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Zeit in zwei ungleich große Teile zerlegen: Der eine größere Teil
ist für alle Arbeiter eines Wirtschaftsgebietes unter den angeführten
Umständen gleich hoch, ist eine reine Leistungsvergütung für gleiche
und gleichartige Arbeit. Der andere Teil bildet die Ortszulage. Im
nachstehenden Schaubild wird der Dreherlohn (Sommer 1917) ver
schiedener Städte dargestellt. Die Linie a—ß schließt die Ver
gütung für absolut gleiche Leistungen gegen die Ortszulage ab.
Diesen Teil nennen wir Grundlohn: er stellt den reinen Arbeits
wert dar.
1 — 1' Leistungslinie.
1 — a — ß—Y Grandlohn.
b) Zu dem Grundlohn im angegebenen Sinne und zur Orts
zulage tritt als dritter Bestandteil des Arbeitslohnes die Zulage für
den einzelnen Arbeiter als Gegenleistung für besondere persönliche
Arbeitsgeschickliehkeit; diese persönliche Zulage kommt in Akkord
stundenverdienst deutlicher zum Ausdruck als beim Stundenlohn.
Der von den Arbeiterorganisationen geforderte ( Mindeststundenlohn
wird durch die Summe des Grundlohnes und die Ortszulage — mit
Ausschluß des Wettbewerbes der Arbeitgeber als Lohnbestimmungs
faktor — gedeckt.
Prämienlöhne.
§ 24. Die Prämienlohnsysteme — eine besondere Form
des Akkordlohnsystems ■— wollen langjährige Akkordverträge er-