Full text : Die konsumgenossenschaftliche Gütervermittlung, ihre Technik und wirtschaftliche Bedeutung

136

der  Konsumgenossenschaften,  das  Realeinkommen  zu  erhöhen.  Es
würde  deshalb  widersinnig  sein,  das'  Nominaleinkommen  zu  erniedrigen. ­
  Es  bestehen  denn  auch  für  die  genannte  Gruppe  von
Arbeitnehmern,  ebenso  wie  wir  es  früher  für  eine  andere  Gruppe  konstatiert ­
  haben,  ausgezeichnete  Arbeitsbedingungen.  In  der  Konsumgenossenschaft ­
  ist  der  Arbeitnehmer  sein  Arbeitgeber  selber.  Als  Mitglied ­
  des  Vereins  hat  er  seine  Stimme  auf  der  Generalversammlung,
er  hat  Einfluß  auf  die  Wahl  seiner  Vorgesetzten  und  auf  seine  Arbeitsbedingungen. ­
  Sicherlich  ein  ideales  Verhältnis  für  den  Arbeitnehmer. ­
  Andererseits  besteht  aber  die  Gefahr  für  die  Gesamtorganisation
  —  wir  haben  das  schon  an  anderer  Stelle  hervorgehoben  —,
ihre  Konkurrenzfähigkeit  durch  Gewährung  unverhältnismäßig  günstiger ­
  Arbeitsbedingungen  beeinträchtigt  zu  sehen.
Die  Lohn-  und  Arbeitsbedingungen  der  konsumcxenossenschaftlichen
Filialleiter  sind  in  den  größeren,  z.  T.  auch  in  den  kleineren  Konsumgenossenschaften ­
  tariflich  geregelt.  Bis  vor  kurzem  waren  die  Lagerhalter ­
  im  Verbände  der  Lagerhalter  und  Lager  halt  erinnen
  Deutschlands  organisiert.  Dieser  Verband  ging  im
Jahre  1895  aus  einer  losen  Vereinigung  sächsischer  Lagerhalter  hervor. ­
  Im  Jahre  1912  hat  sich  der  Lagerhalterverband  mit  dem
Zentralverband  der  Handlungsgehilfen  aus  Gründen
der  Interessengemeinschaft  vereinigt.  Der  Lagerhalterverband  hat  damit ­
  aufgehört  zu  existiereu.  Doch  wurden  den  Lagerhaltern  jährlich
zwei  Reichskonferenzen  zur  Erledigung  ihrer  besonderen  Angelegenheiten ­
  gewährt.
Zahlreiche  Tarife  wurden  bereits  abgeschlossen.  Die  Verhandlungen ­
  mit  dem  Zentralvcrbande  deutscher  Konsumvereine  in  den
Jahren  1906/07  zwecks  Einführung  eines  Reichstarifes  mußten
jedoch  scheitern,  da  der  Boden  für  einen  R  e  i  ch  s  t  a  r  i  f  noch  nicht
genügend  geebnet  war.  Es  bestehen  aber  neben  einer  großen  Anzahl
von  Lokaltarifen  mehrere  Bezirkstarife.  Bis  zum  Uebergang
des  Lagerhalterverbandes  in  den  Zentralverband  der  Handlungsgehilfen ­
  wurden  Bezirkstarife  mit  den  vier  folgenden  Einkaufsvereinigungen ­
  vereinbart:
Hallesche  Einkaufsvereinigung,  Lausitzer  Einkaufsvereinigung,  Hessen-Hessen-Nassauische
  Einkaufsveretnigung,  Nordbayerische  Einkaufsvereinignng.
Der  Zentralverband  deutscher  Handlungsgehilfen  macht  mir  Mitteilung ­
  von  zwei  weiteren  Bezirkstarifen  mit  dem  Verbände  der
Konsum-  und  Produktivgenvssenschaften  in  Rheinland  und  Westfalen
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.