Full text : Einführung in die Kriegswirtschaftslehre

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Napoleon  hat  z.  B.  ersteres  gelegentlich  mit  Erfolg ­
  getan.  Wenn  der  vorrückende  Staat  z.  B.
feindliches  Silbergeld  erzeugt,  kann  er  den  Zahlungsverkehr ­
  im  Operationsraum  sehr  erleichtern.  Wie
diese  Handlungsweise  staatsrechtlich  aufzufassen
ist,  kann  man  nicht  ohneweiters  entscheiden.  Der
vorrückende  Staat  übt  so  in  einem  nur  okkupierten ­
  aber  noch  nicht  annektierten  Gebiete  die
Münzhoheit  aus.
Es  fragt  sich  nun,  welche  Umstände  die
unmittelbare  Naturalienbeschaffung  in  den  im
Rücken  der  Armee  befindlichen  Gebieten  nahelegen
können,  sei  es  mit  Hilfe  einer  Naturalienzwangsanleihe, ­
  oder  mit  Hilfe  einer  N  aturaliensteuer.
  Denken  wir  uns  z.  B.,  daß
die  Regierurg  nicht  imstande  war,  durch  Anleihen
und  Steuern  entsprechende  Geldmittel  aufzubringen;
sie  schreitet  zu  einer  massenhaften  Notenemission;
wir  haben  schon  gesehen,  daß  auf  diese  Weise,
wenn  nicht  gleichzeitig  eine  Vermehrung  der  Produktion ­
  infolge  der  Notenvermehrung  oder  unabhängig ­
  davon  stattfindet,  eine  Erhöhung  der  Preise
eintreten  kann.  Um  zu  den  erhöhten  Preisen  den
weiteren  Bedarf  beschaffen  zu  können,  muß  die
Regierung  immer  größere  Notenmengen  emittieren,
falls  die  Steuerschraube  versagt,  was  in  Kriegszeiten ­
  nichts  Ungewöhnliches  ist.  Diese  Preissteigerung ­
  tritt  selbst  dann  ein,  wenn  die  Produktion ­
  unverändert  bleibt,  um  wie  viel  mehr
erst,  wenn  sie  abnimmt,  was  z.  B.  im  Falle  eines
Weltkrieges  das  Wahrscheinlichere  sein  dürfte.
Wie  die  vermehrte  Notenmenge  immer  wieder
die  Preise  erhöht  und  die  Regierung  zu  immer
neuen  Emissionen  zwingt,  wenn  sie  eine  konstante
Quote  der  Produktion  erlangen  will,  zeigt  uns
Tabelle  XIX,  die  der  Tabelle  XIII  nachgebildet  ist.
Wir  sehen  zunächst,  wie  die  Bürger  in  den  Zeitpunkten ­
  1  bis  4  miteinander  Handel  treiben,  produzieren ­
  und  konsumieren.  Mit  30  Noten  wird  die
Zirkulation  der  drei  Waren  a,  b,  c  bewirkt  von
denen  jede  10  Notenmengen  kosten  soll.  Nun
will  die  Regierung  die  Hälfte  der  vorhandenen
Güter  durch  Notenemission  in  ihre  Hand  bekommen.
Sie  erreicht  das,  wie  wir  wissen  dadurch,  daß  sie
30  Notenmengen  druckt.  Die  Preise  steigen  auf
20,  jeder  Bürger  kann  nur  die  Hälfte  der  früheren
Warenmenge  kaufen,  die  Regierung  kauft  die  andere ­
  Hälfte.  Im  Zeitpunkt  7  werde  die  Warenmenge ­
  konsumiert;  nehmen  wir  an,  es  seien
Nahrungsmittel  gewesen.  Die  Produktion  setzt  von
neuem  ein.  Wir  nehmen  an,  sie  sei  eben  so  groß,
wie  früher.  Nun  hat  jeder  Bürger  20  Noten  im
Besitz;  will  die  Regierung  wieder  die  Hälfte  aller
Waren  in  die  Hand  bekommen,  so  ist  sie
genötigt,  eben  so  viele  Noten  zu  drucken,
als  die  Gesamtheit  der  Bürger  besitzt,  d.  h.  60
Notenmengen  ;  wir  sehen  daß  nun  derselbe
Vorgang  wie  vorher  erfolgt  und  daß  die  Regierung ­
  im  Zeitpunkt  13  neuerlich  die  Notenemission ­
  verdoppeln  muß.  Dieses  sehr  vereinfachte ­
  Schema  erklärt  uns,  wie  die  Assignatenwirtschaft ­
  wirkte.  Wie  kann  die  Regierung  dieser
Entwicklung  steuern?

