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Wertes würde sich das Bild des wirtschaftlichen Erfolges der
einzelnen Betriebe verschieben: Der eine Betrieb (ß-Rot) würde
scheinbar teurer arbeiten, der andere verhältnismäßig billiger. Dem
liefernden Betrieb würde ein zu geringer Wert des Abfalls, dem
empfangenden Betrieb ein zu geringer Gestehungspreis des Roh
stoffes angerechnet.
Nun sollen die Einzelbetriebe in kalkulatori
scher Beziehung als selbständig und unabhängig
voneinander angesehen werden, die nur durch die
Einheitdesyermögenszueinemorganischen Ganzen
mit gemeinsamer Zweckbestimmung verbanden
sind 1 ). Jeder Betriebsleiter wird selbstverständlich bemüht sein,
den Erwerbszweck seines Betriebes möglichst vollkommen zu er
füllen. Er wird sich nicht dazu verstehen, daß das Betriebsergebnis
seiner Abteilung zugunsten einer anderen, wenn auch nur rechnerisch,
herabgedrückt wird, obgleich die organische Einheit, die Unter
nehmung nicht darunter leiden würde. Ein billiger Ausgleich wird
in manchen Unternehmungen dadurch geschaffen, daß die Betriebs
verwaltung alljährlich im voraus für die von einem in den anderen
Betrieb übergehenden Nebenprodukte „Ü b e r n a h m e p r e i s e“, d. h.
Verrechnmigswerte unter Berücksichtigung der Marktpreise und der
Kalkulationsergebnisse festsetzt (vgl. S. 85, 87).
y) Muß ein Nebenprodukt, um es wieder verwenden zu können,
einem Nebenprozeß unterzogen werden ohne gleichzeitigen MateriaP
verlust, dann ist dem Fall 3« analog vorzugehen: Ton dem Gesamt
materialwert der Rohstoffe für die Erzeugung des Hauptproduktes
ist der um die Kosten der Wiederherstellung verminderte Einkaufs
preis des gewonnenen Nebenproduktes abzuziehen.
Ist mit der Wiederherstellung, z. B. der Reinigung, ein Material
verlust verbunden, so ist dieser zu berücksichtigen. Z. B. Laut
Tabelle I (S. 91) werden 2601 kg Cerise als Abfall gewonnen,
das vor der Weiterverarbeitung gereinigt werden soll. Nach der
Reinigung ergeben 2601 kg Brutto nur 2500 kg Netto. Der ct-Gelb-
betrieb als Empfänger rechnet wie folgt:
Kauft man 2500 kg Rohstoff zu 50,— für 100 kg, so
gibt dies Mk. 1250,—
Infolge der Übernahme des unreinen Produktes sind
Kosten zu bezahlen mit ....... „ 150,—
Somit dürfen 2601 kg, die der Betrieb übernehmen
soll, nur g . . . Mk. 1100,—
’) Anderer Meinung Wagner, Gemischte Werke, S. 73: Da die Abfälle
stets im eigenen Betriebe verwendet werden, haben sie für das Werk stets den
gleichen Wert, weshalb ein fester Normalpreis in Ansatz kommt.