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Pflicht der Großgrundbesitzer ansehn, daß ein
Teil der Bodenfläche an die bodenlose Agrarbevölkerung
abgegeben werde. Wir sehen denn
auch in Rumänien die Bodenreform auf dem
Marsche, ebenso in England, wo bekanntlich Lloyd
George für sie eintritt. Wenn solche Ideen in
Friedenszeiten einen großen Einfluß ausüben, um
wie viel mehr in Kriegszeiten, wenn der eine
kriegführende Teil durch Versprechungen hinsichtlich
zukünftiger Parzellierungen einen Teil
der gegnerischen Bevölkerung auf seine Seite zu
bringen vermag, sowie man die eigenen Leute
durch Versprechungen anzuspornen vermag. Es
wurde in der letzten Zeit immer schwerer Kriegsbegeisterung
zu erregen, weil der Kriegsgewinn
für breite Massen nicht unmittelbar genug zutage
trat. Am offenbarsten war meist nur, daß die
Lieferanten von Kanonen und anderem Kriegsmaterial
riesige Gewinne einstreichen konnten.
Wenn man wieder, wie ehedem Bauernhufen an
die Sieger verteilt, wird der Einzelne, ähnlich wie
in alten Zeiten, aus patriotischen und egoistischen
Gründen in den Kampf ziehen. Manche österreichische
und ungarische Politiker weisen darauf
hin, wie wichtig für Oesterreich-Ungarn die
Lösung der Agrarfrage sei, in Bosnien vor allem
jene der Kmetenfrage, damit nicht eines Tages
die Russen und Serben als Befreier der armen
agrarischen Bevölkerung sich einen Anhang im
eigenen Lande zu verschaffen wüßten.
Nur nebenbei möchte ich die Zerstörungen
erwähnen, welche der Krieg zur Folge haben kann.
Sie bleiben meist in engen Grenzen und pflegen
sich auf einen relativ engen Bereich zu beschränken.
Zerstörte Häuser und Fabriken pflegen bald
wieder neu zu erstehen. Nur wenn ein Land bereits
im Niedergang begriffen ist, können solche
Zerstörungen dauernde Lähmungen im Gefolge
haben.
3. Einfluß auf den Warenabsatz.
Durch Kriegserfolge oder entsprechende militärische
Pressionen kann man aber auch den
Warenabsatz fördern. Ein überaus krasses Beispiel,
ist der im XIX. Jahrhundert geführte Opiumkrieg.
Einer der chinesischen Kaiser sah ein, daß
sein. Volk unter dem Opiumgenuß zugrunde gehe.
Opium wirkt bekanntlich unvergleichlich zerstörender
als Alkohol. Er verbot also den Opiumimport.
Dadurch wurden vor allem englische Kaufleute
betroffen, die das Opium aus Indien importierten.
Es wurde nun das Gesetz umgangen und Opium
eingeschmuggelt. Dies veranlaßte die chinesische
Regierung zu einem energischen Schritt. Es wurde
gegen die Schmuggler eingeschritten und eine
größere Quantität Opium ins Meer geworfen.
Die Engländer intervenierten zugunsten der
Schmuggler. Es kam zu einem Notenwechsel. Das
Ergebnis war ein Krieg, in welchem die Engländer
nicht nur Schadenersatz für die Schmuggler erlangten,
sondern auch die Opiumeinfuhr durchsetzten.
Es gab damals zahlreiche englische Politiker,
welche in diesem Kriegserfolg eine unerhörte
Verletzung jeglicher Moral erblickten. Wurde doch
eine um dasWohl des Volkes besorgte Regierung
gezwungen, die Verseuchung desselben durch ein
gefährliches Gift zuzugestehen.
Aber ein Staat kann seine Macht noch weiter
ausnützen, indem er von einem anderen Staate
z. B. geradezu verlangt, daß er bestimmte Waren
von seinen Bürgern kaufe. Eine derartige diplomatische
Aktion hat Oesterreich-Ungarn den
Serben gegenüber unternommen, ln den Forderungen,
welche Oesterreich-Ungarn am 5. April
1906 gegenüber Serbien geltend machte, heißt
es: «Um zu einem billigen Ausgleich zu gelangen,
stellt daher die österreichisch-ungarische
Delegation folgende Forderungen fest:
1. tunlichste Vereinfachung der Tarifsystematik;
2. sorgfältige Revision des Tariftextes . . .
3. Vereinbarung der künftigen Zollquote . .
4. Sicherstellung des Prinzips, daß bei staatlichen
Lieferungen die österreichischen und ungarischen
Erzeugnisse bei Parität von Preis und
Qualität nicht ausgeschaltet werden. Letzteres
hätte namentlich zu gelten, bezüglich der eben im
Zuge befindlichen Frage der Lieferung von Geschützen,
sowie bezüglich der Zuwendung der
Salzlieferungen, in welch beiden Fragen weder
Preis noch auch Qualität zu Ungunsten der Erzeugnisse
Oesterreich-Ungarns berufen werden
können.» Wir sehen, wie die ersten Forderungen
sichauf Punkte beziehen, welche in Verträgen seit
jeher geregelt werden, Punkt 4 dagegen stellt
eine weitgehende Einschränkung der freien Entschließung
dar. In der ersten Hälfte handelt es
sich noch um Feststellung eines Lieferungsgrundsatzes,
im zweiten dagegen um Einführung eines
Kaufzwanges.
Die Serben waren bereit, in allen Punkten
zuzustimmen, nur bezüglich der Anschaffung der
Artillerie und des Artilleriematerials weigerten sie
sich und erklärten, «durch das fachmännische Gutachten
der Artilleriekommission gebunden zu sein».
ln einem späteren Schreiben heißt es nochmals:
«Die königliche Regierung behält sich
daher das Recht vor, die Kanonen- und Munitionsbestellung
dann und dort zu placieren, wann
und wo dies die Staatsinteressen erfordern.»
Die serbische Antwortnote wies insbesondere
darauf hin, daß die serbische Regierung der
österreichischen und ungarischen Industrie Lieferungen
im Betrage von 26 Millionen Dinars in
Aussicht stelle, d. h. von 50 0 / o aller bevorstehenden
Staatsbestellungen. Bekanntlich folgte ein
Zollkrieg, in dem es Oesterreich nicht gelang,
den Sieg über Serbien davonzutragen. Wir
sehen, was ein Staat heutzutage überhaupt
von einem anderen fordern kann. Wir können
uns selbstverständlich auch Friedensverträge
denken, in denen der eine Staat vom anderen
bestimmte Waren zu beziehen sich verpflichtet.