Full text : Einführung in die Kriegswirtschaftslehre

27

seien,  welche  auf  dem  internationalen  Markte,  solange ­
  kein  Weltkrieg  ausgebrochen  sei,  leicht  beschafft ­
  werden  könnten,  so  daß  das  Resultat  weitgehender ­
  Ausfuhrverbote  nur  die  Folge  hätte,  daß
die  Kaufleute  dritter  Staaten  statt  jener  des
eigenen  Vorteile  hätten.  Manche  sind  daher  der
Meinung,  man  solle  Ausfuhrverbote  im  allgemeinen
auf  Artikel  beschränken,  die  man  selber  benötige,
oder  die  der  Staat,  den  man  zu  hemmen  sucht,
sich  anderswo  gar  nicht  oder  nur  sehr  schwer
beschaffen  kann.
Das  Problem  des  Imports  führt  uns  zu  der
Frage,  in  welchem  Ausmaße  man  im  Kriegsfall
auf  die  Neutralität  mancher  Einfuhrwege  rechnen
kann,  wie  sehr  man  durch  die  internationalen
Abmachungen  gedeckt  ist.  Die  Erfahrungen  aus  der
Vergangenheit  sprechen  dafür,  daß  in  einem  Weltkrieg ­
  das  Völkerrecht  nicht  allzusehr  beachtet
werden  dürfte.  In  den  militärischen  Kreisen  aller
Staaten  bringt  man  ihm  verhältnismäßig  wenig
Ehrfurcht  entgegen;  gerade  auf  die  Stimmung
militärischer  Kreise  kommt  es  aber  im  Kriegsfälle
wesentlich  an,  da  der  Wille  der  kommandierenden
Feldherrn  begreiflicherweise  dann  weit  mehr  in
die  Wagschale  fällt  als  in  Friedenszeiteti.  Wenn
man  daher  die  Bedarfsdeckung  für  den  Kriegsfall
ins  Auge  faßt,  muß  man  immer  auch  den  Fall
berücksichtigen,  daß  der  Staatenbund,  dem  man
angehört,  im  Kriegsfall  auf  sich  selbst  gestellt
sein  kann.
Bekanntlich  ist  das  Prinzip,  daß  das  Privateigentum ­
  zur  See  zu  respektieren  sei,  noch  immer
nicht  durchgedrungen  —  aber  auch  wenn  es
durchgedrungen  wäre,  müßte  man  vorsichtigerweise ­
  mit  seiner  Verletzung  rechnen.  Im  Jahre  1866
wurde  das  Privateigentum  zur  See  von  Deutschland, ­
  Italien  und  Oesterreich-Ungarn  respektiert,
1871  haben  die  Franzosen  das  Privateigentum
zur  See  nicht  respektiert,  weshalb  es  dann  auch
die  Deutschen  nicht  respektierten.
Aber  selbst  wenn  genaue  Bestimmungen  über
die  Respektierung  neutralen  Privateigentums  bestehen, ­
  das  nicht  absolute  Konterbande  ist,  hat
der  feindliche  Admiral  noch  immer  die  Möglichkeit,
daß  er  gegen  die  Bestimmungen  des  Völkerrechtsdie
  Schiffe  wegnimmt  und  sie  daheim  abliefert.
Die  Regierung  zahlt  dann  eventuell  später  eine
Entschädigungssumme.  Für  den  Augenblick  ist  aber
der  eine  kriegführende  Staat  um  eine  Sendung
Lebensmittel  gekommen.  Der  Schaden,  den  er
dadurch  vielleicht  in  seinen  militärischen  Operationen
erleidet,  wird  durch  eine  Geldentschädigung,  die
später  einmal  ausgezahlt  wird,  nicht  wettgemacht.
Kurzum,  man  muß  allen  internationalen  Vereinbarungen ­
  heute  noch  mit  größtem  Mißtrauen  gegenüberstehen. ­
  Am  genauesten  werden  sie  dann  eingehalten,
wenn  dritte  Mächte  daran  interessiert  sind.Wenn  aber
keine  Macht  den  Exekutor  spielen  will,  können
die  flagrantesten  Verstöße  gegen  das  Völkerrecht
ungestraft  Vorkommen.  Dafür  liefert  der  Balkankrieg ­
  mehr  als  ein  Beispiel.  Daß  die  Großmächte

