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die Möglichkeit einer Abwälzung, einer Überwälzung auf andere be
steht.
a) Abschreibungen als Vermögenswertminderungen, die der
Unternehmer allein zu tragen hat, mindern die Betriebseinnahmen,
den Beinertrag der Unternehmung. Hierher gehören Verluste durch
Entwertung, Verluste an Forderungen, außerordentliche Verluste am
Anlagevermögen u. a. Sie sind aus dem Einkommen zu decken,
bilden keinen Bestandteil der Selbstkosten, sind anorganische Kosten.
Nicht angemessene, d. h. dem wirklichen Verlust nicht entsprechende
Abschreibungen beeinflussen in diesem Fall zu Unrecht den Rein
ertrag; zu hohe Abschreibungen vermindern den Reingewinn, zu
geringe Herabsetzung läßt den Reingewinn ungerechtfertigt zu groß
erscheinen.
b) Die ordentlichen Abschreibungen auf das Anlagekapital,
werden regelmäßig mit den Selbstkosten verrechnet; dies bedeutet
einen Ersatz, die Wiedererstattung der Kapitalverluste durch den
Verbraucher der Erzeugnisse, den Käufer :Eswerdenein malige
Anla,gekosten in laufende Betriebskosten umge
wandelt, Teile des Anlagekapitals, die Verlust
quote, in Betriebskapital umgeformt. Es betragen z. B.
die Abschreibungen auf das gesamte Anlagekapital 30000,— Mk.;
sie erscheinen, richtige Verteilung dieser Summe vorausgesetzt, als
ein Teil der Selbstkosten in der Gesamtheit der Kaufpreisforderungen
oder des Herstellungspreises (im Falle des Selbstverbrauches) jener
Waren, die in dem Zeitraum hergestellt wurden, für welchen die
Abschreibungen berechnet sind. Was durch Wertminderung infolge
Abnutzung am Anlagevermögen verloren geht, wird in den Her
stellungskosten der Produkte zurückerstattet: eine allmähliche teil
weise Liquidierung des immobilen Unternehmungskapitals. Nach voll
ständiger Abschreibung einer Anlage soll der ursprüngliche Anlage
wert in den verschiedenen Formen des Betriebskapitals vorhanden
sein. Im Falle des Ersatzes der gebrauchsunfähigen, bis auf den
Altmaterialwert amortisierten Maschinen etc. durch gleichwertige
neue wird wiederum Betriebskapital festgelegt und das so investierte
Kapital geht entsprechend den alljährlichen Abschreibungen in
flüssiges Kapital über usw.
Angemessene, vollständig und richtig verteilte
Abschreibungen des Anlagekapitals als Bestand
teil der Selbstkosten beeinflussen den Reingewinn
tatsächlich nicht, obgleich es in der Bilanz den Anschein
hq,t, als ob sie ihn vermindern. Dem Verlust durch Abschreibungen
stehen höhere Betriebseinnahmen — im Falle des Verkaufs der
Waren — oder entsprechend höher bewertete Aktivwerte (Lagerwaren,
Produkte für den Selbstverbrauch) gegenüber.