—26
ist Deutschland in der Lage, seinen Bedarf qu Brot—
getreide selbst zu decken. Die im Jahre 1925 in
Deutschland erzielte Mehrernte gegenüber 1924
übertraf die Mehreinfuhr an Brotgetreide im Wirt—
schaftsjahre 1924,/26 um 578000 t.
Das Verhältnis von Inlandserzeugung zum In—
landsverbrauch ist allerdings bei den beiden Brot—
getreidearten Weizen und Roggen sehr verschieden.
Im Normaljahr ist damit zu rechnen, daß an Weizen
3 des Bedarss im Inland und 5 durch Einfuhr
gedeckt werden, und daß bei Roggen ein Überschuß
zur Ausfuhr zur Verfügung fsteht. Eine Monopol—
verwaltung, die sich selbst erhalten soll, würde also
unmöglich den im Inland erzeugten Roggen zu
höheren Preisen übernehmen können, als sie den
Roggen an den Verbrauch weitergibt.
Bei Weizen wäre ein Monopol nach dem Schweizer
Muster denkbar. Geht man davon aus, daß die
Einfuhr an Weizen ß des Gesamtverbrauchs beträgt
und 33 von der Inlandserzeugung beigesteuert wer—
den, so müßte der Abgabepreis, wenn man Speku—
lationsgewinne und Verluste der Getreideverwaltung
unberücksichtigt läßt, zunächst den Auslandspreis
unverzollt deutscher Grenze um 25 des UÜberpreises
für Inlandsgetreide übertreffen. Dazu käme ein
Zuschlag für die Kosten der Monopolverwaltung,
Kosten einer etwaigen Lagerhaltung und für Fracht
und Spesen vom Übernahmeort bis zur Abgabe—
station. Wenn dabei ein Abgabepreis herauskommen
würde, der unter dem Übernahmepreis liegt, so
wäre der Unterschied auf jeden Fall erheblich ge—
ringer als in der Schweiz.
Dem Landwirt, der einen Produktionsüberschuß
an Weizen zum Verkauf bringt, wäre, eine Ab—
nahmepflicht der Monopolverwaltung nach Schweizer
Muster vorausgesetzt, ein über dem Weltmarktpreis
liegender Preis sichergestellt. Der garantierte Über—
nahmepreis würde einen starken Anreiz zur Aus—
dehnung des Weizenbaues bilden. Allerdings müßte,
da ein Zoll für Weizen nicht mehr bestünde, auch
der Einfuhrschein für ausgeführten Weizen in Weg—
fall kommen. Eine Mahlprämie nach Schweizer
Muster für den Verbrauch des Selbstversorgers
würde wegen der Geringfügigkeit des Unterschiedes
zwischen Abgabe- und Ubernahmepreis im Ver—
hältnis zu der Schwierigkeit der Uberwachung der
kleinen Mühlenbetriebe nicht in Frage kommen
können. Nimmt man an, daß der für Inlandsweizen
zu zahlende UÜberpreis dem anderenfalls geltenden
Weizenzoll entsprechen würde, so würde der Ver—
brauch auf jeden Fall höher belastet, als durch einen
Zoll, der sich im Preise des Inlandsgetreides nicht
voll auswirkt. Da der Gewinn aus dem Absatz von
eingeführtem Getreide vollständig zum teilweisen
Ausgleich des UÜberpreises auf Inlandsweizen zu
verwenden wäre, würde die Monopolverwaltung der
Reichskasse einen Ersatz für den in Wegfall kom—
menden Zoll nicht zuführen können.
Weiter würden aber noch erhebliche Schwierig—
keiten entstehen, mit denen in der Schweiz nicht zu
rechnen ist.
