Full text : Die deutsche Hausindustrie

Die  Vereinigung  der  Damenband-  und  Herrenhutbandfabrikanten  und  verwandter
Branchen  fchreibt  in  ihren  Satzungen  eine  zweijährige  Kündigungsfrift  vor.
§  6.  Alle  Streitigkeiten  aus  diefem  Vertrage,  insbefondere  auch  folche  über  die
Auslegung  der  Lohnlifte  und  Anftellung  bzw.  Kündigung  des  Kontrolleurs,  entfcheidet
  endgültig  unter  Ausfehluft  des  Rechtswegs  ein  Schiedsgericht.  Das  Schiedsgericht ­
  foll  aus  vier  Mitgliedern  beftchen.  Jede  Partei  wählt  zwei  ihrer  Mitglieder,
die  dem  Ausfchujz  der  Vereinigung  bzw.  dem  Vorftand  des  Bergifch-Niederrheinifchen
Bandwirkermeifterverbandes  angehören  follen.  Kommt  diefes  Schiedsgericht  nicht
zu  einem  einheitlichen  Spruch,  fo  hat  es  einen  Obmann  zu  wählen,  der  entweder
der  Direktor  der  Fachfchule  zu  Barmen  oder  der  Direktor  der  Fachfchule  zu  Ronsdorf
  fein  foll.  Wird  eine  Verftändigung  darüber,  welcher  von  den  Direktoren  im
einzelnen  Falle  Obmann  fein  foll,  nicht  erzielt,  fo  entfeheidet  das  Los.
§  7  Diefer  Vertrag  ift  gültig  bis  zum  I.  Juli  I9U.  Wird  er  nicht  von  einer  der
beiden  Parteien  mit  drei  Monaten  vor  feinem  Ablauf  gekündigt,  fo  verlängert  er
fich  jedesmal  um  ein  weiteres  Jahr.
            
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