Full text: Die deutsche Hausindustrie

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VI. Kap.: Staatshilfe 
vertrag fein. Aber es liegen Gründe genug vor, den aus einem Heimarbeits 
vertrag ftammenden Entgelt ebenfo gegen Befchlagnahme zu fchützen wie den 
Lohn eines gewerblichen Arbeiters. Und fo findet denn auch jetzt felbft da, 
wo der Heimarbeitsvertrag als Werkvertrag angefehen wird, das Lohnbefchiag- 
nahmegefetz Anwendung. 
Eine gründliche und für gewiffe Hausarbeitszweige einzig erfolgreiche Löfung 
der Lohnfrage verfprechen [ich die ineiften Sozialpolitiker von einer ftaatlichen Lohn- 
feftfetzung, wie fie in Auftralien und England mit Erfolg durchgeführt ift. Aus diefer 
Anfchauung heraus waren auch in der Kommiffion des hausarbeitgefetzes mehrere 
Anträge geftellt. Während die Sozialdemokraten einen wegen übertriebener Forde- 
rungen unannehmbaren Antrag einreichten, forderte das Zentrum in der Kommiffion 
für den Bundesrat die Vollmacht, paritätifch zufammengefetzte Lohnämter cinzu- 
richten mit der Aufgabe, für folche Elendsinduftrien, die auffällig niedrige Löhne 
zahlen, Mindeftlühne aufzuftellen; diefe follten dann durch die Landesbehörden oder 
den Bundesrat als rechtsverbindlich für die Unternehmer erklärt werden. Die Re 
gierung verhielt fich demgegenüber durchaus ablehnend: der Staat dürfe — fo hieß 
es — prinzipiell fich in die Lohnabmachungen einzelner nicht einmifchen ; außer 
dem werde den Behörden eine unerfüllbare Aufgabe geftellt. Der Antrag fiel in der 
zweiten Lefung der Kommiffion, und die Kommiffionsbefchlüffe kamen, ohne die 
Lohnämter zu enthalten, vor das Plenum. Da fich herausftellte, daß hier keine 
Mehrheit für Lohnämter vorhanden war, fo wurde kein diesbezüglicher Antrag mehr 
geftellt, fondern die bürgerlichen Parteien verständigten fich mit der Regierung dahin, 
Fachausfchüffe in das Oefetz aufzunehmen, weiche einen Erfatz für die 
Lohnämter bilden follten. 
Die Fachausfchüffe (§ 18 ff) übernehmen nun zunächft die Auf 
gaben der fchon längft für die ganze Induftrie geplanten, aber leider noch 
nicht zum Gefetz gewordenen Arbeitskammern: Stellung von Anträgen, 
Erstattung von Gutachten, Anregung von Veranlagungen und Maßnahmen 
zwecks Hebung der wirt|chaftlichen Lage der Hausarbeiter. So find die Arbeits 
kammern wenigftens für die Hausarbeit da, und es ift wohl lediglich eine Frage 
der richtigen Be Setzung, eine Perfonenfrage, ob fie Segensreich wirken werden. 
Außerdem fällt den Fachausfchüffen eine Reihe von Aufgaben der 
L o h n ä m t e r zu: fie follen auf Erfuchen der Staats- und Gemeindebehörden 
in geeigneter Weife, insbefondere durch Vernehmung beteiligter Gewerbe 
treibender und Hausarbeiter fowie von Auskunftsperfonen die Höhe des von 
den Hausarbeitern tatfächlich erzielten Arbeitsverdienstes ermitteln, deffen 
Angemeffenheit begutachten, Vorfchläge für die Vereinbarung angemeffener 
Entgelte machen, den Abfchluß von Lohnabkommen oder Tarifverträgen 
fördern. Wenn die Fachausfchüffe in Zukunft eine einwandfreie, durchfichtige 
Lohnftatiftik bieten, auf der fich berechtigte Forderungen aufbauen laffen,
	        
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