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Unverkäufliehkeit oder Verderben, Nichteingang der Forderungen; 
allgemeine .Vertriebskosten, wie Reklame, Reisekosten und 
ähnliches. 
5. Besondere Verkaufskosten an Vermittler des Ver 
kaufes (Rabatt, Umsatzprämie, Provision, Delkredere), an Vermittler 
des Einzuges der Kaufpreisforderung (Inkassospesen), besondere 
Kosten für die .Verpackung, Transport und Zollgebühren bis an 
den Bestimmungsort bei fracht- und zollfreier Lieferung. 
Schon jetzt müssen wir betonen: die Kalkulation der 
Selbstkosten und die Kalkulation des Verkaufs 
preises sind zwei verschiedene Dinge. Die Berechnung 
der Selbstkosten gehört zur guten Ordnung einer jeden Unternehmung. 
Der Verkaufspreis einer Ware ist vielfach eine 
gegebene Größe, die sich nicht nach der Höhe der 
Selbstkosten richtet. Deshalb kalkuliert mancher Großhändler 
den Verkaufspreis einfach durch Zuschlag einer (Roh-) Gewinn 
quote auf die ersten Kosten, d. i. der Gestehungspreis; der Unter 
schied zwischen Anschaffungskosten und Verkaufserlös soll auch die 
allgemeinen Unkosten decken. (S. 7.) Sie unterlassen die Anrechnung 
eines besonderen Aufschlages für Zusatzkosten, da diese Kosten 
den Verkaufspreis nicht bestimmend beeinflussen können. Qualität 
des Kunden, der Wettbewerb und manche andere, vorwiegend preis 
politische Erwägungen bestimmen die Festsetzung des Verkaufs 
preises im Einzelfall. Bei etwa gleichen Verkaufspreisen kann der 
eine Warenhändler vielleicht die doppelten Handlungsunkosten 
verausgaben, ohne daß er dementsprechend einen höheren Erlös 
erzielt. Der Schwerpunkt der Tätigkeit des Zwischenhändlers liegt 
im billigen Einkauf und in dem Bestreben, größere Umsätze zu 
erzielen. 
Die preispolitischen Verhältnisse liegen übrigens für die 
einzelnen Geschäftszweige des Handels, für Groß- und Kleinhandel 
so sehr verschieden, daß man von einheitlichen Gebräuchen bei 
der Kalkulation des Verkaufspreises nicht sprechen kann: der eine 
Kaufmann berechnet einen Durchschnittssatz für Handlungskosten 
auf alle Waren, ein anderer differenziert diese Aufschläge nach 
Warengruppen, d. h. nach dem größeren oder geringeren Anteil 
der einzelnen Gruppen an den Ergänzungskosten, andere schließlich 
verzichten überhaupt auf einen Zuschlag. 
Die Theorie allerdings fordert, daß auch der Händler in jedem 
Fall die Selbstkosten seiner Waren kennen müsse, gleichgültig, 
ob diese Kosten den Verkaufspreis bestimmen oder nicht. 
ß) Unter Selbstkosten des Produzenten eines 
Sachgutes (S. 8) versteht man die Summe aller Ausgaben imd 
Verluste, welche dem Produzenten durch Herstellung und Vertrieb
	        
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