in  der  Lage  gewesen  wären,  gegenüber  den  kleinen
Balkanstaaten  das  Völkerrecht  durchzusetzen,
unterliegt  wohl  keinem  Zweifel,  es  fehlte  aber  der
Wille  dazu.  Um  wie  viel  mehr  muß  man  mit  Verletzungen ­
  des  Völkerrechts  in  einem  Weltkrieg
rechnen,  der  keine  starken  Neutralen  kennt  und
wo  alles  dazu  drängt,  das  Völkerrecht  auf  Schritt
und  Tritt  zu  verletzen.  Daß  wir  seit  der  napoleonischen
  Aera  eine  Zunahme  der  internationalen
Rechtssicherheit  beobachten  können,  kann  auf  eine
wirkliche  Entwicklung  in  dieser  Richtung  hindeuten. ­

Aber  nicht  nur  die  Zufuhr  zur  See  ist  durch
internationale  Abmachungen  unzureichend  gesichert, ­
  auch  die  Neutralität  einzelner  Staaten,
wie  der  Schweiz,  ist  nicht  so  unbedingt  gesichert,
wie  vielfach  geglaubt  wird.  Es  wurden  vor  einigen
Jahren,  wie  von  schweizerischer  Seite  behauptet
wurde,  in  Frankreich  Pläne  ausgearbeitet,  welche
dahin  abzielten,  Deutschland  nach  einem  Durchmärsche ­
  durch  das  Juravorland  in  die  Flanke
zu  fallen.  In  der  Schweiz  selbst  kam  es  damals
zu  einer  erregten  Debatte  darüber,  ob  man  in
einem  solchen  Falle  das  Juravorland  aufgeben
solle,  um  die  Höhen  zu  verteidigen,  oder  ob  man
dem  Feinde  am  Fuße  des  Gebirges  entgegentreten
könne.  Aehnliches  ist  ja  auch  aus  anderen  Gebieten ­
  bekannt.  Wir  wissen,  daß  man  in  Deutschland ­
  und  England  immer  auf  Holland  acht  hat
und  ein  Staat  den  anderen  verdächtigt,  er  wolle
die  Neutralität  dieses  Gebietes  im  Kriegsfälle  nicht
respektieren.
Kurzum,  wir  sehen,  daß  die  Studien  über
die  gesamten  Kriegsvorbereitungen,  sowohl  jener
für  die  Armee  als  auch  jener  für  die  Zivilbevölkerung, ­
  den  Importfall  berücksichtigen,  aber  immer
auch  die  Möglichkeit  ins  Auge  fassen  müssen,  daß
die  einzelnen  in  Betracht  kommenden  Staatenbünde ­
  auf  sich  selbst  gestellt  sein  könnten.  Auf
die  Notwendigkeit  solche  Studien  systematisch
vorzunehmen,  möchte  ich  hier  mit  allen  Nachdruck
hinweisen.
X.  Rückwirkungen  des  Krieges  und  der
Rüstungen  auf  Geld  und  Kredit.
Nachdem  wir  in  den  bisherigen  Abschnitten
in  großen  Umrissen  festzustellen  versuchten,  wie
organisatorisch  und  effektiv  für  den  Bedarf
der  Armee  und  der  Zivilbevölkerung  gesorgt
werden  kann,  sollen  nun  die  Rückwirkungen  des
Krieges  auf  die  Geld-  und  Kreditwirtschaft  flüchtig
skizziert  werden.
Als  erste  charakteristische  Wirkung  kriegerischer ­
  Verwicklungen  macht  sich  die  Kündigung
der  Kredite  seitens  des  Auslandes  bemerkbar.  Wie
ich  schon  oben  erwähnt  habe,  kann  man  von
einer  Solidarität  der  Geld-  und  Kreditmärkte
nicht  ohneweiters  sprechen  und  muß  sich  davor
hüten,  sie  wie  frei  kommunizierende  Gefäße  aufzufassen, ­
  die  nach  einigen  Schwankungen  eine
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.