Germanisation der Lande zwischen Elbe und Oder. 367
von Slawen erhalten: zu Lüchow, im hannoverschen Wendland,
ist noch bis zum Jahre 1752 in fremder Zunge gepredigt worden.
In der eigentlichen Mark aber folgte dem Zeitalter erst—
maliger Germanisation des platten Landes eine nicht minder
fruchtbare Zeit städtischer Grundungen. Hatte es bis zum Ende
des 12. Jahrhunderts im engeren Brandenburg nur drei Städte
zegeben, Havelberg und Alt- und Neustadt Brandenburg, so
waren doch schon in nächster Nähe der Mark alle Vorbedingungen
größerer städtischer Entwickelung erwachsen. Jetzt floß die Elbe
zwischen deutschen Landen dahin, eine Straße nationalen Handels;
die Kaufkraft des flachen Landes auch auf ihrem rechten Ufer
—D
dieser Gegenden, war in dem Stadtrecht des Jahres 1188 eine
erste Kodifikation altberühmter kaufmännischer und bürgerlicher
Bräuche geschaffen worden.
Diese Bedingungen galt es nunmehr für die Mark zu
autzen. Es geschah in massenhaften, fast zu eifrigen Städte—
gründungen etwa seit dem Jahre 1228; nicht bloß die Mark—
grafen Johann J. und Otto II., auch Adelige, wie die edlen
Herren zu Putlitz oder von Friesack, erbauten Städte: bei
hundert Städte und Städtchen entstanden im Laufe kaum zweier
Geschlechter
Und auch für diese bürgerlichen Anlagen bildete sich ein be—
stimmter Typus der Anlage und Unternehmung heraus. Auch
hier übernahm ein Lokator oder ein Konsortium von Lokatoren
die Gefahr der Gründung; der Unternehmer wurde mit der
Vogtei der Stadt belehnt; er erhielt neben Freihufen und Frei—
heit von der Haussteuer ein Drittel der Gerichtsgebühren, ein
Drittel der Marktgefälle, ein Drittel der Einkünfte vom
Kaufhaus und anderen Einnahmen aus Gewerbe und Handel:
seine Stellung entwickelte sich nach Art derjenigen des Erb—
schulzen der Dörfer. Und wie das Dorf in Hufen angelegt
ward, systematisch, unter ängstlicher Rücksicht auf die Gleichheit
eglichen Loses und die bequeme Wirtschaft aller, so bildete sich
auch ein bestimmtes Schema städtischer Anlage aus, das eine mög—