Full text: Moratorien und andere Sonderregelungen des Zahlungsverkehrs im Auslande

UNGARN 
Inhalt im einzelnen 
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sind — unbeschadet der auf das Kontokorrent-Verhältnis bezüglichen Verein 
barungen — gleichfalls von dem Aufschübe ausgenommen; 
f) die Verpflichtungen des Rückversicherers aus dieser Versicherung im 
Verhältnisse jener Beträge, die der Versicherer im Sinne der Punkte a) bis 
d) zu zahlen hat, weiter die Rückversicherungsprämien aus einer unter den 
Punkt a) fallenden Lebensversicherung, aus einer Versicherung gegen Brand 
oder Hagelschaden und aus einer Viehversicherung ihrem ganzen Betrage nach, 
die Rückversicherungsprämien sonstiger Versicherungszweige aber in dem Ver 
hältnisse, indem der Versicherte die Versicherungsprämien zu zahlen hat; 
8. Mietzinse, den Fall ausgenommen, daß der Verpflichtete militärische 
Dienste leistet oder jenen Personen gleich zu halten ist, die militärische Dienste 
leisten und nicht im Genüsse seiner ordentlichen Bezüge aus dem Dienst 
oder Anstellungsverhältnis, oder zumindest im Genüsse eines Quartiergeldes, 
oder einer zu Zwecken des Wohnungsmietzinses gewährten öffentlichen Unter 
stützung steht; steht der Verpflichtete bloß im Genüsse eines Quartiergeldes 
oder einer zu Zwecken des Wohnungsmietzinses gewährten öffentlichen Unter 
stützung, so ist die Mietzinsschuld nur bis zur Höhe des bezogenen Quartier 
geldes oder der Unterstützung zu zahlen; 
9. Pachtzinse; 
10. die laufenden Kapitaltilgungsraten von Amortisationsdarlehen, welche 
auf vermieteten oder verpachteten Grundstücken hypothekarisch sichergestellt 
sind und nicht unter Punkt 3 fallen, dem Hypothekarschuldner gegenüber, es 
se > denn, daß der Verpflichtete nachweist, daß der tatsächlich eingegangene 
Miet- oder Pachtzins nach Abzug der das Grundstück belastenden öffenthch- 
r echtlichen Abgaben, der im Sinne des Punktes 3 zu zahlenden Zinsen und 
Kapitaltilgungsraten, endlich der das Grundstück belastenden und im Sinne 
des § 5 zu zahlenden übrigen Zinsenschulden — insofern alle diese auf die 
betreffende Miet- oder Pachtperiode entfallen - die in dem gegenwärtigen 
Punkte erwähnten übrigen Kapitaltilgungsschulden nicht deckt; insoweit der 
auf diese Weise berechnete Betrag die letzterwähnten Kapitalstilgungsschulden 
nur zum Teile deckt, ist die Zahlung bis zur Höhe dieses Teilbetrages zu 
le >sten, bezüglich der Reihenfolge der Zahlungsverpflichtungen aber ist die 
grundbücherliche Rangordnung maßgebend; 
11. Verpflichtungen aus Dienstverträgen, die Verpflichtungen aus em 
landwirtschaftlichen, handelsartigen und gewerblichen Arbeitsverhältnisse mit- 
inbegriffen; 
• « Aufträge oder sais 
12. Schulden für Kosten und Gebühren ** tun g cn , die Ärzte-, 
Verträgen auF andere ähnliche personhc e Makler- Vermittler- und 
Advokaten-, Ingenieur-, Schriftsteller-, Küns er ’ Ä ts j e j stun gen zu zahlen 
Agentengebühren mitinbegriffen, insofern sie ür 1 . ^ b j s 7 ur Höhe 
sind, welche vor dem 1. August 1914 bewir 
von fünfundzwanzig Prozent der fälligen Schule , welche vor dem 
13. Schulden für den Kaufpreis beweg le ier Entgelt von gewerb 
\ August 1914 geliefert worden sind un l “. worden sind, monatlich 
liehen Arbeitsleistungen, welche vor diesem 1 age
	        
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