Full text : Die Selbstkosten-Berechnung industrieller Betriebe

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Zusammenfassung:
§  51.  Des  besseren  Verständnisses  halber  fassen  wir  die  bisherigen ­
  Erörterungen  zusammen:
1.  Die  Unkostenbuchführung  hat  den  Gesamtaufwand
nachzuweisen;  die  Materialkosten  und  Fabrikationslöhne  können
außer  Betracht  bleiben.  Für  jeden  Einzelbetrieb  sind  die  Unkosten
gesondert  zu  verrechnen.  In  Unternehmungen  mit  verschiedenartigen
Spezialfabrikationen  ist  wegen  der  gerechten  und  richtigen  Kalkulation ­
  eines  jeden  Artikels  für  jede  einzelne  Werkstätte  eine  besondere ­
  Kostenberechnung  aufzustellen.
Die  Unkostenbuchführung  hat  die  Betriebs-  und  die  Vertriebskosten ­
  festzustellen,  zu  zergliedern  und  zu  verteilen.  Von  Wichtigkeit
ist  hier  die  Frage,  nach  welchen  Grundsätzen  die  Verteilung  der
einzelnen  Unkostenarten  stattfinden  soll.  (Vgl.  §  31',  Beispiele
S.  145.)  Die  Gliederung  der  Unkosten  hat  auf  die  Kalkulationsformel
Rücksicht  zu  nehmen.
2.  Die  Kalkulation  eines  Einzelfabrikates  soll  die
Selbstkosten  sowie  einen,  vielfach  nur  theoretischen,  Verkaufspreis
bestimmen.  Als  Grundlage  hierfür  dient  die  Unkostenbuchführung.
a)  Wo  Jdassen  gleichartiger  Fabrikate  erzeugt  werden  (z.  B.
in  der  chemischen  Industrie),  werden  die  Selbstkosten  einer
Maß-  und  Gewichtseinheit  durch  Division  der  Gesamtkosten
(Material,  Löhne,  allgemeine  Unkosten)  durch  die  Produktionsmenge ­
  berechnet.  Zuschläge  entfallen.
b)  In  der  Kalkulation  eines  Spezialartikels  müssen  neben  den
unmittelbar  berechenbaren  Material-  und  Lohnkosten  noch
für  allgemeine  Kosten  Aufschläge  berechnet  werden.  Die  Ermittelung ­
  der  Zuschläge  stützt  sich  auf  die  Unkostenstatistik
(1).  Die  Materialunkosten  belasten  den  Materialwert,  die  Lohnunkosten ­
  die  Fabrikationslöhne,  die  Betriebsunkosten  die  direkten ­
  Arbeitslöhne,  die  Handlungsunkosten  hingegen  den
Produktionswert,  und  zwar  verschieden  nach  der  Art  und
Verkaufsschwierigkeit  des  Artikels.  Die  besonderen  Spesen
(§  50)  sind  jeder  Ware  einzeln  und  unmittelbar  anzurechnen.
Die  Zuschläge  werden  nach  der  Gewichts(Maß)einheit,  prozentuell ­
  oder  nach  der  Zeit  berechnet.  Beim  Prozentsystem  handelt
es  sich  darum,  wie  die  Zuschläge  zu  ermitteln  sind  und  worauf
sie  sich  beziehen  (§  41).  Man  rechnet  alle  Unkosten  gemeinsam
oder  spezialisiert  einzelne  Unkostenarten.
Die  Zuschläge  sollen  für  jeden  Einzelbetrieb  besonders  ermittelt
werden.  Wo  die  indirekten  Aufwendungen  der  einzelnen  Werkstätten
erheblich  voneinander  abweichen,  müssen  Zuschläge  für  jede  Werk-
            
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