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den Konsum sehr wichtig sind. Die Kohlenvermittlung dient manchen
Vereinen geradezu als Propagandamittel.
Zur Verteilung der Kohlen ist noch zu bemerken, daß die Kohlen
nicht nach Scheffeln, sondern nach Gewicht abgegeben werden. Das
geflügelte Wort: „Beim Kohlenhandel wird nur an dem verdient,
was nicht geliefert wird, existiert für uns nicht", schreibt die Kon
sumgenossenschaft „Befreiung" in Elberfeld. Auch in sehr vielen
privaten Kohlenhandlungen geschieht heute der Verkauf nach Gewicht.
In einzelnen Vereinen werden den Mitgliedern Handwagen un
entgeltlich zur Verfügung gestellt. So ist es den Mitgliedern mög
lich, die Kohlen selbst abzuholen, wofür sie eine Preisermäßigung
genießen.
Der Breslauer Konsumverein hat für seine vier Kohlenlager eine
geographische Bezirkseinteilung geschaffen. Die Bezirke
sind wiederum in Zonen eingeteilt, wofür besondere Tarifsätze be
stehen?) In diesen Tarifsätzen sind auch noch andere Momente be-
8 ) Der sehr interessante Tarif mag hier wiedergegeben werden. Zuerst
ist die Bezirkseinteilung mit Straßen und Kohlenlager angegeben. Dann folgt
wörtlich:
Für jeden Abfuhrbezirk bestehen drei Zonen, deren Abgrenzung aus dem
in den Warenlagern aushängenden Kohlenabfuhrtarif zu ersehen ist.
Die Gebühr für Abfuhr und Abtrag in den Keller, nach dem Parterre
oder I. Stock beträgt nach
Zone 1: bei Entnahme bis 500 kg
9 Pfg-
für 50 kg,
„ „ von mehr als 500 kg
7 „
„ 50 kg.
Zone 2: „ „ bis 500 kg
11 „
„ 50 kg,
„ „ von mehr als 500 kg
9 „
,, 50 kg.
Zone 3: „ „ bis 500 kg
12 „
„ 50 kg,
„ „ von mehr als 500 kg
10 „
„ 60 kg.
Vorstehende Sätze erhöhen sich für den II. Stock um 2 Pfg., III. Stock
3 Vs Pfg., IV- Stock 6 Pfg., V. Stock 7 Pfg. und für die Hinterhäuser um
weitere 2 Pfg. für 56 kg.
Bei Abfuhr ohne Abtrag, also nur Abschlag, ermäßigt sich die Gebühr
um 3 Pfg. für 60 kg.
Für Koks beträgt die Abfuhrgebühr innerhalb des Stadtbezirks 9 Pfg.
für 50 kg.
Die Gebühr für Abtrag beträgt für 50 kg in den Keller, Parterre und
I. Stock 3 Pfg., II. Stock 5 Pfg., III. Stock 61/2 Pfg., IV. Stock 8 Pfg.,
V. Stock 10 Pfg.
Bei den außerhalb Breslaus gelegenen, vorstehend nicht angeführten
Ortschaften, ist der Abfuhrlohn mit dem betreffenden Lagerverwalter besonders
zu vereinbaren.
Jni Winter tritt nach starkem Schneefall eine Erhöhung der Abfuhr-
löhne ein, welche die Verwalter der Kohlenniederlagen bestimmen.
Auf Trinkgeld haben die Kohlenfahrer selbstverständlich keinen Anspruch.