Full text: Das Geldwesen Frankreichs zur Zeit der ersten Revolution bis zum Ende der Papiergeldwährung

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II. DIE PAPIERGELDWÄHEUNG. 
gibt 1 ) auf Grund der amtlichen registres de la Trösorerie 
nationale die gleichen Zahlen an. Mit der letzten Zahl scheint 
sich Courtois nach den Angaben von Ramel geirrt zu haben. 
Nach diesem betrug die Summe aller überhaupt ausgegebene» 
Assignaten ohne Abzug der verbrannten 45 1 /2 Milliarden. 
Den Zahlen der registres ist mit Vorsicht zu begegnen. Ramel 
selbst bemerkt dazu, er glaube nicht, daß die Summe der 
tatsächlich im Verkehr umlaufenden Assignaten 30 Milliarde» 
livres überschritten habe. 
Von Wichtigkeit für uns ist nicht die hohe Umlauf- 
summe an sich, sondern die Tatsache, dass der Staat völlig die 
Herrschaft über sein Geldwesen verlor. Anfangs suchte er 
sich gegen die vernunftwidrige Vermehrung zu wehren. Immer 
mehr aber ließ er den Dingen ihren Lauf und gab sich 
schließlich überhaupt keine ernste Rechenschaft mehr über die 
Art der Verwaltung seines Geldwesens (lytrischeu Verwaltung) 
Das Äußere der Staatsnoten beschrieben zahlreiche 
Dekrete sehr ausführlich. Von Bedeutung werden aber der 
Text und die auf den Scheinen angebrachten Zeichen erst 
dann, wenn juristische Konsequenzen sich daran knüpfen- 
Solche fehlten nun meistens. Die Dekrete vom 7. Juni und 
28. September 1793, die eine Massenfabrikation von Assignaten 
anordneten, um die bestehenden, ihrem Äußeren nach sehr 
verschiedenen Sorten durch Umtausch einheitlich zu gestalte» 
und so die zahlreichen, trotz der strengsten Verbote vorhandene» 
Fälschungen zu bekämpfen, kamen nicht zur Ausführung. Di 0 
dadurch entstehenden Kosten hätten zu dem beabsichtigte» 
Zweck außer Verhältnis gestanden. Die Herstellung hätte 
auch nicht genügend beschleunigt werden können. 
Wichtig wurde das Äußere der Staatsnoten, als der 
Konvent die sogenannte Demonetisierung der königliche» 
Assignaten beschloß, d. h. der vor dem 10. August 1792 
geschaffenen, auf denen das Bild Ludwigs des XVI. angebracht l 2 
l ) Des finances de la Republique Franqaise en Tan IX. Tat®' 
2 zu S. 27.
	        
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