die der Beschleunigung bedürfen, wird die Handelskammer
das neueste ihr zugängliche Material den Interessenten zur
Einsicht vorlegen.
Als Anlage sind wie bisher auch einige wichtige, den
Zahlungsverkehr mit dem Auslande betreffende deutsche
Bestimmungen zum Abdruck gelangt.
Der Bezugspreis für die dritte so umgestaltete Auflage
mußte mit Rücksicht auf den Umfang und die unentgeltliche
Lieferung von Nachträgen höher bemessen werden.
Berlin, den 19. November 1914.
Die Handelskammer zu Berlin.
Franz v. Mendelssohn.