In einem kleinen Wirtschaftsgebiet wie die
Schweiz ist es möglich, mit einem einheitlichen
UÜbernahmepreis und Abgabepreis mit Preiszuschlä—
gen zur Berücksichtigung der Qualitätsunterschiede
auszukommen. Schon die größere Mannigfaltigkeit
der aus dem Inland angebotenen Weizensorten
vürde aber in Deutschland viel größere Schwierig—
keiten bieten, die nicht ausreichende Berücksichtigung
hervorragender Qualitäten würde produktionsschäd—
lich wirken. Abgesehen davon haben aber auch schon
in der Kriegszeit die örtlichen Verschiedenheiten der
Bodenpreise, der Erzeugerkosten, der Verbraucher—
hpreise eine örtliche Staffelung der Ubernahme- und
»er Abgabepreise notwendig gemacht. Eine solche
Staffelung würde dazu zwingen, den freien Ver—
ehr mit Weizen auch im Inland zu unterbinden,
»bwohl von der zwangsweisen Erfassung der Ernte
ibgesehen wird. Eine scharfe Uberwachung jedes
Verkehrs mit Getreide wäre schon deshalb not—
vendig, um die Unterschiebung von Auslands—
Jetreide als Inlandsgetreide zur Erzielung des Über—
zreises zu verhindern. Die Qualitätsunterschiede
wischen Inlandsgetreide und Auslandsgetreide
wingen zu einer Staffelung in den Abgabepreisen
e nach Herkunft. In der Schweiz ist es möglich,
»ie verhaäͤltnismäßig geringen Mengen Inlands—
getreide örtlich verteilt den Mühlen aufzuzwingen.
hei dem umgekehrten Mengenverhältnis zwischen
Inlands⸗ und Auslandsgetreide und der örtlichen
Verschiedenheit der Gewöhnung des Verbrauchs an
Auslandsgetreideprodukten würden entweder einer
deutschen Monopolverwaltung oder der deutschen
Mühlenindustrie viel weitergehende Schwierigkeiten
entstehen als in der Schweiz.
Die geringere Lagerfähigkeit des Inlandsgetreides
kann in der Schweiz dadurch überwunden werden,
daß die im Verhältnis zum Gesamtverbrauch ge—
ringere Menge Inlandsgetreide sofort dem Ver—
zrauch zugeführt wird. Der Verbrauch des Inlands—
getreides könnte in Deutschland wegen der notwen—
zigen Vermischung mit Auslandsgetreide nur über
zas ganze Jahr verteilt vor sich gehen. In Jahren,
n denen die Ernte feucht einkommt, wären Verluste
aum zu vermeiden. Die bei der freien Wirtschaft
ur Vermeidung dieser Schwierigkeiten und zum
Zwecke des auch im Ausland erwünschten Quali—
ätenaustausches einsetzende Ausfuhr müßte ent—
veder von der Monopolverwaltung zu Preisen, die
ür gewöhnlich unter den Übernahmepreisen liegen,
urchgeführt oder durch Gewährung offener Aus—
uhrprämien an den freien Handel aufrechterhalten
verden, würde also die Verbraucher erbeblich be—
asten.
Transitgeschäft mit Weizen spielt in der Schweiß
eine Rolle. Das Transitgeschäft kann der freie
Zandel ohne Aussicht auf etwaigen Inlandsabsatz
nicht aufrechterhalten. Das Einfuhrmonopol würde
deshalb das Transitageschäft des freien Handels
unterdrücken.
Es ist nicht nötig, auf die Schwierigkeiten der
Festsetzung der übernahmepreise und der Abgabe—
preise näher einzugehen. In der Schweiz, die in der
Hauptsache auf die Deckung aus dem Ausland an—
gewiesen ist, ließ sich durch die wenigen festgelegten
Richtlinien, daß die Unkosten der Monopolverwal—
ung gedeckt, Gewinne nicht erzielt werden sollen,
daß der Abgabepreis möglichst niedrig sein und der
bernahmepreis sich zwischen einem Höchstpreis und
Mindestpreis von 45 bzw. 88 Fr. bewegen und nicht