Full text: Die Selbstkosten-Berechnung industrieller Betriebe

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ticmen, gleichwie die erstmalige Herstellung eines Produktes Mehr 
kosten verursacht, weil die Erfahrung fehlt. 
Sind mehrere verschiedenartige Betriebe in einer Unternehmung 
vereinigt, dann müssen die Unkosten für jeden Betrieb besonders 
bestimmt werden. Die Ausgaben der einen Abteilung werden größer 
sein als die der anderen. Hier ist die Abnutzung größer, dort ent 
stehen verhältnismäßig höhere Unterhaltungskosten; die eine Ab 
teilung verarbeitet hauptsächlich fertiges Material, eine andere er 
zeugt den erforderlichen Rohstoff selbst; ihr Anteil an den General 
kosten wird deshalb höher sein müssen. Z. B. eine Maschinenfabrik 
und eine Eisengießerei sind in einer Unternehmung vereinigt; die 
erste verursacht bei Mk. 50 000,— Lohnaufwendungen Mk. 25 000,— 
Unkosten = 50%. Die Gießerei verausgabt Mk. 20 000,— Löhne 
und Mk. 6000,— Kosten = 30%. Die Unkosten gemeinsam be 
rechnet (70 000:31000) gibt 44 2 / 7 %, d. h. die Erzeugnisse der 
Maschinenfabrik würden zu billig und mit Geldverlust verkauft, jene 
der Eisengießerei wären zu teuer und fänden keinen Absatz. 
Die Trennung der Aufzeichnung ist nicht nur notwendig, um 
die Kosten einer jeden Abteilung an sich zu ermitteln; auch wegen 
der an die Unkostenstatistik zu knüpfenden Folgerungen ist sie 
zu fordern. Überdies ist sie unerläßlich wegen einer gerechten 
Verteilung auf die Einzelfabrikate. 
Die Verteilung der Unkosten ist notwendig wegen der Kosten 
verrechnung und wegen der Kalkulation des Verkaufspreises. (Ver 
gleiche § 7.) 
Betriebsunkosten (Fabrikationsunkosten). 
A. Unkostenverrechnung (Gesamtkalkulation). 
§ 31. Als allgemeiner Grundsatz hat zu gelten: Jeder Be 
triebsabteilung, jeder Werk- oder Arbeitsstätte 
müssen jene Kosten zu geschrieben werden, welche 
sie verursacht hat, die dem Betrieb, der Werkstätte 
oder dem Arbeitsplatz wirtschaftlich zur Last 
fallen. Die Schwierigkeit der Kostenverreehnung liegt nicht in 
der Ermittelung der Kosten an sich, sondern in der Auffindung eines 
richtigen Verteilungsmaßstabes für diese Kosten, die nicht direkt 
verteilbar sind. 
Die Betriebsunkosten sind in besondere und allgemeine Betriebs 
kosten zu trennen. Besondere Betriebsunkosten, auch Abtei- 
lungs- oder Werkstattkosten genannt, sind solche, die nur 
einzelnen Betriebsabteilungen (Werkstätten) zur Last fallen, währendi 
die allgemeinen Betriebsunkosten für alle Betriebe gemeinsam
	        
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