Full text: Die konsumgenossenschaftliche Gütervermittlung, ihre Technik und wirtschaftliche Bedeutung

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in Dresden hat eine geographische Dreiteilung für die Gehälter der 
Lagerhalter vorgenommen. In Leipzig-Plagwitz ist es ähnlich. Auch 
der Konsumverein Nürnberg-Fürth macht einen Unterschied, und zwar 
unterscheidet er zwischen Verteilungsstellen in der Stadt und auf dem 
Lande. Selbst für die Verteilerinnen kennt er diese Differenzierung. 
Für sie beträgt der Mindestlohn in der Stadt 9 M. pro Woche, steigend 
bis 25 M., auf dem Lande dagegen nur 8 M., steigend bis 21 M. 
Allerdings ist bei der verschiedenen Staffelung auch Rücksicht ge 
nommen auf die billigeren Lebensverhältnissc auf dem Lande, viel 
leicht war das in einzelnen Vereinen der allein maßgebende Gesichts 
punkt. Daß das aber nicht immer der Fall war, sahen wir beim 
Konsumverein Ludwigshafen. 
Obwohl also hier und da, wie es auch die zuerst genannten Bei 
spiele zeigten, die Folgen der ungleichen Unkostensätze erkannt wurden, 
so würde man doch mit der Einführung einer ungleichen Rückvergütung 
ans großen Widerstand stoßen, weil man von dem alten System als dem 
allein richtigen für eine Genossenschaft mit g l e i ch e n R e ch t e n 
für alle Mitglieder zu sehr durchdrungen ist. 34 a) Man sollte 
aber m. E. auf die Einführung einer verschiedenen Rückver 
gütung hinarbeiten, was bis heute noch nirgends geschieht, weil die 
Verwaltungen der Vereine selbst an dem alten Prinzip festhalten. 
Von den Verbandsleitungen läßt sich dasselbe sagen. Vielleicht waren 
es teilweise auch die angeführten technischenSchwierigkeiten, 
welche die Konsumvereine von der Einführung des Systems zurück 
hielten. 
Im allgemeinen sind die Konsumgenossenschaften für Neuerun 
gen mehr als andere Betriebe zugänglich. Das bezeugen ihre groß 
artigen technischen Einrichtungen, sowie ihre ganze Organisation. So 
gar eine Neuerung in bezug auf die Rückvergütung ist bekannt, näm 
lich die, daß man, wie wir früher gesehen haben, nicht auf alle 
Verteilungsgüter denselben Prozentsatz gewährt. Sollte sich das nicht. 
34 a) Der einzige mir bekannt gewordene Fall, wo eine verschiedene 
Rückvergütung innerhalb der Verteilungsstellen desselben Vereins bezahlt 
wurde, liegt bei der Abgabestelle Neustadt a. d. Haardt vor. Es handelt sich 
aber auch hier um ganz besondere Umstände. Als der Konsumverein 
Lndwigshafen den Konsumverein Neustadt übernahm, wurde die Bedingung 
in den Uebernahmevertrag aufgenommen, daß an die Entnehmer der Ab 
gabestelle Neustadt in den ersten Jahren nur 6«/o statt 7 o/o Rückvergütung 
wie in den übrigen Abgabestellen bezahlt werden sollte. (Die Mitglieder 
des früheren Konsumvereins Neustadt erhielten vor der Uebernahme sogar 
nur 3 o/o, wenn ich mich recht erinnere.)
	        
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