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methoden differenzieren, müssen die Betriebskosten
der einzelnen Maschine oder einzelner Gruppen
gleichartiger Maschinen ermittelt werden. Die
.Verteilung dieser Maschinenkosten kann durch Prozentaufschlag
auf die Arbeitslöhne dieser Maschine oder besser durch
Berechnung der stündlichen Arbeitskosten erfolgen. Die Verteilung
nach der Zahl der Betriebsstunden hat die Stundenzahl der
Werkstätte oder die Betriebsstunden der betreffenden Maschine zugrunde
zu legen. Im ersten Fall verteilt man die Kosten gleichmäßig
auf die Arbeitszeit der ganzen Werkstätte; die zweite Berechnungsart
ist erforderlich, wenn schwere Arbeitsmaschinen mm zeitweilig
und für bestimmte Erzeugnisse benutzt werden.
Praktisches Beispiel für die Berechnung der Maschinenkosten.
Maschine Nr. 288. Fläche 25 qm, Gesamtfläche der Arbeitsmaschinen
25
und -plätze 800 qm. Anteil von Nr. 288 somit =
'32
der Zeitkosten.
1.
2.
3.
4.
a)
b)
Abschreibung, Zinsen, Reparaturen des Gebäudes,
Anteil an den Kosten der Heizung und Beleuchtung.
Allgemeine Kosten (Werkstattaufsicht,
Meister ‘)
Berechnet nach dem beanspruchten
Raum hier
636,40
Abschreibung, Zinsen, Reparatur der Maschine . . . Mk. 1675,—
Betriebskosten der Maschine, berechnet im Verhältnis
zur beanspruchten Kraft, z. B. durchschnittlicher Kraftbedarf
10 PS mal 1200 Maschinen-Betriebsstunden
= 12 000 PS Stunden, d. i. im Verhältnis zur Gesamtkraftleistung
der Maschinenanlage 5%> von den Gesamtkosten
5 °/o w 546,80
Besondere Kosten (Verbrauch an Reserveteilen, Pakkungen,
Werkzeugen etc.), hier Ölverbrauch stündlich
V« 1 ä 29 Pfg. = , 174,—
Gesamtkosten für 1200 Betriebsstunden Mk. 3 032,20
1 Betriebsstunde Mk. 2,53
Feste Kosten (1 und 2) Mk. 2311,40, pro Stunde. . . Mk. 1,93
Veränderliche Kosten Mk. 546,80, pro Stunde .... 45,6 Pfg.
Ölverbrauch pro Stunde 15 ,
für die Arbeitsstunde 60,6 Pfg.
Erhöht sich die Zahl der Betriebsstunden etwa auf 1400,
so ergibt sich folgende Rechnung: die Kosten unter a)
bleiben unverändert Mk. 2311,40
1400 ä 60,6 , 848,40
Gesamtkosten für 1400 Betriebsstunden Mk. 3 159,80
1 Stunde = Mk. 2,257.
’) Andere Betriebe verrechnen diese Kosten pro Arbeitsbetriebsstunde, d. i.
für eine Betriebsstunde Mk. 2,26. Innerhalb gewisser Grenzen werden die Kosten
bei zunehmender Leistung für die Leistungseinheit fallen.