Full text: Die konsumgenossenschaftliche Gütervermittlung, ihre Technik und wirtschaftliche Bedeutung

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sie eine größere Wirkung im Moment der Entnahme ausüben, als 
eine hohe Rückvergütung in der Zukunft. Ein wenig dürfte das wohl 
auf alle Konsumenten zutreffen. Die Abgabe über Tagespreis 
unter Gewährung einer entsprechend hohen Rückvergütung, wie es in 
einigen wenigen Vereinen üblich ist, dürfte dagegen gerade aus dem 
Grunde, der für eine Abgabe unter Tagespreis spricht, verwerflich 
sein. Heinrich Kaufmann weist z. B. darauf hin, daß die Abgabe 
über Tagespreis, wie die Erfahrung mancher englischer Konsumvereine 
zeige, schließlich dahin führe, daß nur die höchstbezahlten Arbeiter 
Mitglieder des Konsumvereins seien, während die andern durch die 
hohen Preise vom Beitritt abgehalten würden. Er erwähnt ferner, 
daß eine abnorm hohe Rückvergütung zu der kleinlichsten rückständig 
sten und ekelhaftesten Dividendensucht und Dividendenjägerei führe. 
Die „Dividendensucht", das Streben nach immer höherer Rückver 
gütung, ist ein großes Uebel in den Konsumvereinen, und nur die all 
mähliche Erziehung zu wahren Konsumgenossenschaftern kann hier 
Abhilfe schaffen. Eine Abgabe der Bedarfsgüter über Tagespreis 
läßt auch leicht die Meinung entstehen, daß den Konsumvereinen nur 
dann die Auszahlung einer Rückvergütung möglich ist, wenn sie ihre 
Preise entsprechend hochschrauben. Daß dem in Wirklichkeit nicht so 
ist, haben eine Reihe von Vergleichen der Konsumvereins- und Klein 
handelspreise gezeigt. Ich habe hier nicht die Vergleiche der Konsum- 
Vereine selbst im Auge, denen man ja skeptisch gegenüberstehen kann, 
sondern Vergleiche von Unparteiischen. Krame r") gibt z. B. 
mehrere derartige Fälle an. Mir selbst ist noch bekannt, daß das 
Statistische Amt der Stadt Elberfeld, das fortlaufend Erhebungen 
über Detailpreise anstellt, der Konsumgenossenschaft „Befreiung" in 
Elberfeld auf Anfrage mitteilte, daß ihre Preise sich in den unteren 
'Grenzen der Statistik bewegten. 
Bezeichnend für unsere heutigen Konsumvereine ist, daß sie keinen 
Kapitalgewinn, sondern eine Umsatzrückvergütung auszahlen. 
Das ist nicht zu allen Zeiten der Fall gewesen. Nach Hans M ü l- 
l e r") scheint von der Genossenschaft Devonport in England festzu 
stehen, daß in ihr schon 1818 das Prinzip der Verteilung des Ueber- 
schusses nach dem Umsatz zur Anwendung gelangte. Vermutlich sei 
es sogar schon früher in anderen Genossenschaften gehandhabt worden, 
fügt der genannte Autor hinzu. Wie dem auch sein mag, erst seit 
w ) Kleinhandel und Konsumvereine besonders in Württemberg S. 81 ff. 
13 ) Beiträge zur Theorie und Geschichte des Konsumgenossenschaftswesens 
ln der Kons. Rundschau vom 9. Mai 1914.
	        
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