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Taxämter oder private Schätzungen?

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Bibliographic data

fullscreen: Taxämter oder private Schätzungen?

Monograph

Identifikator:
898897718
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-20842
Document type:
Monograph
Author:
Ecker, Alexander
Title:
Taxämter oder private Schätzungen?
Place of publication:
Essen-Ruhr
Publisher:
Verlag von W.F. Schulte
Year of publication:
1913
Scope:
1 Online-Ressource (74 Seiten)
Digitisation:
2017
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
II. Kritische Betrachtung der Schätzungsarten für Beleihungszwecke
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Taxämter oder private Schätzungen?
  • Title page
  • Contents
  • I. Die Wertschätzung städtischer Grundstücke zu Beleihungszwecken
  • II. Kritische Betrachtung der Schätzungsarten für Beleihungszwecke
  • III. Die Hilfsmittel der Wertschätzung zu Beleihungszwecken
  • IV. Reformvorschläge

Full text

26 
Die Nichtigkeit der Taxe hängt also im Wesentlichen von der 
Lösung der personensrage ab. 
Das bestätigt die kaiserliche Aufsichtsbehörde, die wir an dieser 
Stelle schon oster genannt haben. 
In dem zweiten Geschäftsbericht des Kaiserlichen Aufsichtsamts 
für Privatversicherung (für 1903) heißt es: 
„Das Aussichtsamt ist der Meinung, daß die Taxftage in der 
Hauptsache Personenfrage ist, und daß es nicht allzu- 
grotze Schwierigkeiten bietet, Personen mit der nötigen 
Sachkunde zu gewinnen, ftaben es doch große und ange- 
ehene Anstalten aus Grund sorgfältigster Auswahl ihrer Sachver- 
tändigen dahin gebracht, daß sie während mehrerer 
Jahrzehnte so gut wie gar keine Verluste an Ka 
pital oder Zinsen aus dem ft ppo theke n ges ch ä fte zu 
beklagen hatten. Woraus es vor allem aber ankommt, das 
ist/ daß gewissenhafte und unbeteiligte, d. h. vom Darlehnsgeber 
sowohl wie vom Darlehnsucher unabhängige, am Zustandekommen 
der einzelnen Darlehnsgeschäste weder direkt noch indirekt in 
teressierte Taxatoren gewählt werden." 
In dem gleichen Geschäftsbericht heißt es an anderer Stelle 
allerdings u. a. auch: 
„Lebensversicherungsunternehmungen kleineren und mittleren 
Umfanges, welche außerhalb Berlins domiziliert, hier eine eigene 
.und ausreichende Organisation für das .hppothekengeschäft nicht 
unterhalten konnten, dennoch aber hier Beleihungen vorgenom 
men Haben, sind in mehreren der Aufsichtsbehörde bekannt gewor 
denen Fällen in die ftand völlig unzuverlässiger Ver 
mittler und Taxatoren geraten und durch deren Grundstücks 
abschätzungen zu höchst bedenklichen und verlustbringenden Ueber- 
beleihungen bestimmt worden." 
Diese letzteren Ausführungen bestätigen nur die erstangezogenen. 
Ts handelt sich bei den hier in Betracht kommenden Uebelständen 
deren Ursachen man in vielen Fällen an ganz falscher Stelle sucht, 
ausschließlich darum, daß einzelne Beleihungsinstitute nicht die 
entsprechende Auswahl unter ihren Taxatoren treffen und, wenn 
wir uns einmal vulgär ausdrücken sollen, jeden ftinz und Kunz 
taxieren lassen, ohne ihn auf fterz und Nieren geprüft zu haben. Be 
sonders scharf tritt das hervor, wenn das gleiche Kaiserliche Aussichts 
amt für Privatversicherung in seinem Geschäftsbericht für das Jahr 
1905, gelegentlich eines statistischen Vergleiches der Kaufpreise mit 
den Taxen konstatiert, daß sich hinsichtlich der privaten Taxen bei 
den einzelnen Gesellschaften eine weitgehende Uebereinstimmung der 
Uesultate des Jahres 1905 mit denen des Jahres 1904 in dem Sinne 
zeige, daß gleichmäßig in beiden Jahren bei demselben Teile 
der Gesellschaften die Kaufpreise sich fast drrrchgehends mit den von 
ihnen erhobenen privaten Taxen annähernd deckten, während ander 
seits bei manchen Gesellschaften wiederum die Kaufpreise fast 
durchgehends nicht unerheblich hinter den Taxen zurückblieben.
	        

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Taxämter Oder Private Schätzungen? Verlag von W.F. Schulte, 1913.
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