§ 3. Arbeitszeit, Nacht- und Sonntagsarbeit
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teilungen bei der Löhnung zu berichten. Jetzt fcheint es — dank den dies
bezüglichen Beftimmungen der Gewerbeordnung, die ausdrücklich auf die
Hausinduftrie ausgedehnt find — fo ziemlich ausgerottet zu fein. Nur vereinzelt
kommt es noch vor. So berichtet Bittmann (a. a. 0. 1036), daß auf dem Lande
in Baden das Truckfyftem noch nicht ganz ausgeftorben fei, z. B. bei den
Uhrmachern, Holzfchnitzern, Strohflechterinnen. Wenn dabei auch keine
Überforderungen nachgewiefen werden konnten, fo liegen doch in dem Syftem
unzweifelhafte Schäden verborgen. — Auch in der Korbmacherei hat fich
noch ein gewiffes Truckfyftem erhalten. r ) 1905 waren bei der Strafkammer in
Bamberg 18 Korbhändler angeklagt wegen Vergehens gegen § 115 GO, begangen
durch Abgabe von Rohmaterialien und Aufrechnung von andern Waren
zu hohem als den Selbftkoftenpreifen.
Noch immer wird von ungerechten oder nicht hinreichend begründeten
Lohnabzügen berichtet, die namentlich zu Zeiten, da das Angebot von
Arbeitskräften befonders ftark ift, bei den wehrlofen und durch die Not zu
allem gefügig gewordenen Heimarbeitern beliebt werden. 2 )
Es foll zum Schluffe noch einmal hervorgehoben werden, daß die hier
gefchilderten Lohnverhältniffe durchaus nicht typifch find für alle Haus-
induftriellen. Es verdient Anerkennung, daß einige Verleger trotz der Über
fülle von Arbeitskräften und ihrer Wehrlofigkeit fich durchaus nicht zu
Hungerlöhnen verftehen mögen. — Indes wäre es verkehrt, auf Grund folcher
Ausnahmeverhältniffe die in der Hausinduftrie allgemein fich geltend machende,
auf Herabfetzung der Löhne ausgehende Tendenz zu bezweifeln. Für eine
große Zahl von Heimarbeitern bleibt es dabei, daß ihre Löhne „zu
wenig zum Leben und zuviel zum Sterben“ bieten, und
daß das niedrige Lohnniveau die tieffte Urfache der
übermäßigen Arbeitsdauer, dertraurigen Wohnung s-,
Gefundheits- und jittlichen Zuftände in der Heim-
arbeiterfchaft bildet.
§ 3. Arbeitszeit, Nacht- und Sonntagsarbeit
Die Arbeitszeit ift ein Moment in der Befchäftigung des Heimarbeiters,
über das er ganz frei verfügt, das er beliebig einfchränken und ausdehnen
kann, und das er in fehr vielen Fällen über Gebühr ausdehnen wird, um das
Ungünftige der Lohnverhältniffe einigermaßen auszugleichen. Umfaffen-
•
*) J. Deckers, Die deutfche Korbflechterei, M.Gladbach 1913.
2 ) Vgl. B a u m a. a. 0. 15; 0. R e i n h a r d, Die württembergifche Trikotinduftrie,
Sehr. d. V. f. S. 84, 68.