Full text : Die Selbstkosten-Berechnung industrieller Betriebe

hören  teils  zu  den  Erzeugungs-,  teils  zu  den  Vertriebskosten  (Kosten
für  die  Produktions-  und  Verkaufsbereitschaft),  teils  zu  keiner  dieser
beiden  Gruppen,  z.  B.  Kosten  der  Statistik.  Unter  den  Unkosten
sind  solche,  die  nur  entstehen,  wenn  an  einer  Produktionsstelle
Arbeit  geleistet  wird,  z.  B.  Kraft,  und  andere,  die  von  der  Unternehmung ­
  zu  tragen  sind,  auch  wenn  nicht  gearbeitet  wird,  z.  B,
Sachversicherung,  Steuern,  ein  Teil  der  Anlageabschreibungen.
Danach  spricht  man  von  Leistungs  -  und  von  Zeit  kosten.  Die
Unternehmungskosten  sind  in  der  Hauptsache  organische  Kosten,
ordentlicher  Kapital  verbrauch  der  Unternehmung,  der  durch  den
Verkaufspreis  gedeckt  werden  soll.  Anorganische,  außerordentliche ­
  Kosten  stehen  mit  dem  Betriebe  in  keinem  ursächlichen  Zusammenhang, ­
  beispielsweise  Elementarschäden,  Unterschlagungen  u.  ä.
Sie  sind  aus  dem  Ertrag  der  Unternehmung  zu  decken.
Die  Gruppierung  der  Unkosten  in  der  Selbstkostenberechnung
der  Einzelbetriebe  und  der  einzelnen  Industriezweige  ist  von  der
Organisation  der  Kostenermittlung  beeinflußt.  Eine  Schematisierung
ist  unmöglich.  Ein  aufmerksamer  Kritiker  wird  in  vielen  Fällen
belanglose  oder  bedeutende  Fehler  in  der  Verteilung  der  Unkosten
finden,  beispielsweise:  Im  Maschinenbau  kann  zwischen  Lohnunkosten, ­
  Materialunkosten  und  sonstigen  Unkosten  unterschieden
werden.  Häufig  werden  Lohn-  und  Materialunkosten  der  Bequemlichkeit ­
  halber  zu  den  „sonstigen  Unkosten“  geschlagen  und  gemeinsam
verrechnet.  Reisekosten,  die  sich  auf  einen  bestimmten  Auftrag
beziehen,  sind  nicht  Unkosten  des  Betriebes,  sondern  Kosten  dieses
Auftrages.  Die  Kosten  des  technischen  Bureaus  werden  unter  den
Betriebsunkosten  verrechnet,  obgleich  Offertzeichnungen  und  Kostenvoranschläge ­
  für  die  nicht  zur  Ausführung  gebrachten  Offerten
zweifellos  Vertriebskosten  sind,  und  der  Aufwand  für  einen  bestimmten ­
  Auftrag  jedoch  zu  den  Selbstkosten  dieses  Auftrags  gehört. ­
  Die  Gehälter  der  festbesoldeten  Beamten  sind  entweder  Werkstatt- ­
  oder  Abteilungskosten  (Betriebsingenieur,  Werkmeister,  Werkstattschreiber) ­
  oder  Unkosten  der  Fabrikation  (technische  Direktion,
Betriebsbureau,  Baubureau)  oder  Unkosten  des  Vertriebes  (Handlungsreisender, ­
  Reiseingenieure)  oder  allgemeine  Kosten  der  Verwaltung ­
  (Einkaufsbureau,  Lohnbureau,  Buchführung,  Magazin).
Eine  erschöpfende  Übersicht  und  Abgrenzung  lassen  sich  nicht
geben.  Ebenso  ist  eine  Einteilung  nach  anderen  Gesichtspunkten
durchführbar.  So  kann  man  von  konstanten,  festen,  unbedingten ­
  Unkosten  sprechen,  die  in  ihrer  absoluten  Höhe  vom  Beschäftigungsgrad ­
  und  Umsatz  des  Unternehmens  unabhängig  sind,
während  des  Betriebes  innerhalb  gewisser  Grenzen  sich  nicht  ändern,
wie  z.  B.  die  unveränderlichen  Lasten  des  stehenden  Kapitals  (Abschreibungen, ­
  Verzinsung,  Versicherung),  dann  Verwaltungskosten,
            
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