in dem einen Fall (z. B. wenn der Reisende nur die Erzeugnisse
einer Abteilung vertreibt, die Kosten eines Abteilungskatalogs)
für den Einzelbetrieb verrechnet werden, in einem anderen müssen
sie, wie alle übrigen Geschäftsunkosten, anteilsmäßig belastet werden.
Die zuletzt genannte Aufteilung ist stets eine mehr oder weniger
willkürliche, die die größeren oder geringeren ( Yertriebsunkosten
der Einzelfabrikate berücksichtigt. Eine schablonenmäßige Aufteilung
führt auch hier zu Unrichtigkeiten; einzelne Abteilungen
haben überhaupt kaum nennenswerte Handlungsunkosten, z. B.
solche, die ihre Produkte an ein Syndikat oder ausschließlich an einen
Abnehmer liefern (staatliche Aufträge). Für den einen Unterbetrieb
ist die Einkaufstätigkeit des kaufmännischen Bureaus hinsichtlich
der Beschaffung möglichst billiger Rohstoffe (wie in der Papier-,
Textil-, (Metallindustrie) wichtig, für einen anderen ausschließlich
dessen ;Ver kauf Stätigkeit. Eine dritte Abteilung braucht für ihre
Produkte eine sehr rege Reklame. Kurz, die Unterbetriebe sind völlig
ungleichmäßig an den Absatzkosten beteiligt. Feste Yerteilungsgrundsätze,
wie sie für die Betriebsunkosten bestehen, können hier
nicht angeführt werden.
Die Art des Absatzes bestimmt den Anteil des
Einzelfabrikates an den Absatzkosten.
In einzelnen Unternehmungen ist es üblich, Betriebs- und Handlungsunkosten
gemeinsam zu verrechnen, ein Verfahren, das grundsätzlich
zu verwerfen ist 1 ). Eine ordnungsmäßige Kostenberechnung
hat anzugeben, was der technische Prozeß der Herstellung
und was der Vertrieb kostet. Die Tendenz, den berufsmäßigen
Zwischenhandel auszuschalten, beherrscht auch die Industrie und
führt zu einer häufig beobachteten ununterbrochenen Steigerung
der sog. Handlungsunkosten (man vergleiche diese Kosten in den
Bilanzen der Aktiengesellschaften) 2 ). Ist der Selbstkostenpreis eines
Artikels verhältnismäßig zu hoch, so kann der technische, aber auch
der kaufmännische Betrieb zu teuer arbeiten. Im ersten Fall müssen
die Kräfte rationeller ausgenutzt, die Roh- und Hilfsstoffe billiger
eingekauft u. dgl., im anderen Fall, müssen die Bankspesen, Verkaufskosten,
Gehälter usf. vermindert werden. Ohne Trennung
beider Unkostengruppen wird es der Verwaltung nicht immer möglich
sein, an der richtigen Stelle zweckmäßige Vorkehrungen zu
treffen.
Von den allgemeinen Handlungsunkosten sind die besonderen
V e r k a u f s s p e s e n zu trennen (siehe § 30). Ihre Aufteilung nach
*) Balle w ski a. a. O. S. 39 legt mit Unrecht wenig Wert auf die Trennung.
2 ) Vgl. Rathenau, Einfluss der Kapitals- und Produktionsvermehrung auf
die Produktionskosten in der deutschen Maschinen-lndustrie, S. 72 ff. Jena 1906.