Object: Recht der Schuldverhältnisse (Bd. 2)

Germanisation der Lande zwischen Elbe und Oder. 367 
von Slawen erhalten: zu Lüchow, im hannoverschen Wendland, 
ist noch bis zum Jahre 1752 in fremder Zunge gepredigt worden. 
In der eigentlichen Mark aber folgte dem Zeitalter erst— 
maliger Germanisation des platten Landes eine nicht minder 
fruchtbare Zeit städtischer Grundungen. Hatte es bis zum Ende 
des 12. Jahrhunderts im engeren Brandenburg nur drei Städte 
zegeben, Havelberg und Alt- und Neustadt Brandenburg, so 
waren doch schon in nächster Nähe der Mark alle Vorbedingungen 
größerer städtischer Entwickelung erwachsen. Jetzt floß die Elbe 
zwischen deutschen Landen dahin, eine Straße nationalen Handels; 
die Kaufkraft des flachen Landes auch auf ihrem rechten Ufer 
—D 
dieser Gegenden, war in dem Stadtrecht des Jahres 1188 eine 
erste Kodifikation altberühmter kaufmännischer und bürgerlicher 
Bräuche geschaffen worden. 
Diese Bedingungen galt es nunmehr für die Mark zu 
autzen. Es geschah in massenhaften, fast zu eifrigen Städte— 
gründungen etwa seit dem Jahre 1228; nicht bloß die Mark— 
grafen Johann J. und Otto II., auch Adelige, wie die edlen 
Herren zu Putlitz oder von Friesack, erbauten Städte: bei 
hundert Städte und Städtchen entstanden im Laufe kaum zweier 
Geschlechter 
Und auch für diese bürgerlichen Anlagen bildete sich ein be— 
stimmter Typus der Anlage und Unternehmung heraus. Auch 
hier übernahm ein Lokator oder ein Konsortium von Lokatoren 
die Gefahr der Gründung; der Unternehmer wurde mit der 
Vogtei der Stadt belehnt; er erhielt neben Freihufen und Frei— 
heit von der Haussteuer ein Drittel der Gerichtsgebühren, ein 
Drittel der Marktgefälle, ein Drittel der Einkünfte vom 
Kaufhaus und anderen Einnahmen aus Gewerbe und Handel: 
seine Stellung entwickelte sich nach Art derjenigen des Erb— 
schulzen der Dörfer. Und wie das Dorf in Hufen angelegt 
ward, systematisch, unter ängstlicher Rücksicht auf die Gleichheit 
eglichen Loses und die bequeme Wirtschaft aller, so bildete sich 
auch ein bestimmtes Schema städtischer Anlage aus, das eine mög—
	        
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