Full text : Einführung in die Kriegswirtschaftslehre

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Zeiten  ist  der  Bestand  an  Auslands-Zahlungsmitteln
  begreiflicherweise ­
  von  hervorragender  Bedeutung.
Wenn  allgemeines  Mißtrauen  herrscht,  kann  man
nur  für  Gold  im  Ausland  sicher  Waren  erhalten.
Das  wußte  Bulgarien,  als  es  während  des  Krieges
jeden  Export  von  Gold  verhinderte,  um  Golddevisen ­
  nur  an  Kriegslieferanten  abzugeben.
Nur  nebenbei  möchte  ich  erwähnen,  daß  mit
Hilfe  der  Devisenpolitik  ein  Staatenbund  die
Kurse  nach  allen  Richtungen  auch  dann  zu  regulieren ­
  vermag,  wenn  verschiedenes  Währungsmetail
  oder  überhaupt  nur  Zeichengeld  verwendet ­
  wird.  Aber  diese  Möglichkeit  kommt  in  absehbarer ­
  Zeit  wohl  ebensowenig  praktisch  in
Frage,  wie  die  Schaffung  internationaler  Noten.
Letztere  wären  nur  dann  denkbar,  wenn  die
Staaten  auf  eine  individuelle  Währungspolitik
verzichten  wollten  und  zu  einem  internationalen
Institut  ausreichendes  Vertrauen  hätten.  Insbesondere ­
  im  Kriegsfall  würde  ein  solches  internationales ­
  Institut  schwer  seine  Wirksamkeit  aufrecht ­
  erhalten  können,  da  die  kriegführenden
Staaten  sich  in  schwierigen  Situationen  kaum
dazu  verstehen  würden,  auf  die  Notenemission
zu  verzichten.
Suchen  wir  uns  nun  von  der  geschilderten
Tätigkeit  der  österreichisch-ungarischen  Bank  ein
Bild  zu  machen.  Ich  möchte  dabei  bemerken,  daß
derartige  Maßnahmen  den  Bankpraktikern  des
18.  Jahrhunderts  wohl  vertraut  waren  und  daß
in  der  Metternichschen  Periode  die  österreichischen ­
  Wechselkurse  im  Ausland  durch  staatliche
Intervention  gehalten  wurden.  Heute-  haben  bereits ­
  viele  Banken  sich  daran  gemacht,  die  Wechselkurse ­
  zu  beeinflussen,  insbesondere  auch  die
Deutsche  Reichsbank.  Ich  nehme  an,  wir  hätten
drei  Länder  gegeben,  Oesterreich-Ungarn  und
einen  Nachbarstaat,  die  beide  Devisenpolitik
treiben,  und  einen  dritten  Staat,  an  dessen  Bürger
die  Zahlungen  in  effektivem  Gold  geleistet  werden
müssen.  Ich  verwende  wieder  unsere  bisherige
Schematisierungsmethode,  indem  ich  die  Bilanz
jedes  Individuums  und  jeder  Notenbank  aufstelle.
Tabelle  XV  zeigt  uns  alle  Individuen  im  Besitze
von  Gütern  :  g t ,  g 2 ,  g 3 ,  g it  g 5 ,  g 6 ,  g 7 ,  g 8 ,  g 9 ,  g 10
Und  das  Individuum  D  überdies  im  Besitze  von
Gold*.  Zunächst  .beschaffe  sich  die  inländische
Notenbank  Gold  gegen  Noten.  Die  jetzt  zirkulierende ­
  Notenmenge  n 2  wäre  als  voll  gedeckt
zu  charakterisieren.  Nun  nehmen  wir  an,  daß
ähnlich,  wie  wir  dies  bei  Besprechung  des  Fullartonschen
  Prinzips  angenommen  haben,  ein  lndividium
  C  gegen  einen  in  7  Zeitteilen  fälligen
Wechsel  w t  von  E  das  Gut  g 10  bezieht.  Die
Wechselforderung  des  E  erscheint  als  Aktivum,
die  Wechselschuld  des  C  als  Passivum.  Um  sich
Waren  von  D  kaufen  zu  können,  diskontiert  E
seinen  Wechsel  bei  der  Notenbank  und  erhält

