II. Abschnitt.
Die Materialkosten.
§ 14. Die Selbstkostenberechnung hat zu unterscheiden:
1. Fabrikations- oder Produktionsmaterial. 2. Materialunkosten.
3. Unkostenmaterial oder unproduktives Material.
Als Roh- oder Fabrikationsmaterial, das in vielen
Betrieben nach Haupt- und Nebenmaterial zu trennen ist, gilt alles,
was als Substanz des Fabrikats nach mechanischer oder chemischer
Verarbeitung bzw. Bearbeitung ganz oder teilweise wieder erscheint.
Materialunkosten erhöhen die Selbstkosten des Fabrikationsmaterials:
Kosten der Materialprüfung und Materialabnahme,
Bezugsspesen, Kosten der Lagerverwaltung (Umlagern, Gehälter,
Löhne, Reinigung, Anteil an den allgemeinen Kosten wie Heizung,
Beleuchtung, Versicherungsgebühren, Abschreibung der Magazinräume),
bei länger lagernden Materialien Zinsenverluste, Materialverluste
durch Lagerung und Verarbeitung, Transporte der Arbeitsstoffe
innerhalb der Unternehmung zur Verwendungsstelle u. a. m.
(vgl. Materialaufschlag). Man verrechnet die Materialunkosten häufig
mit den allgemeinen Betriebsunbosten, ein Verfahren, das in Betrieben
mit spezialisierter Fabrikation dann unzulässig ist, wenn
der Selbstkostenpreis des Rohmaterials für die Kalkulation größere
Bedeutung hat.
Unkostenmaterial ist alles, was nicht in der Substanz
des Fabrikats sich wiederfindet, aber zu dessen Herstellung erforderlich
ist (z. B. in der Eisengießerei Koks, Formsand). Der Wert
des Unkostenmaterials zählt zu den mittelbaren Aufwendungen des
Fabrikationsbetriebes, der nicht als Materialwert des Einzelprodukts
kalkuliert werden kann. Unkostenmaterial wird mit den Betriebsunkosten
bzw. Werkstattunkosten verrechnet (vgl. allgemeine Unkosten).
Die Feststellung des Verbrauchs 1 ) an Material ist
der Eigenart des Betriebes und des' Fabrikationsprozesses angepaßt.
*) Auf die verschiedenen Arten der Material- und Lohnermittelung kann
hier nicht eingegangen werden; wir empfehlen als Nachschlagewerke: Grimshaw,
Werkstattbetrieb und -Organisation, Hannover, 1903 , 3. Aufl., 1908.