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mischten Werk der Großeisenindustrie sind als Hauptbetriebe Vorhanden:
Koks-, Hochofen, Stahlwerk, Blockwalzwerk, Walzwerk,
Adjustagen und Gießerei. Als Hilfsbetriebe: Kraft-, Kesselbetriebe,
Werkstätten, Bauabteilung, Eisenbahn. Die Feststellung der Selbstkosten
kann sich auf die Hauptbetriebe beschränken, während die
Kosten der Hilfsbetriebe in jenen der Hauptbetriebe aufgehen. Alljährlich
wird der Gesamtaufwand der Hauptbetriebe festgestellt und
der mutmaßliche monatliche Verbrauch durch Division mit den 12
monatlichen Selbstkosten in einem unveränderlichen Anteil zugeschlagen
(Normalzahlen). Schwankungen in den Bejxriebsverhältnissen
bleiben unberücksichtigt. Oder man verteilt die Kosten der
Hilfsbetriebe nach feststehenden Prozentanteilen auf die Hauptbetriebe,
oder endlich, was allein richtig erscheint, die Kosten werden
individuell verteilt. Die Generalkosten (Handlungsunkosten, Abschreibungen,
Unterhaltung des Gesamtbetriebes etc.) werden in
dem einen Werk nur auf die Hauptbetriebe im Verhältnis der Lohnsummen,
in einem anderen Betriebe nur auf einige Hauptbetriebe,
beispielsweise Hochofen, Gießerei, Walzwerk, oder nur auf einige
Hilfsbetriebe, endlich in fortgeschrittenen Kostenberechnungen auf ,
Haupt- und Hilfsbetriebe dem Verbrauch entsprechend verteilt.
Demgemäß werden in manchen Hüttenbetrieben Selbstkosten nur für
die Hauptprodukte der Teilprozesse (Koks, Roheisen, Ingots, Blooms,
Walzwerkfabrikate), nicht aber für die Nebenprodukte (Gas, Ammoniak,
Teer) berechnet, während die Theorie stets die Anschauung
vertreten hat, daß Haupt- und Nebenprodukte in rechnerischer Beziehung
gleich zu behandeln sind.
Die Aufteilung hat zu beachten, daß die Kosten in dem einen
Fall Sonderkosten eines Fabrikationsbetriebes, im anderen allgemeine
Fabrikationskosten darstellen können. Für die ersten ist der betr.
Betrieb voll, für die letzten anteilsmäßig zu belasten. Z. B. die
Kosten einer für den Betrieb V ausgeführten Probefärbung — zunächst
auf dem Konto „Färberei“ verrechnet — sind nur diesem
Betrieb zu belasten, jene der Vorversuche eines neuentdeckten Farbstoffes
sind als allgemeine Kosten allen Betrieben nach irgend einem
Teilungsschlüssel anzurechnen.
Die Unkostenstatistik kann auch auf die Verwaltungszweige
eines Unternehmens ausgedehnt werden; so ist es möglich,
in Großbetrieben wünschenswert, die Kosten (einschließlich
Abschreibung des Gebäudes, Anteil an Licht, Heizung) des kaufmännischen,
des Kalkulations- und Konstruktionsbureaus, der Expedition,
des Lagers usw. zu ermitteln. (Vgl. das Beispiel des § 44.)
Die Verteilung der Betriebsunkosten nach feststehenden
Verteilungsverhältnissen — z. B. prozentuell nach den vorjährigen
Lohnsummen o. ä. — eine Art Normalkalkulation, ist wertlos, wenn
die Ausgaben starken Schwankungen unterworfen sind. Dort müssen