Full text: Die deutsche Hausindustrie

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II. Kap.: Die Entftehung der Hausinduftrie 
Zweites Kapitel 
Die Entstehung der Hausindustrie 
Verfolgt man die Hausinduftrie bis zu ihren erften Urfprüngen, fo laffen 
fich vornehmlich fünf Entftehungsarten unterfcheiden, die der Haus 
induftrie einen häufig bis in die Gegenwart unauslöfchlichen Stempel auf 
geprägt haben. x ) 
§ 1. Der Urfprung der Hausinduftrie aus einer Neben- 
befchäftigung der bäuerlichen Bevölkerung 
Es ift bekannt, daß der Bauer mit feiner Familie auch in frühem Wirt- 
fchaftsperioden häufig die in feiner Wirtfchaft gewonnenen oder der Allmende 
entnommenen Rohftoffe zu gewerblichen Produkten umformte, teils für feinen 
eignen Hausbedarf, teils aber auch, foweit er L'berfchuß produzierte, für den 
Taufchverkehr. Da brauchte nun dem wenig weltkundigen, Verkehrs- und Ab- 
fatzverhältniffe fchlecht überfchauenden Bäuerlein, das anfangs feine Produkte 
Im Haufierhandel abfetzte, nur der kaufmännifche Unternehmer zu Hilfe zu 
kommen, und der Landmann war — allerdings nur im Nebenberuf — ein Heim 
arbeiter. Es war für die Landleute auch häufig zu verlockend, folchem Neben- 
verdienft fich zuzuwenden. Die ländliche Arbeit nahm ja nicht das ganze Jahr 
hindurch ihre Kräfte in Anfpruch, zumal in den frühem weniger intenfiven 
Ackerbaufyftemen. Die lange Winterszeit und die Feierabende wurden da 
zweckmäßig ausgefüllt durch häuslichen Fleiß, der manches blanke Geldftück 
in die Bauernhütte brachte. Die Erträgniffe der Landwirtfchaft waren zudem 
auch oft fo mager, daß der Hausvater gerne jede Gelegenheit ergriff, fein 
geringes Einkommen zu erhöhen. Schließlich reizte auch das Vorhandenfein 
eines induftriell verwertbaren Rohftoffs in einer beftimmten Gegend (wie 
Schiefer, Marmor, Tonerde) die ländliche Bevölkerung zur Befchäftigung. 
ln Rußland namentlich, wie überhaupt in den ofteuropäifchen Ländern, 
ift die Hausinduftrie vornehmlich auf folche Urfprünge zurückzuführen, wie 
*) Vgl. W. S t i e d a a. a. 0. 108 ff. — Bücher, Art. „Gewerbe“ im Handwörter, 
ibuch der Staatswiffenfchaften.
	        
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