Full text : Die deutsche Hausindustrie

10

Inhaltsverzeichnis

I.  Inferiorität  der  Heimarbeitsprodukte,  die  auf  dem  Markte  fehr
viel  begehrt  werden.  2.  Billigkeit  der  Arbeitskräfte  und  des  ganzen  Betriebs. ­
  3.  Arbeitsangebot  von  vielen  wenig  Leiftungsfähigen,  für  welche
die  Heimarbeit  Ergänzungsarbeit  ift  (Mütter,  bäuerliche  Familien).
§2.  Prüfung  der  angeführten  Gründe  ,  ,  116
Weder  die  Inferiorität  der  Heimarbeitsprodukte  noch  die  Billigkeit  der
Arbeitskräfte  rechtfertigen  die  Hausinduftrie  vom  volkswirtfchaftlichen
oder  fozialen  Gefichtspunkte  aus.  Für  viele  Mütter  und  bäuerliche
Familien  ift  fie  ein  willkommener  Nebenerwerb.
§3.  Indirekte  Befeitigung  gewiffcr  Hausin  duftrien  119
Bau  von  Bahnen  in  ländlichen  Gegenden  und  aus  der  Grofzftadt  hinaus.
Kritik  der  „Bahntheorie“.  Se|zhaftmachung  der  Gutstagelöhner.
Lohnerhöhung.
Sechftes  Kapitel:  Staatshilfe.
§  1.  Staat  und  Heimarbeit  .  125
Die  Heimarbeit  von  der  ftaatlichen  Gefetzgebung  bisher  wenig  berührt. ­
  Ethifche  und  foziale  Begründung  ftaatlichen  Schutzes.  Widerlegung ­
  einiger  Bedenken.
§2.  Zur  Gefchichte  der  Hausinduftriegefetzgebung
im  Deutfchen  Reiche  .  .  131
Die  Gewerbeordnung  des  Nerddeutfchen  Bundes.  Erfte  Heimarbeitsdebatte
  1885.  Abwanderung  der  „gefchützten“  Fabrikarbeiter  in  die
Heimarbeit.  Berliner  Konfektionsftreik  1896.  Infolgedeffen  mehrere
Gefetzentwürfe.  1903  Kinderfchutzgefetz.  1906  infolge  der  Berliner
Heimarbeitausftellung  mehrere  Gefetzentwürfe  feitens  der  Parteien  eingereicht. ­
  1911  Hausarbeitgefetz  angenommen.  Inzwifchen  wichtige
Änderungen  durch  die  Gewerbeordnungsnovelle  (1908)  und  die  Reichsverficherungsordnung
  (1911)  bewirkt.
§3.  Das  heute  geltende  Recht.  .  .  .  .  144
I.  Arbeiterverficherung:  Verpflichtung  zur  Krankenverficherung.
  Unfall-,  Invaliden-  und  Hinterbliebenenverficherung
bleibt  fakultativ.
II.  Arbeiterfchutz:  I.  für  die  in  das  Hausarbeitgefetz  einbezogenen ­
  Perfonen  (in  Familien-  und  Alleinbetrieben),  2.  für
die  hausinduftriellen  Gehilfen,  3.  für  die  felbftändigen  Hausgewerbetreibenden. ­

Kinderfchutzgefetz.  Verordnung  betreffend  Zigarrenfabrikation.
Zuftändigkeit  der  Gewerbegerichte.
§4-  Lohnämter  168
Notwendigkeit  der  Lohnämter  in  der  Hausinduftrie.  Ihre  Gefchichte,
innere  Einrichtung  und  Erfolge  in  Viktoria.  Englifches  Minimallohngefetz.
  Der  franzöfifche  und  öfterreichifche  Gefetzentwurf.  Verhandlungen ­
  in  Deutfchland.  Löfung  grundfätzlicher  und  praktifcher  Bedenken. ­

            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.