Landzölle und eine Abgabe von 25 Prozent auf die deutsche
Ausfuhr, sowie die Eingänge aus direkten oder indirekten Steuern
oder sonstigen Abgaben, die zwischen der deutschen Regierung
und dem Garantiekomitee vereinbart werden. Bei der Aufsicht
über die deutsche Finanzgebarung hat sich das Komitee nicht in
die deutsche Verwaltung zu mischen.
5. Deutschland soll auf Verlangen einer alliierten Macht vor-
behaltlich der Zustimmung der Kommission Material und Arbeiten
nicht allein für den Wiederaufbau der zerstörten Gebiete, sondern
auch zur Förderung der Wirtschaft der alliierten Macht liefern”).
6. Deutschland unterstützt die Durchführung des englischen
Reparation Recovery Act oder gleichartiger Gesetze einer anderen
alliierten Macht, Abgaben von der deutschen Ausfuhr auf Grund
solcher Gesetze werden Deutschland auf die geschuldete Zahlung
von 26 Prozent seiner Ausfuhr angerechnet. Das Reich hat dem
deutschen Exporteur den Abzug zu vergüten,
Das Ultimatum zum Londoner Zahlungsplan löste in Deutsch-
land einen heftigen politischen Kampf aus, Die Erbitterung über
die Zwangsmaßnahmen, die wenige Wochen zuvor über Deutsch-
land verhängt waren, wogte noch so stark, daß ein großer Teil
der öffentlichen Meinung ohne weitere Prüfung dafür war, auch
das jetzige Ultimatum glatt zu verwerfen, Man stand ganz unter
dem Eindruck der Verkündung einer Schuld von 132 Milliarden
Goldmark und erklärte, unter keinen Umständen dürfe ein so
ungeheuerliches Schuldanerkenntnis unterschrieben werden. Auch
die Regierung war der Ansicht, daß das Ultimatum unerfüllbar sei
und abgelehnt werden müsse, Ebenso sprachen sich die meisten
Kreise der Wirtschaft, vor allem Vertreter der Industrie, aus,
Es war sehr schwer, gegen diese Stimmung anzukämpfen, Das
deutsche Volk wollte endlich einmal aus dem unseligen Zustand
heraus, in den es durch die Zeichnung des Versailler Vertrages
gebracht worden war, Da hatte es Bedingungen auf sich nehmen
*) Durch diese Bestimmung ist der Paragraph 19 Anhang II zu Teil
VIII des Vertrages von Versailles abgeändert, Bislang beschränkte sich die
Verpflichtung Deutschlands auf die Förderung des Wiederaufbaus der
zerstörten Gebiete,
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