Konsumgenossenschaften entstand und die größeren Vereine die kleineren
auf ihre Fehler in der Organisation hinwiesen. Lange Zeit aber
war man noch in vielen Vereinen der Meinung, „daß sich nur ein
Krämer zum Lagerhalter qualifiziere". Erst mit dem Entstehen der
„Arbeiterkonsumvereine" (Ende der 80er Jahre) trat eine Aenderung
ein. Zum Lagerhalter wurde der Arbeiter gewählt. Die heute be
schäftigten Lagerhalter sind fast durchweg ehemalige Arbeiter, die sich
durch ihre Intelligenz besonders auszeichneten. Das ist aber, was man
in Detaillistenkreisen den Konsumvereinen, wie wir schon früher ge
sehen haben, zum Vorwurf macht, daß die kaufmännische Vor
bildung fehle. Ein derartiger Vorwurf aus Detaillistenkreisen ist
insofern nicht berechtigt, als die Zahl der nichtkaufmännisch vorge
bildeten Kleinhändler verhältnismäßig sehr groß ist und fortwährend
steigt. Im übrigen gilt bei den Konsumgenossenschaften, was I)r.
Hirsch von den kapitalistischen Filialbetrieben sagt: „Das Geschäft
des selbständigen Detaillisten ist zugleich Einkaufsstelle und Verkaufs
stelle, Verwaltungs-, Kontroll- und Reklameinstanz und leider auch
häufig genug Kreditinstitut. Die Filiale hat von allen diesen Funk
tionen in der Hauptsache nur mehr eine: den Verkauf." 2 ) Derselbe Ver
fasser spricht an einer anderen Stelle desselben Kapitels über die
Möglichkeit, in Filialbetrieben kaufmännisch nur wenig vorgebildetes
Personal anzustellen 3 ) und glaubt dafür folgende Gründe angeben
zu sollen: „Ein Mindestmaß an kaufmännischer Berwaltungstätigkeit,
die überdies noch durch leichtverständliche Formulare erleichtert wird;
ein geringes Maß direkter Warenkenntnis lediglich zur Behandlung,
nicht auch zur Auswahl und Bestellung; dazu noch die stetige Aufsicht
und Hilfe des Revisors erleichtern in größeren Filialen sehr die probe
weise Einstellung und schnelle Ausbildung der Ungelernten." Das
trifft in vielleicht noch größerem Maße auf die Konsumgenossenschaften
zu. Die Geschäftsanweisungen für die Lagerhalter mit allen Details,
die aufklärenden Konsunigenossenschaftszeitschriften, besondere Ausbil
dungskurse, Konferenzen, Vorträge, Generalversammlungen, besondere
Broschüren über die Behandlung der zur Verteilung gelangenden Be
darfsartikel, über gesetzliche und polizeiliche Vorschriften usw., alle diese
Einrichtungen sind geeignet, den Verteilungsstellenleitern die noch
fehlende Ausbildung in kurzer Zeit zuteil werden zu lassen. Ferner ist
hier zu erwähnen, daß ein großer Teil der Lagerhalter, ehe sie als
solche angestellt wurden, schon irgendwelche Funktionen in der Ge
2 ) I. Hirsch, a. a. O. S. 32.
3 ) Ebenda S. 58.