92
IV. Kap.: Wirtfchaftliche und foziale Zuftände in der Hausinduftrie
während die übrigen in |o engen Räumen arbeiten und fchlafen, da|z die gefund-
heitlich und fittlich bedenklichften Folgen nicht ausbleiben können. Ver-
fchiedene Erhebungen haben den ungenügenden Kubikinhalt der Arbeits
und Schlafräume bei den Hausinduftriellen genügend dargetan. Wenn wir
den Anfichten von medizinifchen Autoritäten, wie Rubner, Oppermann,
Sommerfeld 1 ) folgen, fo find folgende Mindeftforderungen bezüglich des Luft
raumes für den einzelnen Arbeiter zu ftellen:
bei einmaliger Lufterneuerung in der Stunde 38,5 cbm
„ zweimaliger „ ,, „ ,, 18,9 »
„ dreimaliger ,, „ ,, „ 12,4 ,,
Dabei ift lediglich die Verunreinigung der Luft durch die ausgeatmete Kohlen-
fäure zugrunde gelegt, nicht die durch Verarbeitung der organifchen Subftanzen
und ähnliches herbeigeführte Verunreinigung. Jedermann weift nun, da(z
für Lufterneuerung in den Arbeitsftätten gewöhnlicher Leute nicht reichlich
geforgt wird und dafz alfo das Höchftma|z von Luftinhalt in zahlreichen Fällen
durchaus zu fordern wäre. Und wie liegen demgegenüber die Verhältniffe
in der Wirklichkeit?
Nach den Feftftellungen der Berliner Fabrikinfpektion,
die fich auf die Kleider- und Wäfchekonfektion und auf
die Kohlenfäurebranche beziehen, entfiel auf die einzelne Perfon
ein Luftraum
von über 30—40 cbm in 2,6 Prozent der befichtigten Arbeitsräume
„ 20—30 „ „ 6,6
„ ,, 15—20 „ „ 22,7
„ „ 12—15 „ „ 18,3
„ „ 10—12 „ „ 15,1 „ ‘ „
„ „ 8—10 „ „ 16,1
„ „ 6—8 „ „ 14,1
„ .. 4—6 „ „ 5,1
.. 4 „ „ 0,2
„ .. 3 „ „ 0,2
Mehr als 50 Prozent der von dem Fabrikinfpektor unterfuchten Wohnungen
in der Kleider- und Wäfchekonfektion blieben hinter jenem Luftraum zurück,
deffen Feftfetzung ein dreimaliger Luftwechfel in der Stunde und das Fehlen
jeder befondern Luftverunreinigung zugrunde gelegt ift. Noch ungünftiger
erwiefen fich die Verhältniffe in Bielefeld und Nürnberg, wie
') Rubner, Lehrbuch der Hygiene 166; W. Oppermann in der Zeitfchrift
der Zentralftelle für Arbeiterwohlfahrtseinrichtungen 1894, Nr. 3und4; T. Sommer
feld, Handbuch der Gewerbekrankheiten, Berlin 1898, 66. — Die hier aufgeftellten
Mindeftforderungen ftellen ein Ideal dar, das in der Praxis aus verfchiedenen Gründen
kaum erreichbar ift. Es kann darum aber doch als Mafzftab dienen, nach welchem
die Wohnungen nach der hygienifchen Seite beurteilt werden können.