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ticmen, gleichwie die erstmalige Herstellung eines Produktes Mehr
kosten verursacht, weil die Erfahrung fehlt.
Sind mehrere verschiedenartige Betriebe in einer Unternehmung
vereinigt, dann müssen die Unkosten für jeden Betrieb besonders
bestimmt werden. Die Ausgaben der einen Abteilung werden größer
sein als die der anderen. Hier ist die Abnutzung größer, dort ent
stehen verhältnismäßig höhere Unterhaltungskosten; die eine Ab
teilung verarbeitet hauptsächlich fertiges Material, eine andere er
zeugt den erforderlichen Rohstoff selbst; ihr Anteil an den General
kosten wird deshalb höher sein müssen. Z. B. eine Maschinenfabrik
und eine Eisengießerei sind in einer Unternehmung vereinigt; die
erste verursacht bei Mk. 50 000,— Lohnaufwendungen Mk. 25 000,—
Unkosten = 50%. Die Gießerei verausgabt Mk. 20 000,— Löhne
und Mk. 6000,— Kosten = 30%. Die Unkosten gemeinsam be
rechnet (70 000:31000) gibt 44 2 / 7 %, d. h. die Erzeugnisse der
Maschinenfabrik würden zu billig und mit Geldverlust verkauft, jene
der Eisengießerei wären zu teuer und fänden keinen Absatz.
Die Trennung der Aufzeichnung ist nicht nur notwendig, um
die Kosten einer jeden Abteilung an sich zu ermitteln; auch wegen
der an die Unkostenstatistik zu knüpfenden Folgerungen ist sie
zu fordern. Überdies ist sie unerläßlich wegen einer gerechten
Verteilung auf die Einzelfabrikate.
Die Verteilung der Unkosten ist notwendig wegen der Kosten
verrechnung und wegen der Kalkulation des Verkaufspreises. (Ver
gleiche § 7.)
Betriebsunkosten (Fabrikationsunkosten).
A. Unkostenverrechnung (Gesamtkalkulation).
§ 31. Als allgemeiner Grundsatz hat zu gelten: Jeder Be
triebsabteilung, jeder Werk- oder Arbeitsstätte
müssen jene Kosten zu geschrieben werden, welche
sie verursacht hat, die dem Betrieb, der Werkstätte
oder dem Arbeitsplatz wirtschaftlich zur Last
fallen. Die Schwierigkeit der Kostenverreehnung liegt nicht in
der Ermittelung der Kosten an sich, sondern in der Auffindung eines
richtigen Verteilungsmaßstabes für diese Kosten, die nicht direkt
verteilbar sind.
Die Betriebsunkosten sind in besondere und allgemeine Betriebs
kosten zu trennen. Besondere Betriebsunkosten, auch Abtei-
lungs- oder Werkstattkosten genannt, sind solche, die nur
einzelnen Betriebsabteilungen (Werkstätten) zur Last fallen, währendi
die allgemeinen Betriebsunkosten für alle Betriebe gemeinsam