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bracht werden. Aber die Bank hatte nicht nur
Notenschulden, sie hatte auch sonstige Passiven,
die jederzeit fällig waren; auch für diese mußten
Münzen bereit liegen. Da aber nie alle Gläubiger
auf einmal Zahlungen verlangten, brauchte nicht
so viel an Münzen bereit zu liegen, als täglich
zurückgefordert werden konnte. Wäre die Bank
dazu genötigt gewesen, so hätte sie das ihr ge
liehene Geld nie verwerten und keine Geschäfte
damit machen können. Wie kam man nun zur
V 3 -Deckung, welche in der Literatur eine beson
ders große Rolle spielt?
Um das zu verstehen, hilft einem alles Nach
denken nicht. Man muß die Enqueten durchlesen,
die vor etwa 100 Jahren in England abgehalten
wurden. In diesen befragte man Bankdirektoren
nach ihrer Meinung über die zur Deckung nötigen
Münzenbestände. Die Antworten fielen begreiflicher
weise sehr verschieden und oft recht unbestimmt
aus. Es waren rohe empirische Angaben, die im
großen und ganzen darauf hinausliefen, daß eine
Deckung aller sofort fälligen Schulden der Bank
durch Vs ro't Münzen wohl als ausreichend zu
bezeichnen sei. Aus dieser V 3 -Deckung aller so
fort fälligen Schulden, wurde V 3 -Deckung der
Notenzirkulation. Denn die sofort fälligen Giro
guthaben, welche die Noten in ihrer Funktion zum
Teil vertreten können, müssen nach den Bank
gesetzen Deutschlands und Oesterreich-Ungarns
nicht mit Metall gedeckt sein, obzwar theoretisch
für sie eine Deckung in ähnlicher Weise, wie für
die Noten nötig oder unnötig ist. Wir sehen, wie
man alte Traditionen auf einem so verstandes
mäßig zu erfassenden Gebiet aufrecht erhält. Daß
man übrigens ohne Gesetz über die Notendeckung
das Auslangen finden kann, beweist die Bank von
Frankreich. Das Notendeckungsgesetz hilft bei
uns im allgemeinen nur der Bank, wenn sie eine
Verweigerung der Notenemission begründen
will. Lange Zeit bestand in Oesterreich-Ungarn
sogar die Bestimmung, daß die österreichich-
ungarische Bank überhaupt nur eine bestimmte
Menge Noten über den Metallschatz hinaus
emittieren dürfe. Da dies doch zu großen
Schwierigkeiten führte, traf man die Bestimmung,
daß die österreichisch - ungarische Bank
600,000.000 K über den Metallschatz hinaus ohne-
weiters emitieren dürfe, wenn damit aber die
2 /,-Deckung noch nicht erschöpft ist, auch noch
mehr, jedoch nur gegen eine Steuer von 5%' Der
ursprüngliche Gedanke war der, daß auf diese
Weise die Bank nur dann einen Anreiz fühlen
würde, diese Summe, das sogenannte steuerfreie
Notenkontingent zu überschreiten, wenn der Zins
fuß über 5% betragen sollte. Denn wenn bei der
Diskontierung die Bank etwa 4% verdient, aber
5°/ 0 Notensteuer zahlen muß, erleidet sie ja einen
Verlust. Ein Diskontsatz, der 5% übersteigt, er
schien als das Zeichen wirklich begründeter Geld
knappheit, welche eine Mehremission von Noten
rechtfertigen dürfte. Es hat sich inzwischen ge
zeigt, daß die Notenbank im Interesse der Handels
welt mehrfach genötigt war, besteuerte Noten
auszugeben, ohne daß der Diskontsatz 5°/ 0 er
reicht hätte.
Wenn man so die Zufälligkeit sieht, welche
der V 3 - oder 2 / 5 -Deckung anhaftet, wobei man
sich noch überdies darüber klar sein muß, daß
diese sogenannte Metalldeckung in Oesterreich-
Ungarn zum Teile aus metallischem Zeichengeld
besteht, so muß man sich fragen, ob nicht irgend
ein bedeutsamer Zusammenhang zwischen der
Metalldeckung und der zirkulierenden Notenmenge
besteht. Am meisten dürfte noch folgende Ueber-
legung die Klärung dieser Frage fördern. Wenn
viele Noten zirkulieren, dann ist die Wahrschein
lichkeit groß, daß Leute Devisen kaufen wollen,
weshalb ein Gold- oder Devisenvorrat bereit ge
halten werden muß. Man sieht, daß nicht die
Notenmenge an sich einen Bestand an Auslands
zahlungsmitteln notwendig macht, sondern jener
Teil der Notenmenge, welchsr zur Beschaffung
von Devisen dient. Ob aber viel oder wenig
Devisen angeschafft werden, hängt vom Außen
handel ab. Und ob es zu Goldexporten kommt,
die dazu dienen, um Devisen herbeizuschaffen,
das hängt wieder davon ab, ob die Zahlungs
bilanz eines Landes aktiv oder passiv ist. Die
Zahlungsbilanz wieder ist im allgemeinen in erster
Reihe durch die Handelsbilanz bestimmt. Wir
können daher eher eine Beziehung zwischen der
Handelsbilanz und der Golddeckung aufstellen.
Wir sehen daraus auch, daß die Metalldeckung,
soweit sie aus metallischem Zeichengeld besteht —
in Oesterreich-Ungarn aus Silbergulden und Teil
münzen der Kronenwährung — nicht mit der
Golddeckung zu einem Ganzen vereinigt werden
kann, wie dies so oft geschieht. Das metallische
Zeichengeld hat eher den Charakter von Noten
und es würde manches dafür sprechen, die
Zirkulation von metallischem Zeichengeld ebenso
wie jene von papierenem Zeichengeld zu be
handeln.
Wird mobilisiert oder beginnt der Krieg, so
benötigt der Staat, wie wir schon erwähnten,
große Mengen an Goldgeld. Dies ist am meisten
der Fall, wenn es sich um einen Krieg mittleren
Umfanges handelt, in dem die neutralen Mächte
Waren zu liefern vermögen. In einem Weltkrieg
hat das Gold wahrscheinlich geringere Bedeutung,
weil ja eine Beschaffung von Waren aus neutralen
Gebieten nicht möglich ist, falls es überhaupt
Mächte geben sollte, die sich in einem Weltkrieg I
neutral verhalten. Um das Gold und die Gold
devisen dem Staate zu reservieren, werden die
Notenbanken wohl alle Mittel anwenden, um die
Gold- und Golddevisenabgaben möglichst zu
restringieren. Wo die Barzahlung besteht, wird
sie im Kriegsfall meist aufgehoben werden. Dies
war z. B. in Bulgarien der Fall, teilweise auch in
Serbien, wo die Einlösung der Geldnoten nicht
wie bisher in Gold erfolgte, sondern nur zu
drei Vierteln in Gold, zu einem Viertel in