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der Konsumgenossenschaften, das Realeinkommen zu erhöhen. Es
würde deshalb widersinnig sein, das' Nominaleinkommen zu erniedrigen.
Es bestehen denn auch für die genannte Gruppe von
Arbeitnehmern, ebenso wie wir es früher für eine andere Gruppe konstatiert
haben, ausgezeichnete Arbeitsbedingungen. In der Konsumgenossenschaft
ist der Arbeitnehmer sein Arbeitgeber selber. Als Mitglied
des Vereins hat er seine Stimme auf der Generalversammlung,
er hat Einfluß auf die Wahl seiner Vorgesetzten und auf seine Arbeitsbedingungen.
Sicherlich ein ideales Verhältnis für den Arbeitnehmer.
Andererseits besteht aber die Gefahr für die Gesamtorganisation
— wir haben das schon an anderer Stelle hervorgehoben —,
ihre Konkurrenzfähigkeit durch Gewährung unverhältnismäßig günstiger
Arbeitsbedingungen beeinträchtigt zu sehen.
Die Lohn- und Arbeitsbedingungen der konsumcxenossenschaftlichen
Filialleiter sind in den größeren, z. T. auch in den kleineren Konsumgenossenschaften
tariflich geregelt. Bis vor kurzem waren die Lagerhalter
im Verbände der Lagerhalter und Lager halt erinnen
Deutschlands organisiert. Dieser Verband ging im
Jahre 1895 aus einer losen Vereinigung sächsischer Lagerhalter hervor.
Im Jahre 1912 hat sich der Lagerhalterverband mit dem
Zentralverband der Handlungsgehilfen aus Gründen
der Interessengemeinschaft vereinigt. Der Lagerhalterverband hat damit
aufgehört zu existiereu. Doch wurden den Lagerhaltern jährlich
zwei Reichskonferenzen zur Erledigung ihrer besonderen Angelegenheiten
gewährt.
Zahlreiche Tarife wurden bereits abgeschlossen. Die Verhandlungen
mit dem Zentralvcrbande deutscher Konsumvereine in den
Jahren 1906/07 zwecks Einführung eines Reichstarifes mußten
jedoch scheitern, da der Boden für einen R e i ch s t a r i f noch nicht
genügend geebnet war. Es bestehen aber neben einer großen Anzahl
von Lokaltarifen mehrere Bezirkstarife. Bis zum Uebergang
des Lagerhalterverbandes in den Zentralverband der Handlungsgehilfen
wurden Bezirkstarife mit den vier folgenden Einkaufsvereinigungen
vereinbart:
Hallesche Einkaufsvereinigung, Lausitzer Einkaufsvereinigung, Hessen-Hessen-Nassauische
Einkaufsveretnigung, Nordbayerische Einkaufsvereinignng.
Der Zentralverband deutscher Handlungsgehilfen macht mir Mitteilung
von zwei weiteren Bezirkstarifen mit dem Verbände der
Konsum- und Produktivgenvssenschaften in Rheinland und Westfalen