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Zeiten ist der Bestand an Auslands-
Zahlungsmitteln begreiflicher
weise von hervorragender Bedeutung.
Wenn allgemeines Mißtrauen herrscht, kann man
nur für Gold im Ausland sicher Waren erhalten.
Das wußte Bulgarien, als es während des Krieges
jeden Export von Gold verhinderte, um Gold
devisen nur an Kriegslieferanten abzugeben.
Nur nebenbei möchte ich erwähnen, daß mit
Hilfe der Devisenpolitik ein Staatenbund die
Kurse nach allen Richtungen auch dann zu regu
lieren vermag, wenn verschiedenes Währungs-
metail oder überhaupt nur Zeichengeld verwen
det wird. Aber diese Möglichkeit kommt in ab
sehbarer Zeit wohl ebensowenig praktisch in
Frage, wie die Schaffung internationaler Noten.
Letztere wären nur dann denkbar, wenn die
Staaten auf eine individuelle Währungspolitik
verzichten wollten und zu einem internationalen
Institut ausreichendes Vertrauen hätten. Insbe
sondere im Kriegsfall würde ein solches inter
nationales Institut schwer seine Wirksamkeit auf
recht erhalten können, da die kriegführenden
Staaten sich in schwierigen Situationen kaum
dazu verstehen würden, auf die Notenemission
zu verzichten.
Suchen wir uns nun von der geschilderten
Tätigkeit der österreichisch-ungarischen Bank ein
Bild zu machen. Ich möchte dabei bemerken, daß
derartige Maßnahmen den Bankpraktikern des
18. Jahrhunderts wohl vertraut waren und daß
in der Metternichschen Periode die österreichi
schen Wechselkurse im Ausland durch staatliche
Intervention gehalten wurden. Heute- haben be
reits viele Banken sich daran gemacht, die Wech
selkurse zu beeinflussen, insbesondere auch die
Deutsche Reichsbank. Ich nehme an, wir hätten
drei Länder gegeben, Oesterreich-Ungarn und
einen Nachbarstaat, die beide Devisenpolitik
treiben, und einen dritten Staat, an dessen Bürger
die Zahlungen in effektivem Gold geleistet werden
müssen. Ich verwende wieder unsere bisherige
Schematisierungsmethode, indem ich die Bilanz
jedes Individuums und jeder Notenbank aufstelle.
Tabelle XV zeigt uns alle Individuen im Besitze
von Gütern : g t , g 2 , g 3 , g it g 5 , g 6 , g 7 , g 8 , g 9 , g 10
Und das Individuum D überdies im Besitze von
Gold*. Zunächst .beschaffe sich die inländische
Notenbank Gold gegen Noten. Die jetzt zirku
lierende Notenmenge n 2 wäre als voll gedeckt
zu charakterisieren. Nun nehmen wir an, daß
ähnlich, wie wir dies bei Besprechung des Ful-
lartonschen Prinzips angenommen haben, ein lndi-
vidium C gegen einen in 7 Zeitteilen fälligen
Wechsel w t von E das Gut g 10 bezieht. Die
Wechselforderung des E erscheint als Aktivum,
die Wechselschuld des C als Passivum. Um sich
Waren von D kaufen zu können, diskontiert E
seinen Wechsel bei der Notenbank und erhält
* Zeichen 0
dafür gleichfalls Noten. Die zirkulierende Noten
menge n t n 2 wäre, wenn wir alle in der Ta
belle vorkommenden Einheiten g, n, w, d, Ö als
gleichgroß in bezug auf ihre Preishöhe annehmen
zur Hälfte durch Golcj, zur Hälfte durch Wechsel
gedeckt. E kauft nun g 9 von D mit Hilfe von n 2 .
D selbst wieder kaufe mit Hilfe der zwei Noten
mengen zwei Warenmengen von B. Nun be
trachten wir aber auch den internationalen Waren
verkehr. A exportiere die Ware g 5 nach dem
Auslande II. X zahle mit einer in 9 Zeitteilen
fälligen Devise dj. Die von A erworbene Forde
rung fungiert natürlich unter den Aktien, wäh
rend X nun belastet erscheint. A benötigt Geld,
um sich Waren anzuschaffen und verkauft die
Devise an die eigene Notenbank, deren Notenum
lauf nun zu V 3 mit Gold wäre. Mit der Noten
menge n 3 kauft sich nun A bei C die Ware g s .
C ist dadurch in die Lage versetzt, die eben
fällige Wechselschuld zu bezahlen. C erhält seinen
Wechsel zurück und gibt die Noten n 3 an die
Bank ab. Während in dem Beispiel Tabelle X
die Noten, welche bei der Wechseldiskontierung
ausgegeben wurden, wieder zur Bank zurück
kehrten, sind es diesmal Noten, die aus anderen
Geschäften herrühren, mit denen C seine Wech
selschuld zahlt. Sie sind gelegentlich eines De
visenkaufes emittiert worden. Die Notenbank
merke nun, daß der lnlandsmarkt Auslandsware
benötige. B suche bereits zwei Devisenmengen
um zwei Rohstoffmengen zu beschaffen, die für
den Betrieb seines Unternehmens notwendig sind.
Es ist aber nur eine Devisenmenge im Inlande
vorhanden, die durch Export von g 5 hereinge
kommen ist. Die Notenbank kann nun, um
diese Devisenmenge zu beschaffen, ihr Gold ex
portieren. Es gelangt direkt oder auf Umwegen
in die Notenbank des Auslandes II. Die Noten
der inländischen Notenbank wären jetzt metallisch
überhaupt ungedeckt, wohl aber wären sie durch
Devisen vollgedeckt, ein Zustand, der auf Grund
der Statuten der österreich-ungarischen Bank
unzulässig ist. B kaufe nun diese zwei Devisen
mengen mit Hilfe von zwei Notenmengen n t und
n 2 , die eine stammt aus einem Goldverkauf, der
im Zeitpunkt t 2 stattgefunden hat, die andere
aus einer Wechseldiskontierung, die im Zeit
punkt t 3 stattgefunden hat. Die Devisen ver
wendet B zur Zahlung an Y im Auslande II.
Y verkauft die Devisen gegen Noten an die Noten
bank, so wie dies seinerzeit A im Inlande getan
hat. Für die Notenbank des Auslandes sind dies
Wechsel, welche inländische und ausländische
Unterschriften tragen. Der Inkasso erfolgt für
diese Notenbank in ihrem Inland. Die aus dem
Goldimport für die Auslandsbank II resultierende
Wechselschuld ist nun beglichen. Die Devise 1
behält sie noch in ihrem Portefeuille, weil sie
noch nicht fällig ist. Y kauft mit den zwei Noten
mengen zwei Warenmengen von X, eine, welche
inländischer Herkunft ist, eine, die von X impor
tiert worden war. X ist nun im Besitze von zwei
Notenmengen. Die eine verwendet es dazu, seine