Full text : Die Selbstkosten-Berechnung industrieller Betriebe

preis-  und  Arbeitskostensteigerung  die  nachträgliche  Bewilligung  eines
Teuerungszuschlages.  Dagegen  war  wenig  einziuwenden;  es  mußte
nachgeprüft  werden,  ob  der  beantragte  Teuerungsaufschlag  im  Einklang ­
  stand  mit  der  auf  die  Verbrauchsmenge  für  das  Fertigfabrikat
umgerechneten  Verteuerung  der  Selbstkosten.  Wenn  dann  aber  ein
Erzeuger  mit  Rücksicht  auf  die  erhöhten  Unkosten  an  Stelle  der
bisher  Angerechneten  p  %  nunmehr  p  -f-  n  o/o  Unkostenzuschlag
in  Ansatz  brachte,  so  war  dieser  Berechnungsmodus  in  der  Regel
abzulehnen.  Ein  Zahlenbeispiel:  Die  Materialien  steigen  um  100o/o,
die  Löhne  um  40o/ 0 ,  die  Unkosten  um  20%  (mit  Rücksicht  auf  Erhöhung ­
  der  Gehälter,  die  Einstellung  ungeübten  Personals,  Ersatz
der  männlichen  durch  weibliche  Arbeitskräfte,  Verpflegungskostenzuschüsse ­
  u.  a.  m.).  Der  Produzent  rechnete  dann  häufig  wie  folgt:

Friedenspreis:  M  =  100
L=  50
200  °/o  U  =  100
250
20  %>  Gewinn  50
300

Kriegspreis:  200  +  100°/o
70  +  40  %
220°/»  154  +  54%
424  -f-  69,6  °/o
84,8  +  69,6%
508,8  +  69,6  °/o

Unterschied  beider  Forderungen:
100  +  20  +  54  +  34,8  =  208,8.

Der  Unkostenzuschlag  des  Kriegspreises  ist  unrichtig,  unangemessen
hoch.  Wenn  mit  200%  =  100  Mk.  in  Friedenszeiten  die  Unkosten
gedeckt  waren  und  im  Kriege  um  20%  gestiegen  sind,  so  waren
nur  120  Mk.  zur  Deckung  in  diesen  teueren  Zeiten  erforderlich.
Bei  70  Mk.  Lohn  war  ein  Zuschlag  von  etwa  175,%’  gerechtfertigt.
Genauigkeit  der  Kalkulation  vorausgesetzt,  ist  der  Gewinn  von  50
auf  84,8  Mk.  ohne  erheblichen  Mehraufwand  an  Unternehmerarbeit
gestiegen,  d.  h.  um  69,6%.  In  der  Überdeckung  der  Unkosten  (154
-4-120)  liegt  ein  „stiller“  Nutzen  von  34  Mk.,  insgesamt  118,8  Mk.
Gewinn  =  30,5.%  der  wirklichen  Selbstkosten  (200  —f—  70  —120).
Selbst  wenn  die  Friedenszuschläge  von  nur  200%  in  Anrechnung
gebracht  worden  wären  (140  Mk.),  würde  die  Unkostendeckung  zu
hoch  gegriffen  sein.  Die  Wertverschiebungen  zwischen  Material,
Lohn  und  Unkosten  gegen  die  Friedensverhältnisse  würde  eine  Neuberechnung ­
  der  Verhältniszahl  für  die  Kostenaufschläge  bedingen,
die  zumeist  zu  einem  niedrigeren  Ergebnis  geführt  hätte,  es  sei
denn,  daß  die  Steigerung  der  Arbeitskosten  und  jene  der  Unkosten
gleich  hoch  war.
Noch  ist  darauf  hinzuweisen,  daß  sich  die  Gewinne  am  Kriegspreis ­
  wegen  des  Zuschlages  der  Gewinnprozente  auf  die  Selbstkosten, ­
  also  mit  Einschluß  der  Verteuerung  der  direkten  Kosten,
gleichfalls  steigern  mußten.  Wollte  man  im  Beispiel  den  Friedens-
            
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