Full text : Die Selbstkosten-Berechnung industrieller Betriebe

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mischten  Werk  der  Großeisenindustrie  sind  als  Hauptbetriebe  Vorhanden: ­
  Koks-,  Hochofen,  Stahlwerk,  Blockwalzwerk,  Walzwerk,
Adjustagen  und  Gießerei.  Als  Hilfsbetriebe:  Kraft-,  Kesselbetriebe,
Werkstätten,  Bauabteilung,  Eisenbahn.  Die  Feststellung  der  Selbstkosten ­
  kann  sich  auf  die  Hauptbetriebe  beschränken,  während  die
Kosten  der  Hilfsbetriebe  in  jenen  der  Hauptbetriebe  aufgehen.  Alljährlich ­
  wird  der  Gesamtaufwand  der  Hauptbetriebe  festgestellt  und
der  mutmaßliche  monatliche  Verbrauch  durch  Division  mit  den  12
monatlichen  Selbstkosten  in  einem  unveränderlichen  Anteil  zugeschlagen ­
  (Normalzahlen).  Schwankungen  in  den  Bejxriebsverhältnissen
  bleiben  unberücksichtigt.  Oder  man  verteilt  die  Kosten  der
Hilfsbetriebe  nach  feststehenden  Prozentanteilen  auf  die  Hauptbetriebe, ­
  oder  endlich,  was  allein  richtig  erscheint,  die  Kosten  werden
individuell  verteilt.  Die  Generalkosten  (Handlungsunkosten,  Abschreibungen, ­
  Unterhaltung  des  Gesamtbetriebes  etc.)  werden  in
dem  einen  Werk  nur  auf  die  Hauptbetriebe  im  Verhältnis  der  Lohnsummen, ­
  in  einem  anderen  Betriebe  nur  auf  einige  Hauptbetriebe,
beispielsweise  Hochofen,  Gießerei,  Walzwerk,  oder  nur  auf  einige
Hilfsbetriebe,  endlich  in  fortgeschrittenen  Kostenberechnungen  auf  ,
Haupt-  und  Hilfsbetriebe  dem  Verbrauch  entsprechend  verteilt.
Demgemäß  werden  in  manchen  Hüttenbetrieben  Selbstkosten  nur  für
die  Hauptprodukte  der  Teilprozesse  (Koks,  Roheisen,  Ingots,  Blooms,
Walzwerkfabrikate),  nicht  aber  für  die  Nebenprodukte  (Gas,  Ammoniak, ­
  Teer)  berechnet,  während  die  Theorie  stets  die  Anschauung
vertreten  hat,  daß  Haupt-  und  Nebenprodukte  in  rechnerischer  Beziehung ­
  gleich  zu  behandeln  sind.
Die  Aufteilung  hat  zu  beachten,  daß  die  Kosten  in  dem  einen
Fall  Sonderkosten  eines  Fabrikationsbetriebes,  im  anderen  allgemeine
Fabrikationskosten  darstellen  können.  Für  die  ersten  ist  der  betr.
Betrieb  voll,  für  die  letzten  anteilsmäßig  zu  belasten.  Z.  B.  die
Kosten  einer  für  den  Betrieb  V  ausgeführten  Probefärbung  —  zunächst ­
  auf  dem  Konto  „Färberei“  verrechnet  —  sind  nur  diesem
Betrieb  zu  belasten,  jene  der  Vorversuche  eines  neuentdeckten  Farbstoffes ­
  sind  als  allgemeine  Kosten  allen  Betrieben  nach  irgend  einem
Teilungsschlüssel  anzurechnen.
Die  Unkostenstatistik  kann  auch  auf  die  Verwaltungszweige ­
  eines  Unternehmens  ausgedehnt  werden;  so  ist  es  möglich, ­
  in  Großbetrieben  wünschenswert,  die  Kosten  (einschließlich
Abschreibung  des  Gebäudes,  Anteil  an  Licht,  Heizung)  des  kaufmännischen, ­
  des  Kalkulations-  und  Konstruktionsbureaus,  der  Expedition, ­
  des  Lagers  usw.  zu  ermitteln.  (Vgl.  das  Beispiel  des  §  44.)
Die  Verteilung  der  Betriebsunkosten  nach  feststehenden
Verteilungsverhältnissen  —  z.  B.  prozentuell  nach  den  vorjährigen
Lohnsummen  o.  ä.  —  eine  Art  Normalkalkulation,  ist  wertlos,  wenn
die  Ausgaben  starken  Schwankungen  unterworfen  sind.  Dort  müssen
            
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