarcks Reden. Edit. Reclam, II, S. 224. Abgeordnetenhaus, 
1. Juni 1865.
	        

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Durch Die Kriegswirtschaft Zur Naturalwirtschaft. Verlag von Georg D. W. Callwey, 1919.
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