Full text: Einführung in die Kriegswirtschaftslehre

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Zeiten ist der Bestand an Auslands- 
Zahlungsmitteln begreiflicher 
weise von hervorragender Bedeutung. 
Wenn allgemeines Mißtrauen herrscht, kann man 
nur für Gold im Ausland sicher Waren erhalten. 
Das wußte Bulgarien, als es während des Krieges 
jeden Export von Gold verhinderte, um Gold 
devisen nur an Kriegslieferanten abzugeben. 
Nur nebenbei möchte ich erwähnen, daß mit 
Hilfe der Devisenpolitik ein Staatenbund die 
Kurse nach allen Richtungen auch dann zu regu 
lieren vermag, wenn verschiedenes Währungs- 
metail oder überhaupt nur Zeichengeld verwen 
det wird. Aber diese Möglichkeit kommt in ab 
sehbarer Zeit wohl ebensowenig praktisch in 
Frage, wie die Schaffung internationaler Noten. 
Letztere wären nur dann denkbar, wenn die 
Staaten auf eine individuelle Währungspolitik 
verzichten wollten und zu einem internationalen 
Institut ausreichendes Vertrauen hätten. Insbe 
sondere im Kriegsfall würde ein solches inter 
nationales Institut schwer seine Wirksamkeit auf 
recht erhalten können, da die kriegführenden 
Staaten sich in schwierigen Situationen kaum 
dazu verstehen würden, auf die Notenemission 
zu verzichten. 
Suchen wir uns nun von der geschilderten 
Tätigkeit der österreichisch-ungarischen Bank ein 
Bild zu machen. Ich möchte dabei bemerken, daß 
derartige Maßnahmen den Bankpraktikern des 
18. Jahrhunderts wohl vertraut waren und daß 
in der Metternichschen Periode die österreichi 
schen Wechselkurse im Ausland durch staatliche 
Intervention gehalten wurden. Heute- haben be 
reits viele Banken sich daran gemacht, die Wech 
selkurse zu beeinflussen, insbesondere auch die 
Deutsche Reichsbank. Ich nehme an, wir hätten 
drei Länder gegeben, Oesterreich-Ungarn und 
einen Nachbarstaat, die beide Devisenpolitik 
treiben, und einen dritten Staat, an dessen Bürger 
die Zahlungen in effektivem Gold geleistet werden 
müssen. Ich verwende wieder unsere bisherige 
Schematisierungsmethode, indem ich die Bilanz 
jedes Individuums und jeder Notenbank aufstelle. 
Tabelle XV zeigt uns alle Individuen im Besitze 
von Gütern : g t , g 2 , g 3 , g it g 5 , g 6 , g 7 , g 8 , g 9 , g 10 
Und das Individuum D überdies im Besitze von 
Gold*. Zunächst .beschaffe sich die inländische 
Notenbank Gold gegen Noten. Die jetzt zirku 
lierende Notenmenge n 2 wäre als voll gedeckt 
zu charakterisieren. Nun nehmen wir an, daß 
ähnlich, wie wir dies bei Besprechung des Ful- 
lartonschen Prinzips angenommen haben, ein lndi- 
vidium C gegen einen in 7 Zeitteilen fälligen 
Wechsel w t von E das Gut g 10 bezieht. Die 
Wechselforderung des E erscheint als Aktivum, 
die Wechselschuld des C als Passivum. Um sich 
Waren von D kaufen zu können, diskontiert E 
seinen Wechsel bei der Notenbank und erhält 
* Zeichen 0 
dafür gleichfalls Noten. Die zirkulierende Noten 
menge n t n 2 wäre, wenn wir alle in der Ta 
belle vorkommenden Einheiten g, n, w, d, Ö als 
gleichgroß in bezug auf ihre Preishöhe annehmen 
zur Hälfte durch Golcj, zur Hälfte durch Wechsel 
gedeckt. E kauft nun g 9 von D mit Hilfe von n 2 . 
D selbst wieder kaufe mit Hilfe der zwei Noten 
mengen zwei Warenmengen von B. Nun be 
trachten wir aber auch den internationalen Waren 
verkehr. A exportiere die Ware g 5 nach dem 
Auslande II. X zahle mit einer in 9 Zeitteilen 
fälligen Devise dj. Die von A erworbene Forde 
rung fungiert natürlich unter den Aktien, wäh 
rend X nun belastet erscheint. A benötigt Geld, 
um sich Waren anzuschaffen und verkauft die 
Devise an die eigene Notenbank, deren Notenum 
lauf nun zu V 3 mit Gold wäre. Mit der Noten 
menge n 3 kauft sich nun A bei C die Ware g s . 
C ist dadurch in die Lage versetzt, die eben 
fällige Wechselschuld zu bezahlen. C erhält seinen 
Wechsel zurück und gibt die Noten n 3 an die 
Bank ab. Während in dem Beispiel Tabelle X 
die Noten, welche bei der Wechseldiskontierung 
ausgegeben wurden, wieder zur Bank zurück 
kehrten, sind es diesmal Noten, die aus anderen 
Geschäften herrühren, mit denen C seine Wech 
selschuld zahlt. Sie sind gelegentlich eines De 
visenkaufes emittiert worden. Die Notenbank 
merke nun, daß der lnlandsmarkt Auslandsware 
benötige. B suche bereits zwei Devisenmengen 
um zwei Rohstoffmengen zu beschaffen, die für 
den Betrieb seines Unternehmens notwendig sind. 
Es ist aber nur eine Devisenmenge im Inlande 
vorhanden, die durch Export von g 5 hereinge 
kommen ist. Die Notenbank kann nun, um 
diese Devisenmenge zu beschaffen, ihr Gold ex 
portieren. Es gelangt direkt oder auf Umwegen 
in die Notenbank des Auslandes II. Die Noten 
der inländischen Notenbank wären jetzt metallisch 
überhaupt ungedeckt, wohl aber wären sie durch 
Devisen vollgedeckt, ein Zustand, der auf Grund 
der Statuten der österreich-ungarischen Bank 
unzulässig ist. B kaufe nun diese zwei Devisen 
mengen mit Hilfe von zwei Notenmengen n t und 
n 2 , die eine stammt aus einem Goldverkauf, der 
im Zeitpunkt t 2 stattgefunden hat, die andere 
aus einer Wechseldiskontierung, die im Zeit 
punkt t 3 stattgefunden hat. Die Devisen ver 
wendet B zur Zahlung an Y im Auslande II. 
Y verkauft die Devisen gegen Noten an die Noten 
bank, so wie dies seinerzeit A im Inlande getan 
hat. Für die Notenbank des Auslandes sind dies 
Wechsel, welche inländische und ausländische 
Unterschriften tragen. Der Inkasso erfolgt für 
diese Notenbank in ihrem Inland. Die aus dem 
Goldimport für die Auslandsbank II resultierende 
Wechselschuld ist nun beglichen. Die Devise 1 
behält sie noch in ihrem Portefeuille, weil sie 
noch nicht fällig ist. Y kauft mit den zwei Noten 
mengen zwei Warenmengen von X, eine, welche 
inländischer Herkunft ist, eine, die von X impor 
tiert worden war. X ist nun im Besitze von zwei 
Notenmengen. Die eine verwendet es dazu, seine
	        
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