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mäßigen Warenverkehr?) Darüber weiß Paul G ö h r e Interessantes
aus dem großen Plagwitzer Konsumverein zu berichten. Er gibt die Abschrift
des folgenden Briefes, den ein früherer Geschäftsführer des
genannten Vereins geschrieben hat?)
„Durch Ihren Herrn X. erhielt der Unterzeichnete in einem persönlich
adressierten Eilbriefe einen Hundertmarkschein. Ich muß Ihnen gestehen, daß
mir so etwas in meiner langjährigen Tätigkeit noch nicht geboten worden ist.
Die Sache befremdet mich umsomehr, da Sie doch schon an der Retournierung
des Weihnachtsgeschenkes erkennen mußten, daß ich derartigen Sachen nicht
zugänglich bin. Ich sehe mich nun gezwungen, Ihnen mitzuteilen, daß wir
von heute ab die Geschäftsverbindung mit Ihnen abbrechen. Die hundert Mark
gehen abzüglich des Portos per Postanweisung an Ihre Firma zurück."
Ein anderer Brief an einen Spediteur lautet ganz lakonisch:
«Ihre Zigarren mißfallen uns. Wir ersuchen Sie, die Kiste unverzüglich
abholen zu lassen, und zwar morgen, Sonnabend; sonst sehe ich mich
genötigt, sie einem Spediteur zur Aufbewahrung zu geben."
Natürlich sind nicht alle Geschäftsführer gegen derartige Versuchungen
gefeit. Doch geht im allgemeinen die Auffassung der Geschäftsführer
dahin, daß sie das Vermögen von vielen armen Arbeitern
zu verwalten haben und sich nur von konsumgenossenschaftlichen
Interessen bei ihren geschäftlichen Handlungen leiten lassen dürfen.
Ausnahmen bestätigen nur die Regel.
In besonderem Maße nehmen die Konsumvereine auf die
Qualität^) der Bedarfsgüter bei ihren Einkäufen Rücksicht. Das
Konsumenteninteresse dieser Organisation macht es dem Einkäufer
zur vornehmsten Pflicht, nur einwandfreie Waren einzukaufen. Große
Vereine haben besondere Maßnahmen für die Durchführung des
Qualitätsprinzips getroffen. „So werden im Konsumverein Stuttgart
seit 1876 regelmäßig Berichte über amtliche Warenuntersuchungen
gegeben, die oft mehrere Hundert Mark jährlich kosten. Die
Lieferanten der betreffenden Artikel werden von dem Ausfall der
Untersuchungen, besonders natürlich von Beanstandungen, jeweils
verständigt, und bei der Warenbestellung wird ans die Ergebnisse der
6 ) Ein sicheres Urteil darüber möchte ich damit nicht gefällt haben.
Wie weit das Schmiergelderunwesen im Verkehr der Erwerbsgeschäfte
unter sich und mit öffentlichen Körperschaften Ausdehnung gefunden hat,
schildert interessant Wilhelm B e ck-Steglitz in der Zeitschrift für Handelswissenschaft
und Handelspraxis 1911 Nr. 6; ferner Haasis in seinem
Buche über Schmiergelderunwcsen, Stuttgart 1913.
ft Paul G ö h r e, a. a. O. S. 281.
s) Luxuriöse Verpackung spielt dagegen beim Einkauf der Konsumvereine
keine Rolle. So kommt es denn auch vor, daß die Lieferanten ausdrücklich
in ihren Angeboten an Konsumvereine bemerken, daß der Preis bei Verzicht
auf die kostspielige Ausmachung, Reklame usw., sich um soundsoviel ermäßige.