Object : Geschichte des Bremer Binnenhandels im 19. Jahrhundert namentlich unter den alten Verkehrsformen und im Übergang

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Die  am  10.  September  1823  mit  Separatkonventionen  Bremens 1 ),
mit  Oldenburg  vom  21.  August  wegen  des  bremischen  Bakengeldes
(s.  i.  f.),  mit  Hannover  vom  9.  September  wegen  des  Vorspanns  und
der  Reiheschiffahrt  und  mit  Preufsen  vom  10.  September  1823
wegendes  Vertrags  über  den  Mindener  Stapelstreit  vom  26.  August  1769,
zu  Minden  abgeschlossene,  am  14.  Januar  1824  ratifizierte  Weserschiffahrtsakte ­
  wurde  am  1.  Mai  1824  wirksam.  Im  nächsten  Jahre
trat  die  in  der  Akte  vorgesehene  Kommission  zu  Bremen  zusammen. ­
  Die  dort  vereinbarten  ergänzenden  Bestimmungen  zur
Weser  schiffahrtsakte  mit  den  Schlufsprotokollen  wurden  vom
21.  Dezember  1825  datiert.  Es  erfolgte  damals  bereits  eine  Ermäfsigung
  des  ganzen  Weserzolls  von  315  Pfennig  pro  Schiffpfund
auf  236 l U  Pfennig  für  die  ganze  Strecke  Bremen-Münden *  2 ),  und
eine  etwas  andere  Einteilung  der  Warenkategorien,  die  die  Hälfte,
ein  Viertel  etc.  des  Weserzolls  zahlten.  Vgl.  §§  15,  17  der  Weserschiftahrtsakte
  d.  d.  10.  September  1823;  Ergänzende  Bestimmungen,
Schlufsprotokoll  d.  d.  21.  Dezember  1825  art.  111  und  V. 2 )  Diese
’)  Kurze  Darstellung  der  neueren  Regelung  des  Verhältnisses  Bremens  zu
den  Nachbarstaaten  auf  der  Dnterweser  s.  Jobs.  Bollmann,  Bremisches
Staats-  u.  Verwaltungsrecht,  Bremen  1904,  S.  212  ff.;  ders.,  Verf.-  u.  Verwalt,
d.  fr.  Hansest.  Bremen,  XIII.  Bd.  d.  Bibi.  d.  öffentl.  Rechts,  hrsg.  v.  Fr.  Scholtz
u.  Storck,  Hannover  1909,  S.  127  ff.
2 )  Im  16,  Jahrhundert  mufste  Wein,  der  stets  den  vollen  Weserzoll  der
Weserschiffahrtsakte  zahlte,  von  Kassel  bis  Bremen  mit  18  Quart  per  Ohm,
beinahe  dem  neunten  Teil,  verzollt  werden  (G.  Landau,  Einiges  über  Weserzölle, ­
  Zeitschr.  d.  Ver.f.  hess.  Gesch.,  I.  Bd.,  1837,  S.  165  ff.),  im  17.  Jahrhundert
zahlte  die  Ohm  fl  Sohiffpfd.  68  Pfd.  Weserschiffahrts-Akte)  Wein  nicht  ganz
2  o.f  an  den  22  Zollstätten  von  Dreye  bis  Minden  [11  off  24  Grote  per  Fuder
von  6  Ohm  (7  Schiffspfd.  108  Pfd.  W.-A.)]  vgl.  w.  die  in  Brem,
Staatsarch.  u.  i.  Arch.  Coli.  Sen.  liegenden  alten  Zolltarife  der
Oberweser;  Verzeichnus,  Wie  die  Zollen  an  der  Weser,  oberhalb  Bremen,
bifs  Münden  etc.,  auch  zu  Elsflethe,  vnterhalb  Bremen  etc.  erhoben
werden,  o.  O.  u.  J.  (16  .  .  .);  Vollenkommene  Collatio  Beedes  In  der  Deutung,
welche  nach  Anweis,  der  Müntze,  so  daraahls  gewesen,  als  die  Oldenb.  Zoll-Rolle
erst  entworffen  etc.,  von  sich  selber  entstehet,  Und  In  dehro  an  Oldenb.  seiten
nachmahls  affectirten  Milsdeutung,  Mit  der  Hamelischen  Zoll-Rollen  Auch  der
Bremischen  Aocise-Rollen,  Zu  vntersuchung  der  von  Chur-Fürstl.  Collegio
allein  beliebten,  Auch  von  R,-Kays.  Maytt.  allein  confirmirten  Mittlerinnen,
o.  O.  u.  J.  (16  .  .  .);  Vollenk.  Collatio  Oldenb.  Newerworb.  Zoll-Rollen  Mit  der
Stadt.  Bremen  von  Alters  wolerlangten  Accise-Eollen,  o.  O.  u.  J.  (16  .  .  .);
Vollenk.  Collatio  Oldenb.  Zoll  Rollen,  Mit  der  Hamelischen  Zoll  Rollen,  o.  0
n.  J.  (lg  .  .  .);  Völlige  Collatio  Oldenb,  Zoll-Rollen  mit  der  Dreyischen  Zoll-Rollen,
  o.  0.  u.  J.  (16  •  .  ;  Völlige  Collatio  Oldenb.  Zoll-Rollen  mit  der
Hamelischen  Zoll-Rollen,  o.  0.  u.  J.  (16  .  .  .);  Eigentl.  Speciflcatio,  Wie  der
Oldenb.  Zoll,  in  dero  an  Old.  seiten  affect.  MÜ'sdeut.,  verschied.,  ja  bis  18  Ober-
            
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