Full text : Die Selbstkosten-Berechnung industrieller Betriebe

tung  infolge  technischer  Neuerungen,  deren  Anschaffung  die  Konkurrenzfähigkeit ­
  der  Unternehmung  bedingen,  Änderungen  in  den  Arbeitsmethoden, ­
  Erlöschen  eigener  Patente  etc.
IV.  Neuanschaffungen  („Zugänge“)  an  Maschinen  und
anderen  Teilen  des  Anlagevermögens  sollen  pro  rata  temporis  (a)
abgeschrieben  werden.  Läßt  man  die  Zugänge  von  der  Abschreibung
frei  (b),  so  ist  das  Bilanzergebnis  zu  günstig;  schreibt  man  die  Neuanschaffungen ­
  mit  dem  vollen  Jahresprozentsatz  ab  (c),  so  ist  die
Abschreibung  übermäßig*).
V.  Die  Ausgaben  für  die  E  r  h  a  11  u  n  g  2 )  werden  als  Jahres-Verlust
  abgebucht,  belasten  dann  den  Betriebsgewihn  der  einzelnen
Jahre  in  wechselnder  Höhe,  in  den  späteren  Jahren  der  Verwendung
des  Produktionsmittels  in  steigendem  Maße,  wenn  bei  zunehmendem
Alter  die  Ausgaben  für  Instandhaltung  gleichfalls  zunehmen.  Die
Eeparaturkosten  werden  häufig  als  Vermehrung  des  Bestandwertes
als  Zugang  auf  dem  Anlagekonto  verbucht  und  durch  die  Abschreibungen ­
  auf  die  Dauer  der  Abschreibungsperiode  verteilt.  Erweiterungen ­
  der  Anlagen  und  Erhaltungsausgaben  werden  in  gleicher
Weise  verbucht  und  dadurch  die  Anschaffungs-  und  die  Erhaltungskosten ­
  des  Anlagevermögens  auf  die  Abschreibungsdauer  verteilt.
Werterhöhende  bzw.  die  Lebensdauer  verlängernde  Verbesserungen, ­
  Ergänzungen  und  Umbauten  müssen  in  einer
Ingenieur  berechnung  bei  Veranschlagung  der  Abschreibungen  berücksichtigt ­
  werden;  beispielsweise  wird  ein  Dampfkessel  mit  Überhitzer ­
  versehen,  eine  selbsttätige  Feuerung  wird  eingeführt,  eine
Zweizylinder-  wird  in  eine  Dreizylindermaschine  umgebaut,  die
alten  Lager  w-erden  durch  Kingschmierlager  ersetzt  usw.  Langhans
  bringt  hierfür  folgendes  Beispiel:  Anschaffungswert  einer
Dampfmaschine  22  000  Mk.,  Altmaterialwert  1000,  Lebensdauer
35  Jahre.  Nach  15  Jahren  werden  Verbesserungen  (für  6000  Mk.)
vorgenommen,  welche  die  Lebensdauer  der  Dampfmaschine  insgesamt
auf  50  Jahre  (seit  der  Anschaffung)  verlängern.  Der  Bilanzwert
nach  15  Jahren  seit  der  Anschaffung  ist  nach  Formel  S.  231:
(22  000—1000).  +  1000  =  Mk.  13  000.
*)  Z.  B.  Buchwert  800,  Abschreibung  10°/o,  Neuanschaffung  100,  in  Betrieb
genommen  Anfang  Oktober.
a)  800  b)  800  c)  800
80  -r  10»o  80  -f-  10°/o  100  +  Zugang
720  Zugang  100  720  900
97,5  -f-  2  V«  7»  2,5  100  +  Zugang  90  10  °/o
817,5  820  810
Vielfach  wird  der  Zugang  bis  auf  1  Mk.  (=  100  °/o)  abgeschrieben  (stille  Reserve).
2 )  Schmalenbach,  in  seiner  Zeitschr.,  2.  Jahrg.,  8.  472.  Leitner,
Grundriß  II,  S.  71.
            
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