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sie eine größere Wirkung im Moment der Entnahme ausüben, als
eine hohe Rückvergütung in der Zukunft. Ein wenig dürfte das wohl
auf alle Konsumenten zutreffen. Die Abgabe über Tagespreis
unter Gewährung einer entsprechend hohen Rückvergütung, wie es in
einigen wenigen Vereinen üblich ist, dürfte dagegen gerade aus dem
Grunde, der für eine Abgabe unter Tagespreis spricht, verwerflich
sein. Heinrich Kaufmann weist z. B. darauf hin, daß die Abgabe
über Tagespreis, wie die Erfahrung mancher englischer Konsumvereine
zeige, schließlich dahin führe, daß nur die höchstbezahlten Arbeiter
Mitglieder des Konsumvereins seien, während die andern durch die
hohen Preise vom Beitritt abgehalten würden. Er erwähnt ferner,
daß eine abnorm hohe Rückvergütung zu der kleinlichsten rückständig
sten und ekelhaftesten Dividendensucht und Dividendenjägerei führe.
Die „Dividendensucht", das Streben nach immer höherer Rückver
gütung, ist ein großes Uebel in den Konsumvereinen, und nur die all
mähliche Erziehung zu wahren Konsumgenossenschaftern kann hier
Abhilfe schaffen. Eine Abgabe der Bedarfsgüter über Tagespreis
läßt auch leicht die Meinung entstehen, daß den Konsumvereinen nur
dann die Auszahlung einer Rückvergütung möglich ist, wenn sie ihre
Preise entsprechend hochschrauben. Daß dem in Wirklichkeit nicht so
ist, haben eine Reihe von Vergleichen der Konsumvereins- und Klein
handelspreise gezeigt. Ich habe hier nicht die Vergleiche der Konsum-
Vereine selbst im Auge, denen man ja skeptisch gegenüberstehen kann,
sondern Vergleiche von Unparteiischen. Krame r") gibt z. B.
mehrere derartige Fälle an. Mir selbst ist noch bekannt, daß das
Statistische Amt der Stadt Elberfeld, das fortlaufend Erhebungen
über Detailpreise anstellt, der Konsumgenossenschaft „Befreiung" in
Elberfeld auf Anfrage mitteilte, daß ihre Preise sich in den unteren
'Grenzen der Statistik bewegten.
Bezeichnend für unsere heutigen Konsumvereine ist, daß sie keinen
Kapitalgewinn, sondern eine Umsatzrückvergütung auszahlen.
Das ist nicht zu allen Zeiten der Fall gewesen. Nach Hans M ü l-
l e r") scheint von der Genossenschaft Devonport in England festzu
stehen, daß in ihr schon 1818 das Prinzip der Verteilung des Ueber-
schusses nach dem Umsatz zur Anwendung gelangte. Vermutlich sei
es sogar schon früher in anderen Genossenschaften gehandhabt worden,
fügt der genannte Autor hinzu. Wie dem auch sein mag, erst seit
w ) Kleinhandel und Konsumvereine besonders in Württemberg S. 81 ff.
13 ) Beiträge zur Theorie und Geschichte des Konsumgenossenschaftswesens
ln der Kons. Rundschau vom 9. Mai 1914.