Zunächst  kann  an  die  Aufstellung  von  Preist
  a  x  e  n  gedacht  werden.  Soweit  die  Preissteigerungen
darauf  zurückgehen,  daß  die  Verkäufer  die  Beunruhigung ­
  der  Bevölkerung  und  den  plötzlichen
Bedarf  ausnützen  wollen,  können  solche  Preistaxen ­
  sich  wohl  realisieren  lassen,  wenn  man  mit
genügender  Strenge  jede  Uebertretung  bestraft
wie  dies  z.  B.  in  Bulgarien  während  des  Balkankrieges ­
  der  Fall  war.  Sowohl  Bulgarien  als  auch
Serbien  sind  nämlich  mit  der  Verhängung  von
Preistaxen  vorgegangen,  ohne  daß  aber  eine  besonders ­
  starke  Notenemission  vorangegangen
wäre.  Anders  steht  aber  die  Sache  im  Falle  einer
Assignatenwirtschaft.  Die  Preistaxen  nützen  dann
oft  nichts  mehr,  weil  die  Leute  lieber  überhaupt
darauf  verzichten,  zu  verkaufen,  wie  dies  z.  B.
1793  in  Frankreich  der  Fall  war.  Die  Preistaxe
hat  daher  im  allgemeinen  noch  immer  dann  ihren
Zweck  verfehlt,  wenn  sie  Vorgänge  beeinflussen
will,  die  aus  einer  plötzlichen  Verschiebung  auf
dem  Gebiet  des  Zahlungsverkehrs  herrühren.
Die  Regierung  kann  in  einem  solchen  Falle,
wenn  die  Geldordnung  versagt,  dennoch  einen
Ausweg  finden,  wenn  sie  die  unmittelbare  Versorgung ­
  der  Bevölkerung  und  der  Armee  mit
Nahrungsmitteln  verfügt.  Es  ist  nicht  anzunehmen,
daß  ein  führender  Staatsmann,  um  z.  B.  die
Rechte  von  Getreidespekulanten  zu  schonen,  die
Bevölkerung  hungern  lassen  wird.  Wenn  das
Geldsystem  nicht  ordnungsgemäß  funktioniert,
dürfte  wohl  die  Einrichtung  einer  Großnaturalwirtschaft ­
  das  Naheliegendste  sein.  Denn
schließlich  ist  es  im  Kriegsfall  der  oberste  Grundsatz
des  Politikers  für  das  öffentliche  Wohl  und  den
Kriegszweck  zu  sorgen;  die  traditionelle  Ordnung
ist  für  ihn  nur  ein  Mittel  zu  diesem  Zweck,  versagt ­
  sie,  so  wird  in  Kriegszeiten  ein  Versuch  mit
anderen  Mitteln  bekanntlich  weit  eher  gewagt,
als  in  Friedenszeiten.  Gewöhnlich  führt  man  aber
solche  Veränderungen  in  Kriegszeiten  übereilt  und
ungenügend  durch.  Man  verabsäumt  eben  in
Friedenszeiten  alle  Möglichkeiten  entsprechend
zu  bedenken.
Wie  die  Großnaturalwirtschaft  die  Güterverteilung
  im  Gegensatz  zur  Geldwirtschalt  durchführt, ­
  zeigt  Tabelle  XX.
Die  Großnaturalwirtschaft  läuft  in  letzter
Linie  darauf  hinaus,  daß  der  Staat  Naturalien  als
Steuern,  Anleihen  usw.  erhält  und  die  Gehälter,
usw.  in  Naturalien  auszahlt.
Wir  sehen,  wie  im  Falle  der  Geldwirtschaft
die  Regierung  die  Zivilbevölkerung  im  Zeitpunkt  2
besteuert;  wie  dann  die  Regierung  mit  dem  Steuererlös
  und  die  Bürger  mit  dem  verbliebenen  Geld  die
Waren  kaufen,  wie  auf  diese  Weise  die  Bürger
die  eine  Hälte  der  Naturalien  erlangen,  die  R e '
gierung  die  andere.  Die  Regierung  übergibt  die
Naturalien  der  Armee  und  im  5.  Zeitpunkt  wird
alles  bereits  konsumiert.
            
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