Full text: Die konsumgenossenschaftliche Gütervermittlung, ihre Technik und wirtschaftliche Bedeutung

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den Konsum sehr wichtig sind. Die Kohlenvermittlung dient manchen 
Vereinen geradezu als Propagandamittel. 
Zur Verteilung der Kohlen ist noch zu bemerken, daß die Kohlen 
nicht nach Scheffeln, sondern nach Gewicht abgegeben werden. Das 
geflügelte Wort: „Beim Kohlenhandel wird nur an dem verdient, 
was nicht geliefert wird, existiert für uns nicht", schreibt die Kon 
sumgenossenschaft „Befreiung" in Elberfeld. Auch in sehr vielen 
privaten Kohlenhandlungen geschieht heute der Verkauf nach Gewicht. 
In einzelnen Vereinen werden den Mitgliedern Handwagen un 
entgeltlich zur Verfügung gestellt. So ist es den Mitgliedern mög 
lich, die Kohlen selbst abzuholen, wofür sie eine Preisermäßigung 
genießen. 
Der Breslauer Konsumverein hat für seine vier Kohlenlager eine 
geographische Bezirkseinteilung geschaffen. Die Bezirke 
sind wiederum in Zonen eingeteilt, wofür besondere Tarifsätze be 
stehen?) In diesen Tarifsätzen sind auch noch andere Momente be- 
8 ) Der sehr interessante Tarif mag hier wiedergegeben werden. Zuerst 
ist die Bezirkseinteilung mit Straßen und Kohlenlager angegeben. Dann folgt 
wörtlich: 
Für jeden Abfuhrbezirk bestehen drei Zonen, deren Abgrenzung aus dem 
in den Warenlagern aushängenden Kohlenabfuhrtarif zu ersehen ist. 
Die Gebühr für Abfuhr und Abtrag in den Keller, nach dem Parterre 
oder I. Stock beträgt nach 
Zone 1: bei Entnahme bis 500 kg 
9 Pfg- 
für 50 kg, 
„ „ von mehr als 500 kg 
7 „ 
„ 50 kg. 
Zone 2: „ „ bis 500 kg 
11 „ 
„ 50 kg, 
„ „ von mehr als 500 kg 
9 „ 
,, 50 kg. 
Zone 3: „ „ bis 500 kg 
12 „ 
„ 50 kg, 
„ „ von mehr als 500 kg 
10 „ 
„ 60 kg. 
Vorstehende Sätze erhöhen sich für den II. Stock um 2 Pfg., III. Stock 
3 Vs Pfg., IV- Stock 6 Pfg., V. Stock 7 Pfg. und für die Hinterhäuser um 
weitere 2 Pfg. für 56 kg. 
Bei Abfuhr ohne Abtrag, also nur Abschlag, ermäßigt sich die Gebühr 
um 3 Pfg. für 60 kg. 
Für Koks beträgt die Abfuhrgebühr innerhalb des Stadtbezirks 9 Pfg. 
für 50 kg. 
Die Gebühr für Abtrag beträgt für 50 kg in den Keller, Parterre und 
I. Stock 3 Pfg., II. Stock 5 Pfg., III. Stock 61/2 Pfg., IV. Stock 8 Pfg., 
V. Stock 10 Pfg. 
Bei den außerhalb Breslaus gelegenen, vorstehend nicht angeführten 
Ortschaften, ist der Abfuhrlohn mit dem betreffenden Lagerverwalter besonders 
zu vereinbaren. 
Jni Winter tritt nach starkem Schneefall eine Erhöhung der Abfuhr- 
löhne ein, welche die Verwalter der Kohlenniederlagen bestimmen. 
Auf Trinkgeld haben die Kohlenfahrer selbstverständlich keinen Anspruch.
	        
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