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erworben haben, int Falle der Invalidität und des Alters sowie im
Todesfälle den Hinterbliebenen Witwen und Waisen eine laufende
Unterstützung zu gewähren"?) Der jährliche Beitrag zur Unterstützungskasse
ist nach den Satzungen zur Hälfte von der angeschlossenen
Person, zur andern Hälfte von der angeschlossenen Vereinigung zu
zahlen. Ende 1913 gehörten der Kasse 237 Vereinigungen mit weit
über 8000 Personen an. — Bedeutungsvoll ist auch die Gründung
der Versicherungsaktiengesellschaft „Volksfürsorge" im Verein mit den
freien Gewerkschaften. — Als technisches Hilfsmittel ist dem Zentralverband
die „V e r l a g s g e s e l l s ch a f t deutscher Konsum-Vereine
m. b. H." angegliedert, und zwar besteht zwischen der
Leitung des Zentralverbandes deutscher Konsumvereine und der Leitung
der Verlagsgesellschaft eine Personalunion?) Der Aufgabenkreis
der Verlagsgesellschaft ist sehr weit gesteckt:
die Herausgabe und der Verlag von Jahrbüchern, Zeitungen und
sonstigen Literaturerzeugnissen;
der Betrieb von Buch- und Steindruckereien, Buchbindereien, Papierwarenfabriken
;
der Handel mit Büchern, Geschäftsbüchern, Drucksachen, Papier, Papierwaren,
Kontoreinrichtungen und Kontorutensilien;
die Vermittlung von Veriicherungsgeschästen aller Art?)
Die Verlagsgesellschaft spielt also auch eine gewisse Rolle
für den Güterverkehr der Konsumvereine insofern, als sie die
Packmaterialien, Formulare und Marken dafür liefert. Die Verlagsgesellschaft
ist der Hauptlieferant in diesen Artikeln für die Konsum-Vereine
geworden. So ist es auch zu verstehen, daß im Güterverkehr
der Konsumvereine eine gewisse Einheitlichkeit in bezug auf die
technischen Hilfsmittel herrscht im Gegensatz zu deut bunten Gemisch
im Warenverkehr der Erwerbsgeschäfte. Die Verlagsanstalt deutscher
Konsumvereine hat auch den Druck der beiden Fachblätter des Zentralverbandes
übernommen, der „K o n s u m g e n o s s e n s ch a f t l i ch e n
Rundschau" als Hauptorgau mit teilweise wissenschaftlichem Charakter
und des „Ko n su m g eno ssensch aftli ch en Volksblattes"
als Organ für Agitation und Information der Mitglieder.
In folgender Tabelle sehen wir die Umsatzzahlen dieser beiden Zeitschriften
neben anderen statistischen Angaben, soweit sie hier von
Interesse sind.
6 ) § 2 Abs. 2 der Satzungen der Unterstützungskasse.
6 ) § 4 der Statuten des „Zentralverbandes".
7 ) § 2 des Gesellschaftsvertrages der „Verlagsgesellschaft deutscher Konsumvereine
m. b. H."