*  Zeichen  0

dafür  gleichfalls  Noten.  Die  zirkulierende  Notenmenge ­
  n t  n 2  wäre,  wenn  wir  alle  in  der  Tabelle ­
  vorkommenden  Einheiten  g,  n,  w,  d,  Ö  als
gleichgroß  in  bezug  auf  ihre  Preishöhe  annehmen
zur  Hälfte  durch  Golcj,  zur  Hälfte  durch  Wechsel
gedeckt.  E  kauft  nun  g 9  von  D  mit  Hilfe  von  n 2 .
D  selbst  wieder  kaufe  mit  Hilfe  der  zwei  Notenmengen ­
  zwei  Warenmengen  von  B.  Nun  betrachten ­
  wir  aber  auch  den  internationalen  Warenverkehr. ­
  A  exportiere  die  Ware  g 5  nach  dem
Auslande  II.  X  zahle  mit  einer  in  9  Zeitteilen
fälligen  Devise  dj.  Die  von  A  erworbene  Forderung ­
  fungiert  natürlich  unter  den  Aktien,  während ­
  X  nun  belastet  erscheint.  A  benötigt  Geld,
um  sich  Waren  anzuschaffen  und  verkauft  die
Devise  an  die  eigene  Notenbank,  deren  Notenumlauf ­
  nun  zu  V 3  mit  Gold  wäre.  Mit  der  Notenmenge ­
  n 3  kauft  sich  nun  A  bei  C  die  Ware  g s .
C  ist  dadurch  in  die  Lage  versetzt,  die  eben
fällige  Wechselschuld  zu  bezahlen.  C  erhält  seinen
Wechsel  zurück  und  gibt  die  Noten  n 3  an  die
Bank  ab.  Während  in  dem  Beispiel  Tabelle  X
die  Noten,  welche  bei  der  Wechseldiskontierung
ausgegeben  wurden,  wieder  zur  Bank  zurückkehrten, ­
  sind  es  diesmal  Noten,  die  aus  anderen
Geschäften  herrühren,  mit  denen  C  seine  Wechselschuld ­
  zahlt.  Sie  sind  gelegentlich  eines  Devisenkaufes ­
  emittiert  worden.  Die  Notenbank
merke  nun,  daß  der  lnlandsmarkt  Auslandsware
benötige.  B  suche  bereits  zwei  Devisenmengen
um  zwei  Rohstoffmengen  zu  beschaffen,  die  für
den  Betrieb  seines  Unternehmens  notwendig  sind.
Es  ist  aber  nur  eine  Devisenmenge  im  Inlande
vorhanden,  die  durch  Export  von  g 5  hereingekommen ­
  ist.  Die  Notenbank  kann  nun,  um
diese  Devisenmenge  zu  beschaffen,  ihr  Gold  exportieren. ­
  Es  gelangt  direkt  oder  auf  Umwegen
in  die  Notenbank  des  Auslandes  II.  Die  Noten
der  inländischen  Notenbank  wären  jetzt  metallisch
überhaupt  ungedeckt,  wohl  aber  wären  sie  durch
Devisen  vollgedeckt,  ein  Zustand,  der  auf  Grund
der  Statuten  der  österreich-ungarischen  Bank
unzulässig  ist.  B  kaufe  nun  diese  zwei  Devisenmengen ­
  mit  Hilfe  von  zwei  Notenmengen  n t  und
n 2 ,  die  eine  stammt  aus  einem  Goldverkauf,  der
im  Zeitpunkt  t 2  stattgefunden  hat,  die  andere
aus  einer  Wechseldiskontierung,  die  im  Zeitpunkt ­
  t 3  stattgefunden  hat.  Die  Devisen  verwendet ­
  B  zur  Zahlung  an  Y  im  Auslande  II.
Y  verkauft  die  Devisen  gegen  Noten  an  die  Notenbank, ­
  so  wie  dies  seinerzeit  A  im  Inlande  getan
hat.  Für  die  Notenbank  des  Auslandes  sind  dies
Wechsel,  welche  inländische  und  ausländische
Unterschriften  tragen.  Der  Inkasso  erfolgt  für
diese  Notenbank  in  ihrem  Inland.  Die  aus  dem
Goldimport  für  die  Auslandsbank  II  resultierende
Wechselschuld  ist  nun  beglichen.  Die  Devise  1
behält  sie  noch  in  ihrem  Portefeuille,  weil  sie
noch  nicht  fällig  ist.  Y  kauft  mit  den  zwei  Notenmengen ­
  zwei  Warenmengen  von  X,  eine,  welche
inländischer  Herkunft  ist,  eine,  die  von  X  importiert ­
  worden  war.  X  ist  nun  im  Besitze  von  zwei
Notenmengen.  Die  eine  verwendet  es  dazu,  seine
            
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