Full text : Einführung in die Kriegswirtschaftslehre

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darauf  zurückzuführen  sein,  daß  die  Bank  Gold
exportierte  und  dafür  Devisen  erhielt.  Die  Bank
kann  aber  auch  Auslandsguthaben  erworben
haben,  über  die  sie  dann  mit  Hilfe  von  Schecks
zu  disponieren  vermag.  Die  serbische  Nationalbank ­
  hat  zu  Beginn  des  Balkankrieges  erhebliche
Bestände  an  Auslandsguthaben  in  Paris  besessen,
die  einen  Anleiherest  repräsentierten.  Während
des  Krieges  konnte  die  Regierung  über  diese  Bestände ­
  disponieren.
Unter  den  Passiven  interessieren  uns  vor
allem  die  Regierungsguthaben.  Sie  können  aus
der  Bilanz  der  österreichisch-ungarischen  Bank
nicht  einmal  annähernd  erschlossen  werden,  da
sie  sich  auf  viele  Posten  verteilen.  Unter  den
Giroguthaben  befinden  sich  Gelderder  Regierungen,
aber  auch  unter  den  sonstigen  Guthaben  und
Forderungen.  Hieher  gehören  z.  B.  solche  Gelder,
welche  bereits  angewiesen,  aber  noch  nicht  behoben
wurden.  Die  Regierungen  haben  auch  verzinsliche
Goldguthaben  liegen.
Darunter  befinden  sich  auch  jene  Gelder
welche  die  österreichisch-ungarische  Bank  durch
Verkauf  von  Zollgoldanweisungen  einnimmt.  Nominell ­
  wird  der  Zoll  immer  mit  Gold  bezahlt.  Die
Bank  gibt  aber  Zollgoldanweisungen,  welche  die
Regierung  ebenso  wie  Gold  annimmt,  al  pari  auch
gegen  alle  Geldsorten  (Noten,  Silbergulden  usw.)
ab,  die  in  Oesterreich-Ungarn  gesetzliche  Zahlkraft ­
  haben.  Der  Regierung  werden  aber  nicht
diese  Zeichengeldsorten  gutgeschrieben,  die  einlaufen,
  sondern  entsprechende  Goldmengen.
Im  Kriegsfall  kann  die  Bank  auf  Grund  ihres
Statuts  der  Regierung  solange  Gold  und  Golddevisen ­
  abgeben,  bis  der  Notenumlauf  zu  2 /s  mit
Metall  und  zu  3 / s  mit  Wechseln  und  Lombardforderungen ­
  gedeckt  erscheint.  Soweit  die  Bank
der  Regierung  Noten  gibt,  muß  sie  immer  auch
für  einen  entsprechenden  Metallschatz  sorgen.
Sie  kann  aber  der  Regierung  auch  dann  noch
reiche  Mittel  ohne  Verletzung  der  Statuten  zur
Verfügung  stellen,  wenn  der  Metallschatz  nicht
vergrößert  werden  kann  und  die  Deckungsgrenze
bereits  erreicht  ist,  wenn  sie  nämlich  das  Girokonto ­
  entsprechend  vergrößert.  Die  Regierung
zahlt  z.  B.  Noten  ein  und  läßt  sich  den  Betrag
gutschreiben.  In  diesem  Fall  ist  durch  das  Bankstatut ­
  keine  Grenze  festgesetzt,  weil  sich  die
Deckungsvorschrift  nur  auf  das  Notengeld,  nicht
aber  auf  das  Girogeld  bezieht.  Es  sind  zwar  tatsächlich ­
  beide  Geldsorten  einander  prinzipiell  gleich
und  die  Emission  von  Notengeld  und  Girogeld
hat  ungefähr  dieselbe  Bedeutung,  aber  unser  Bankstatut ­
  macht  diesen  Unterschied.  Wenn  auch  die
juristische  Korrektheit  nicht  das  Entscheidende  im
Kriegsfall  sein  dürfte,  so  ist  es  doch  meist  erwünscht,
Wenn  man  im  Kriegsfall  unter  Beobachtung  der
.gesetzlichen  Bestimmungen  dennoch  die  Zeichengeldemission ­
  erhöhen  kann,  wenn  das  Notenernissionsrecht
  bereits  erschöpft  ist.

