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Dr. M. J. Bonn
Eine zweite Konferenz wurde 1894 nach Ottawa berufen. Sie hatte
in erster Linie die Frage der Legung eines pazifischen Kabels zu
behandeln. Es war eigentlich nur eine Konferenz einzelner Kolo
nien, da nur Kanada, die verschiedenen australischen Staaten und
die Kapkolonie, nicht aber das Mutterland vertreten waren. Im Ge
gensatz zu der ersten Konferenz, an der auch nicht beamtete Inter
essenten teilgenommen hatten, war diese Konferenz im wesentlichen
eine Konferenz kolonialer Regierungen. Drei Jahre später erfolgte
eine neue Konferenz in London. Sie war eine Versammlung der
Premierminister aller Kolonien mit Selbstregierung, die gelegentlich
des Diamantjubiläums der Königin Viktoria nach London gekommen
waren und dort unter dem Vorsitze Chamberlains tagten. Die ver
sammelten Premiers beschlossen, «daß es wünschenswert sei, von
vertreten war, aus den Premiers der Kolonien, bzw. gewissen zu
britaniens abzuhalten, um Angelegenheiten von gemeinsamer Be
deutung zu erörtern».
Als die nächste Konferenz (1902) in London zusammentrat, war
der Burenkrieg zu Ende. Die sechs australischen Kolonien waren
zu einem Bunde vereinigt worden, die neue Konferenz war daher nur
von sieben Regierungen beschickt; sie setzte sich, mit Ausnahme
des Mutterlandes, das durch den Staatssekretär für die Kolonien
vertreten war, aus den Premiers der Kolonien bzw. gewissen zu
deren Unterstützung gewählten Fachministern zusammen. Die
Konferenz erörterte Verteidigungsfragen, Zoll- und Handelsfragen,
Post- und Telegraphenfragen. Sie faßte vor allem den Beschluß,
«daß es zum Besten des Reiches dienen würde, wenn, soweit als
tunlich, in Zwischenräumen von nicht über vier Jahren Konferenzen
abgehalten würden, auf denen Angelegenheiten von gemeinsamem
Interesse, die die Beziehungen des Mutterlandes mit Seiner Majestät
überseeischen Herrschaften berühren, zwischen dem Staatssekretär
für die Kolonien und den Premierministern der Kolonien mit Selbst
verwaltung erörtert und erwogen werden könnten.»
Die Vorbereitungen dieser Konferenzen nach Fühlungnahme mit
den betreffenden Kolonialregierungen wurden dem Staats
sekretär für die Kolonien übertragen; im Notfall konnte schon
nach drei Jahren eine neue Konferenz stattfinden. Wenn in der
Zeit zwischen den einzelnen Konferenzen Verträge mit fremden
Staaten zum Abschluß kommen sollten, sollte rechtzeitig Fühlung-