Full text: Der Weg der Reparation

Landzölle und eine Abgabe von 25 Prozent auf die deutsche 
Ausfuhr, sowie die Eingänge aus direkten oder indirekten Steuern 
oder sonstigen Abgaben, die zwischen der deutschen Regierung 
und dem Garantiekomitee vereinbart werden. Bei der Aufsicht 
über die deutsche Finanzgebarung hat sich das Komitee nicht in 
die deutsche Verwaltung zu mischen. 
5. Deutschland soll auf Verlangen einer alliierten Macht vor- 
behaltlich der Zustimmung der Kommission Material und Arbeiten 
nicht allein für den Wiederaufbau der zerstörten Gebiete, sondern 
auch zur Förderung der Wirtschaft der alliierten Macht liefern”). 
6. Deutschland unterstützt die Durchführung des englischen 
Reparation Recovery Act oder gleichartiger Gesetze einer anderen 
alliierten Macht, Abgaben von der deutschen Ausfuhr auf Grund 
solcher Gesetze werden Deutschland auf die geschuldete Zahlung 
von 26 Prozent seiner Ausfuhr angerechnet. Das Reich hat dem 
deutschen Exporteur den Abzug zu vergüten, 
Das Ultimatum zum Londoner Zahlungsplan löste in Deutsch- 
land einen heftigen politischen Kampf aus, Die Erbitterung über 
die Zwangsmaßnahmen, die wenige Wochen zuvor über Deutsch- 
land verhängt waren, wogte noch so stark, daß ein großer Teil 
der öffentlichen Meinung ohne weitere Prüfung dafür war, auch 
das jetzige Ultimatum glatt zu verwerfen, Man stand ganz unter 
dem Eindruck der Verkündung einer Schuld von 132 Milliarden 
Goldmark und erklärte, unter keinen Umständen dürfe ein so 
ungeheuerliches Schuldanerkenntnis unterschrieben werden. Auch 
die Regierung war der Ansicht, daß das Ultimatum unerfüllbar sei 
und abgelehnt werden müsse, Ebenso sprachen sich die meisten 
Kreise der Wirtschaft, vor allem Vertreter der Industrie, aus, 
Es war sehr schwer, gegen diese Stimmung anzukämpfen, Das 
deutsche Volk wollte endlich einmal aus dem unseligen Zustand 
heraus, in den es durch die Zeichnung des Versailler Vertrages 
gebracht worden war, Da hatte es Bedingungen auf sich nehmen 
*) Durch diese Bestimmung ist der Paragraph 19 Anhang II zu Teil 
VIII des Vertrages von Versailles abgeändert, Bislang beschränkte sich die 
Verpflichtung Deutschlands auf die Förderung des Wiederaufbaus der 
zerstörten Gebiete, 
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