3.  Anleihen.
Wenn  ein  Staat  Weltgeld  mit  Hilfe  von  Anleihen ­
  beschaffen  will,  hat  er  zwei  Möglichkeiten;
er  kann  die  Anleihe  im  Inlande  oder  im  Auslande
aufnehmen.  Die  im  Auslande  aufgenommene  Anleihe ­
  kann  er  entweder  im  Inlande  oder  im  Auslande ­
  verausgaben.
Daß  ein  Staat  bei  Aufnahme  einer  Inlandsanleihe ­
  viel  Weltgeld  in  Form  von  Münzen  oder
rohem  Golde  erhalten  dürfte,  ist  sehr  unwahrscheinlich. ­
  Die  Versuche  in  Kriegszeiten,  das  in
der  Bevölkerung  vorhandene  Gold  aufzusaugen,
sind  meist  gescheitert.  Es  wäre  ja  denkbar,  daß
der  Staat  im  Inlande  Schatzscheine  emittiert,  die
nur  gegen  Gold  abgegeben  werden,  aber  erreichen
dürfte  er  damit  wenig.
Anders  steht  es  dagegen  mit  Ausländsanleihen. ­
  Sie  liefern  Gold,  Devisen  und  Auslandsguthaben. ­
  Das  von  Ausländsanleihen  gelieferte
Gold  wird  heute  in  Oesterreich-Ungarn  im  allgemeinen ­
  nicht  dem  Verkehr  übergeben,  sondern
der  österreichisch-ungarischen  Bank.  Die  Devisen
und  Auslandsguthaben  fließen  zum  Teil  auf  Umwegen ­
  den  inländischen  Kaufleuten,  Industriellen
und  Agrariern  zu,  die  mit  ihrer  Hilfe  z.  B.  Rohstoffe ­
  und  Maschinen  importieren  können.  Mit
Hilfe  einer  Ausländsanleihe  beschaffte  sich  seiner-  *
zeit  Oesterreich-Ungarn  Gold,  um  die  Goldwährung
einführen  zu  können.
im  letzten  Jahrzehnt  dienen  Ausländsanleihen ­
  immer  häufiger  dazu,  um  Waren
im  Auslande  zu  beschaffen.  Dies  gilt  insbesondere
von  Anleihen,  welche  die  militärischen  Rüstungen
kleinerer  Staaten  zu  fördern  bestimmt  sind.
Serbien  z.  B.  erhielt  von  Frankreich  Geld  unter
der  Bedingung,  daß  Schneider-Creuzot  Bestellung
zugewiesen  bekomme.  Der  Gläubigerstaat  kreditiert ­
  so  eigentlich  Waren  und  erhält  Geld  zurück. ­
  Die  Anleihe  dient  so  indirekt  dem  Gläubigerstaat ­
  dazu,  die  eigene  Industrie  zu  heben.
Die  des  Schuldnerstaates  kann  darunter
leiden.  Diese  Beobachtung  hat  man  bereits ­
  im  Zeitalter  der  Napoleonischen  Kriege
gemacht,  als  England  die  Subsidien  an  die  Kontinentalstaaten ­
  in  Waren  zahlte.  Durch  die  Mengen
von  Kanonen,  Gewehren,  Patronen,  Pulver  usw.,
die  so  auf  den  Kontinent  geschickt  wurden,  litt
die  kontinentale  Kriegsmittelfabrikation.  Wenn
man  die  Anleihen  in  demselben  Lande  ausgibt,
in  dem  man  sie  aufgenommen  hat,  ändert  sich
durch  die  Anleihenaufnahme  der  Zinsfuß  nicht
wesentlich.  Die  Gelder,  welche  ein  I  eil  der
Bürger  dem  fremden  Staat  zur  Verfügung  stellt,
werden  von  diesem  Staate  anderen  Bürgern
wieder  ausbezahlt.  Damit  aber  in  dem  Zeitraum
zwischen  der  Anleihenaufnahme  und  der  Ausgabe
der  eingenommenen  Gelder  keine  Zinsfußerhöhung
eintritt,  kann  der  Schuldnerstaat  —  was  zum
Beispiel  Rußland  in  Frankreich  getan  hat  —  die
Gelder  in  einer  Bank  anlegen,  welche  dieselben
sofort  kurzfristig  zu  verleihen  vermag.
            
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