Full text: Die Selbstkosten-Berechnung industrieller Betriebe

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Bilanzschema einer Aktien- 
Aktiva (Kapital-Verwendung, Arten d. Vermögensteile) 
I. Anlagevermögen (Gebrauchsvermögen, stehendes Kapital, Betriebsanlagen): 
1. Grundstücke (Fahrikterrain, Bergwerke, Forstbesitz usf.); 
2. Häuser (Fabrik-Verwaltungsgebäude, Beamten- und Arbeiterhäuser u. a.); 
3. Maschinen (Arbeits-, Kraftmaschinen), Werkzeuge, Modelle, Fabrik- 
und Bureauinventar; Fuhrwerk etc.; 
4. Sonstige Betriebsanlagen: Haupt- und Hilfsbetriebe, z. B. Kraftanlage, 
Hochöfen, Wasser- und Gaswerk, Schwebebahnen, Versuchsanlagen usf. 
5. Immaterielle Güter: Patente, Urheberrechte (Verteilung der Er 
werbskosten auf mehrere Jahre). 
II. Betriebsvermögen (umlaufendes Kapital, Betriebsmittel, Verbrauchs- oder 
Umsatzvermögen): 
A. Vorräte (Sachgüter): 
1. Bargeld, Schecks, Beichsbank-Giro- und Postscheckguthaben; 
2. fremde Geldsorten, Zinsscheine; 
3. W ertpapiere: 
ö) im eigenen Besitz; 
ß) aktive Lombard- oder Kautionseffekten, als Sicherstellung 
hinterlegt (nicht verfügbar); • 
4. Besitzwechsel: 
a) inländische Währung (Rimessenwechsel); 
ß) ausländische Währung (Devisen, Cambien); 
5. Betriebsvorräte: 
a) auf eigenem Lager: Rohstoffe, Halb- und Ganzfabrikate, 
Hilfsstoffe, Betriebsmaterialien; 
ß) Vorräte auf fremdem Lager: Konsignationswaren, Waren der 
Niederlagen bei Spediteuren etc. 
y) schwimmende, rollende Waren. 
Liquide 
Mittel 
B. Forderungen (Ansprüche auf Leistungen aus dem Vermögen eines 
Dritten): 
1. Ungedeckt: a) sichere Buchforderungen: Debitoren für Waren 
verkäufe; Guthaben bei Banken. Darlehensforde 
rungen; Forderungen an Tochtergesellschaften. 
ß) zweifelhafte, dubiose Forderungen. 
2. Sichergestellte, durch Depots, Bürgschaft etc. gedeckte Forde 
rungen; aktive Hypotheken, Rückständige Einzahlungen auf nicht 
volibezahlte Aktien. 
C. Leistungs-, Lieferungsansprüche: eigene Anzahlungen auf 
künftige Warenlieferungen. 
D. Beteiligung an anderen Unternehmen (teils Anlage, teils Be 
triebskapital). 
E. Eventualdebitoren (als Gegenposten für Eventualverbindlichkeiten). 
Passiva II. 
III. Rechnungsmäßige Aktiva (Interne Ergänzungsposten): 
1. Wertkorrekturen für Passivposten (selten); 
2. Transitorische Ausgaben (Verluste) und Einnahmen (Gewinn- 
Antizipationen) auf Rechnung eines künftigen Bilanzjahres, z. B. 
Disagio, voraus bezahlte Versicherungsgebühren etc. 
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gesellschaft (Produktionsbetrieb) 1 ). 
(Arten der Kapitalquellen, Kapitalbeschaffung) Passiva 
I. Eigene Mittel: 
Unverteilbares 
gebundenes 
Vermögen 
Verteilbares 
freies 
Vermögen 
r 1. Grund- oder Aktienkapital: Stamm- und 
aktien, 
l 2. Gesetzlicher oder Zwangs-Reservefonds; 
3. Statutarische freiwillige Reservefonds 
zur Deckung bestimmter Verluste (z. B. echter 
Delkrederefonds), oder bestimmter Ausgaben 
(Garantiefonds, echter Erneuerungs-, Wohl 
fahrtsfonds u. a.), oder ohne Zweckbeschrän 
kung (Spezialreserve, Dispositionsfonds); 
. 4. Reingewinn, Überschuß 2 ). 
Vorzugs- 
II. Fremde Mittel: 
a) Geldschulden (Verbindlichkeiten zu Leistungen aus dem eigenen 
Vermögen): 
Anla e ( 1- Hypothekarschulden; Restkaufgelder; feste, . f r £ s ti 
1° lfnö ! Darlehen, ' ang ris - 1 ? 
sciu en ( g Anleiheschulden (Obligationen); 
!. Buchschulden: Kreditoren für Warenliefe- 
Betriebs- 
Leihkapital 
tj ii j-, (Kurzfristiges 
rungen, Bankkredite; j T ., y 
4. Wechselschulden: Akzepte und Tratten ' ei pi . 
schulden j 5. Rückständige Ausgaben: Löhne, Steuern, noch nicht | g 0 f 0r ^. 
J bezahlte Dividenden- und Zinsscheine. i 
( 6. Empfangene Barkautionen. ’ 
b) Leistungsschulden: Anzahlungen der Abnehmer auf noch nicht 
erfüllte Lieferungsverträge. 
c) Eventualschulden für geleistete Bürgschaften, Avalakzepte und 
anderes. 
III. Rechnungsmäßige Passiva (Interne Ergänzungsposten): 
1. Wertkorrekturen für Aktiva, Ko.rrektivposten, Bewertungskonten, 
Wertminderungsposten, z. B. Amortisationskonto, Erneuerungsfondskonto. 
2. Transitorische Einnahmen (Erträgnisse) und Antizipationen (Ver 
lustausgaben) für Rechnung eines künftigen Bilanzjahres. 
1 ) Entnommen meiner Bilanztechnik und Bilanzkritik, 4. Auflage Berlin 
1920, S. 12. 
2 ) Infolge gesetzlicher Vorschriften am Schlüsse der Bilanz besonders 
anzuführen (§ 261, Ziff. 6 Handelsgesetzbuch).
	        
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