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§ 57. I. In manchen Unternehmungen werden Abschreibungsund
Dividendenpolitik miteinander verquickt. Die jährlichen Abschreibungsquoten
werden in solchen Betrieben von der Höhe des
jährlichen Reingewinn es bestimmt. Sollen schlechte Jahresergebnisse
verschleiert werden, wird weniger abgeschrieben. In
Jahren mit reicheren Erträgnissen werden höhere Abschreibungsbeträge
in Ansatz gebracht, oder man schreibt in günstigeren Jahren
vom Anschaffungswert, in weniger günstigen Jahren vom Buchwert
ab. Im allgemeinen amortisieren dauernd gut rentierende Betriebe
das Anlagekapital rascher als schlecht rentierende, die gelegentlich
überhaupt nichts abschreiben. Die Politik der Stabilisierung der
Dividenden muß in vielen Fällen jährlich schwankende Absichreibungsbeträ.ge
zur Folge haben, falls die Unternehmer
nicht andere weniger sichtbare Bilanzierungsmethoden an wen den,
beispielsweise interne Abschreibungen vorziehen.
II. Die (regelmäßige) Abschreibung durch Inventurbewertung
der Bestände beschränkt sich auf die beweglichen Teile
des Gebrauchsvermögens, beispielsweise auf Werkzeuge, Formkasten,
in Eisengießereien. Der Verbrauch wird durch Aufnahme des Endbestandes
und Vergleichung mit dem Anfangsbestand Zugang
wie folgt berechnet:
1. Anfangebestand .
2. Neuanschaffungen
5. Anfangsbestand 11.
Werkzeug-Konto.
8
12
20
3. Bilanzwert des Endbestandes
(Stahlwert der gebrauchten
, Anschaffungswert
der ungebrauchten Werkzeuge) 11
4. Verbrauch 9
20
Der Verbrauch, die Abschreibung, rechnet zu den mittelbaren
oder unmittelbaren Betriebsunkosten. Wir halten bei Werkzeugen
diese Abschreibungsmethode für besser als die Prozentmethode, die
trotz der absoluten Höhe der Abschreibungsquote (25%, 30%) verhältnismäßig
zu niedrig sein kann; sie macht eine zweckmäßig eingerichtete
Bestandskartothek erforderlich.
III. In kaufmännischen Bilanzen wird in der Regel kollektiv
abgeschrieben, d. h. auf den betreffenden Anlagekonten werden
einheitliche Prozentsätze in Abzug gebracht, ohne Rücksicht
auf die Zusammensetzung jenes Vermögensteils, dessen Wert
auf dem Konto verbucht ist. Z. B.