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geringere Tagespreis angerechnet werden müssen. Man denke an
die Zeiten sinkender Konjunktur bei vorangegangener Hochkonjunk
tur, aus der noch Lieferungsverträge zu hohen Preisen bestehen.
Für das Angebot müssen die billigeren Tagespreise, in der Nach
kalkulation müssen die wirklich zu bezahlenden hohen Einkaufs
kosten angesetzt werden. Die teueren Lagerbestände müssen abge
stoßen und neue Materialien zu billigeren Preisen hereingenommen
werden, während die Lieferungsverträge zu hohen Bezugspreisen
erfüllt werden müssen. Bei steigenden Materialpreisen kann der
Materialpreisgewinn ausgenutzt, der anzubietende Verkaufspreis ent
sprechend hinaufgesetzt werden, trotz der vorhandenen billigeren
Lagerbestände: im Bruttogewinn der Unternehmung steckt ein
Materialpreisgewinn als Folge der schwankenden Marktpreise. In
die Nachkalkulation werden die wirklich bezahlten Einkaufspreise
eingestellt. Der Unternehmer kann aber auch auf den Sondergewinn
verzichten, muß aber später mit der verteuerten Eindeckung des
Materialbedarfs rechnen.
Die Schwankungen im Materialpreis bedingen
Schwankungen in den Selbstkosten, bei sinkenden Preisen und großen
Lagerbeständen überdies beträchtliche Verluste, wenn die Verkaufs
preise der Fertigfabrikate nicht entsprechend reguliert werden
können. Verschiedene Maßnahmen sollen die Wirkungen der Preis
schwankungen der wichtigsten Materialien paralysieren. Zunächst
durch Abschluß langjähriger Lieferungsverträge; so vorteil
haft sie als feste Berechnungsgrundlagen sind, so schützen sie zwar
vor Preissteigerungen, nicht aber vor Preisrückgängen, ganz abge
sehen von der üblen Gewohnheit mancher Lieferanten, bei einer
für sie ungünstigen Preisentwicklung hinterher durch Ausreden
von der tatsächlichen Lieferung der auf Abruf verkauften Mengen
sich zu befreien oder geringere Qualitäten oder kleinere Mengen
zu liefern. Auch bei Produktionseinschränkungen können Lieferungs
verträge nachteilig wirken. Das Bestreben, Verluste bei sinkenden
Preisen abzuwälzen, hat zur Einführung der sogenannten Baisse-
klausel geführt, wonach infolge Vereinbarung der im Lieferungs
vertrag bedungene Preis nur so lange Geltung haben soll, als der
Marktpreis der zu liefernden Ware nicht oder nicht unter einen
bestimmten Prozentsatz sinkt. Andernfalls soll der Abschluß für
den niedriger gewordenen Marktpreis gelten: eine automatische
Preisminderung, die nur ein wirtschaftlich starker Abnehmer durch
drücken kann. Kapitalgesellschaften suchen Ertragsminderungen
durch Preisschwankungen vorzubeugen, indem sie offene sichtbare
Gewinnrücklagen (Reserven) schaffen; in der Regel ist die be
sondere Zweckbestimmung in der Benennung der Reserve nicht
zum Ausdruck gebracht (Spezialreservefonds, richtiger Preis-Del