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Kapitel 18: Kapitel 18a ist für diejenigen Zechen, wo Kapitel 19 d
a) Beleuchtung eingerichtet wird, wie folgt abzuändern:
über Tage. Auf Kapitel 18 a sind zu verrechnen alle für die Unter
haltung der Beleuchtungsanlage benötigten Materialien, als Glüh
lampen und Kohlenstifteersatz, Leitungs- und Installationsmate
rialien, sowie die Kosten für die Bedienung der Tagesbeleuchtung.
Ferner ist hier außerdem noch eine bestimmte Kate der
Kosten des Kapitels 19 d in Rechnung zu stellen.
b) Verschiedenes. Auf Kapitel 18b gehören diejenigen Tagesarbeiter, welche
auf den übrigen Kapiteln nicht wohl unterzubringen sind, so die
Schichtmeistergehilfen, Bureaudiener, Zechenboten, Nachtwächter,
Kauenwärter, Kutscher, die Arbeiter im Materialien- und Holz
magazin; auch die Löhne der Holzschlepper zum Schacht.
Kapitel 19: Auf Kapitel 19 sind zu verrechnen die Wärter der Wasser-
a) oberirdische haltung, die Pumpenwärter und die bei Reparaturen der Maschinen
^'unterirdische unc * P um P en > sowie bei etwaigem Wasserfördern, Dammschlagen
Wasserhaltung. U3 w. beschäftigten Hilfsmannschaften. Außer den direkten Be
triebsmaterialien und Ersatzstücken ist auch hier wieder eine
bestimmte Rate der Kosten des Kesselbetriebs in Rechnung zu
stellen.
c) Kesselbetrieb. Auf Kesselbetrieb sind zu bringen die Kesselwärter, Schürer,
Kesselreiniger, Asche- und Kesselkohlenfahrer; sodann die Unter
haltungskosten der Dampfkessel, Speisepumpen, Vorwärmer,
Speisebassins, Dampf- und Speiseleitungen, auch die Unterhaltung
der Wasserhaltungstrumme der Hauptschächte, während die
Unterhaltung der Fördertrumme im besonderen wie der zur Förde
rung dienenden Schächte im allgemeinen auf Kapitel 16 zu ver
rechnen ist. Die verbrauchten Kesselkohlen sind zu einem alljährlich
festzusetzenden Durchschnittspreise in die Rechnung einzustellen,
der möglichst dem für die gleiche Kohlensorte zu erzielenden
Verkaufspreise entsprechen soll. Die Kosten des Kapitels 19 c
werden nach einem für jede Schachtanlage besonders zu be
stimmenden Verhältnis auf die Kapitel 11, 16 und 19 bzw.
Neuanlage-Konten und Ziegelei verteilt.
(l)Elektr.Zentrale. Das Kapitel 19 d ist überall da einzurichten, wo von
der elektrischen Zentrale Energie für Licht- und Kraftzwecke
abgegeben wird. Es sind hierauf zu verrechnen alle durch den
Betrieb der Dynamos nebst Antriebsmaschinen, Umformer, Akku
mulatorenbatterie, Schalttafeln usw. entstehenden Wartungs- und
Unterhaltungskosten, ferner auch die bei Reparaturen der Ma
schinen beschäftigten Hilfsmannschaften. Außer den direkten
Betriebsmaterialien und Ersatzteilen ist hier außerdem noch eine
alljährlich zu bestimmende Rate der Kosten des Kesselbetriebes
in Rechnung zu stellen.
Die Kosten des Kapitels 19 d werden nach einem für jede
Schachtanlage besonders zu bestimmenden Verhältnis auf die in
Betracht kommenden Kapitel verteilt.
Voranscliläge, Preisprüfungen.
§ 12. Über Kostenvoranschläge. Vorkalkulationen
sind notwendig bei der Gründung eines Unternehmens (Gründungs
plan), bei Neueinrichtung von Betrieben oder Einführung neuer