Full text: Die Volkswirthschaftslehre

§ 8. Erlangung bor Güter. 11 
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z. B. des Athmens re., bestehende Benutzung letzterer durch 
Occupation oder zur Production mindestens Anwendung non 
Arbeit, und diese meist wieder Verwendung von Kapital, z. B. 
von Geräthschaften w. voraus. 
§ 8. 
Jeder kann demnach unmittelbar durch Selbstbeschaffung 
(„Eigengewiunung") nur solche Güter erlangen, welche er 
selbst, allein oder mit Hilfe Anderer,' vermöge ihm verfügbarer 
innerer und äußerer Güter zu oecnpiren oder zu produciren 
vermag. 
Ohne Benutzung schon vorhandener Güter wäre nament 
lich eine Production gar nicht möglich. Jede solche ist viel 
mehr deshalb, weil jene beim Gebrauch für menschliche Zwecke 
entweder sofort àr nach und nach verbraucht werden, stets 
mit einer gleichzeitigen Consumtion, Verzehrung von 
Gütern, verbunden. 
Der Mensch, welcher keine neuen Stoffe zu erschaffen vermag, 
kann vorhandene auch nicht wieder völlig, sondern nur in ihrer 
bisherigen Beschaffenheit und Tauglichkeit zur Bedürfnißbe 
friedigung schneller oder langsamer verbrauchen und dadurch rück 
sichtlich jener vernichten. So werden unter den Sachgütern z. B. 
Nahrnngsmittel und Brennmaterialien beim Gebrauch zur 
Sättigung und zum Heizen sofort, Gebäude, Bekleidungsstücke hin 
gegen durch allmähliche Abnutzung bis zum Unbrauchbarwerden 
aufgebraucht. 
Diese bezweckt Bedürfnißbefriedigung, während die 
Production schließlich doch immer nur Mittel zur Ermög 
lichung einer Cousumtiou ist. 
Eousumtiou und Production bedingen sich somit gegen 
seitig und lverden daher beiderseits mit Anivachsen des Ge- 
samiutbedarfes sowohl in größerer Ausdehnung als in 
gesteigerter Mannigfaltigkeit erforderlich. 
Erstere bleibt eine unumgängliche Vorbedingung letzterer und 
diese wieder eine nothwendige Voraussetzung jener, wonach zwischen
	        
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