Object : Die Berliner Arbeiterbewegung von 1890 bis 1905

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was  nur  irgend  darauf  aussah,  als  könne  es  einen  solchen  Nachweis  unterstützen, ­
  wie  Kassenbücher  der  Wahlvereine,  Abrechnungstabellen  von  Sammlungen ­
  für  irgendwelche  Zwecke,  Sammellisten,  Notizbücher,  Sammelbons
sowie  in  vielen  Fällen  auch  Privatbriefe,  wurde  beschlagnahmt.  Wo  man
nicht  gründlich  genug  gesucht  zu  haben  glaubte,  ward  einige  Tage  später
noch  Nachhaussuchung  gehalten.  So  am  27.  November  bei  Stefan  Fritz,
dem  Vertrauensmann  für  den  dritten  Berliner  Reichstagswahlkreis,  und
am  29.  November  bei  Paul  Singer.
An  diesem  letzteren  Tage  war  man  auf  dem  Polizeipräsidium  so  weit,
auf  das  Vorspiel  die  eigentliche  Landlung  folgen  zu  lassen.  Sie  wurde
tags  darauf  durch  den  Reichs-  und  Staatsanzeiger  bekanntgegeben  und
lautete:  ,  .  ,
Bekanntmachung.
Es  wird  hiermit  zur  öffentlichen  Kenntnis  gebracht,  daß  nachstehende
Vereine:

der  Berliner  Mitglieder  der
sozialdemokratischen  Partei
Deutschlands,

1—6.  Die  sechs  sozialdemokratischen  Wahlvereine  fürdiesechs
Berliner  Reichstags-Wahlkreise,
7.  die  Preßkommission
8.  die  Agitationskommission
9.  die  Lokalkommission
10.  der  Verein  „öffentlicher
Vertrauensmänner"
11.  der  Parteivorstand  der  sozialdemokratischen  Partei
Deutschlands
auf  Grund  des  8  8  der  Verordnung  über  die  Verhütung  eines  die  gesetzliche
Freiheit  und  Ordnung  gefährdenden  Mißbrauchs  des  Versammlungs-  und
Äereinsrechts  vom  11.  März  1850  vorläufig  geschlossen  sind.
Jede  fernere  Beteiligung  an  diesen  Vereinen  oder  an  etwaigen  Neubildungen, ­
  welche  sachlich  als  Fortsetzungen  derselben  erscheinen,  wird  nach
8  16,  1c  mit  Geldstrafe  von  15—150  Mk.  oder  mit  Gefängnisstrafe  von
8  Tagen  bis  zu  3  Monaten  bestraft.
Berlin,  den  29.  November  1895.
Der  Polizeipräsident,
von  Windheim.

Wie  die  Leitung  der  Gesamtpartei  diesen  Streich  parierte,  ist  an  anderer ­
  Stelle  geschildert.  In  den  Reihen  der  Berliner  Sozialdemokratie
herrschte  ebenfalls  keinen  Augenblick  Zweifel  darüber,  daß  man  sich  durch
den  Polizeistreich  nicht  im  geringsten  einschüchtern  lassen  dürfe.  Lier,  wo
man  der  Polizeiherrschaft  unter  dem  Sozialistengesetz  Trotz  geboten  hatte,
war  man  am  allerwenigsten  geneigt,  sich  unter  dem  gemeinen  Recht  den
Launen  der  Polizei  zu  unterwerfen.
Schon  am  10.  Dezember  1895  legte  die  Arbeiterschaft  Berlins  in  zwölf
großen  Volksversammlungen  Protest  gegen  die  Polizeimaßregel  ein.  Als
Referenten  sprachen  in  diesen  Versammlungen,  die  sämtlich  überfüllt  waren,
Ignaz  Auer,  Richard  Fischer,  Albin  Gerisch,  Georg  Ledebour,
Wilhelm  Liebknecht,  Albert  Schmidt,  Paul  Singer,  Arthur  Stadthagen,
  Franz  Tutzauer,  Ewald  Vogtherr  und  Fritz  Zubeil.  Ihre
Reden,  die  das  Polizeisystem  und  die  Rechtsungleichheit  in  Preußen
geißelten,  fanden  durchweg  begeisterte  Zustimmung,  und  mit  ebensolchen
Begeisterungsausbrüchen  ward  in  allen  Versammlungen  einstimmig  die  na  )-stehende
  Resolution  angenommen:  e
Bernstein,  Berliner  Geschichte.  III.
            
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