Full text: Die konsumgenossenschaftliche Gütervermittlung, ihre Technik und wirtschaftliche Bedeutung

Konsumgenossenschaften entstand und die größeren Vereine die kleineren 
auf ihre Fehler in der Organisation hinwiesen. Lange Zeit aber 
war man noch in vielen Vereinen der Meinung, „daß sich nur ein 
Krämer zum Lagerhalter qualifiziere". Erst mit dem Entstehen der 
„Arbeiterkonsumvereine" (Ende der 80er Jahre) trat eine Aenderung 
ein. Zum Lagerhalter wurde der Arbeiter gewählt. Die heute be 
schäftigten Lagerhalter sind fast durchweg ehemalige Arbeiter, die sich 
durch ihre Intelligenz besonders auszeichneten. Das ist aber, was man 
in Detaillistenkreisen den Konsumvereinen, wie wir schon früher ge 
sehen haben, zum Vorwurf macht, daß die kaufmännische Vor 
bildung fehle. Ein derartiger Vorwurf aus Detaillistenkreisen ist 
insofern nicht berechtigt, als die Zahl der nichtkaufmännisch vorge 
bildeten Kleinhändler verhältnismäßig sehr groß ist und fortwährend 
steigt. Im übrigen gilt bei den Konsumgenossenschaften, was I)r. 
Hirsch von den kapitalistischen Filialbetrieben sagt: „Das Geschäft 
des selbständigen Detaillisten ist zugleich Einkaufsstelle und Verkaufs 
stelle, Verwaltungs-, Kontroll- und Reklameinstanz und leider auch 
häufig genug Kreditinstitut. Die Filiale hat von allen diesen Funk 
tionen in der Hauptsache nur mehr eine: den Verkauf." 2 ) Derselbe Ver 
fasser spricht an einer anderen Stelle desselben Kapitels über die 
Möglichkeit, in Filialbetrieben kaufmännisch nur wenig vorgebildetes 
Personal anzustellen 3 ) und glaubt dafür folgende Gründe angeben 
zu sollen: „Ein Mindestmaß an kaufmännischer Berwaltungstätigkeit, 
die überdies noch durch leichtverständliche Formulare erleichtert wird; 
ein geringes Maß direkter Warenkenntnis lediglich zur Behandlung, 
nicht auch zur Auswahl und Bestellung; dazu noch die stetige Aufsicht 
und Hilfe des Revisors erleichtern in größeren Filialen sehr die probe 
weise Einstellung und schnelle Ausbildung der Ungelernten." Das 
trifft in vielleicht noch größerem Maße auf die Konsumgenossenschaften 
zu. Die Geschäftsanweisungen für die Lagerhalter mit allen Details, 
die aufklärenden Konsunigenossenschaftszeitschriften, besondere Ausbil 
dungskurse, Konferenzen, Vorträge, Generalversammlungen, besondere 
Broschüren über die Behandlung der zur Verteilung gelangenden Be 
darfsartikel, über gesetzliche und polizeiliche Vorschriften usw., alle diese 
Einrichtungen sind geeignet, den Verteilungsstellenleitern die noch 
fehlende Ausbildung in kurzer Zeit zuteil werden zu lassen. Ferner ist 
hier zu erwähnen, daß ein großer Teil der Lagerhalter, ehe sie als 
solche angestellt wurden, schon irgendwelche Funktionen in der Ge 
2 ) I. Hirsch, a. a. O. S. 32. 
3 ) Ebenda S. 58.
	        
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