Full text : Wissenschaftlicher Sozialismus, Kommunismus, Anarchismus und Bolschewismus

>

—  8  —

allermeisten  gehen  von  dem  Grundgedanken  als  fast  selbstverständlicher  Voraussetzung ­
  aus,  daß  irgendeine  Art  des  Rechtszwanges  für  jegliches  menschliches ­
  Gemeinschaftsleben  durchaus  erforderlich  sei.  Sie  bejahen  die  Rechtsnotwendigkeit ­
  des  Rechtszwangs,  Erst  seit  Ausgang  des  18,  Jahrhunderts
unter  der  Führung  des  Engländers  Godwin  treten  Schriftsteller  auf,  welche
das  Recht  des  Rechts  in  Frage  stellen  und  ein  menschliches  Gemeinschaftsleben ­
  ohne  jeden  Rechtszwang  für  möglich,  ja  wünschenswert  halten,  Rur
auf  dem  Wege  freier  Vertragschließungen  sollen  sich  die  Menschen  zu  freien
Vereinigungen,  aus  denen  jedem  jederzeit  der  Austritt  offenstehen  soll,  zusammenschließen, ­
  Diese  Richtung  ist  der  Anarchismus,  Er  verwirft  also
jeden  Staat  in  irgendeiner  Form  für  die  Gegenwart  und  die  Zukunft,  er  ist
der  Ausfluß  des  extremsten  ökonomischen  und  kulturellen  Individualismus
und  Liberalismus,  Der  Staat  erscheint  dem  Anarchismus  geradezu  als  Ungeheuer, ­
  Im  einzelnen  sollen  hier  seine  Lehren  nicht  dargelegt  werden,  ihrer
Erörterung  wird  ein  späterer  besonderer  Aufsatz  gewidmet  werden.
Wir  haben  also  zwei  menschliche  Gesellschaftsformen  und  zwei  verschiedene ­
  Wirtschaftssysteme  gewonnen!  die  eine  mit  Rechts  zwang,  die
andere  ohne  Rechts  zwang.  Die  Rechtsordnungen  und  Wirtschaftssysteme ­
  m  i  t  Rechtszwang  unterscheiden  sich  nun  wieder  je  nach  der  Behandlung ­
  des  Eigentums  in  zwei  grundverschiedene  Abarten,  in  solche,
welche  grundsätzlich  das  Privateigentum  als  die  beste  und  wünschenswerteste ­
  Grundlage  der  menschlichen  Kultur  und  Wirtschaft  zulassen  und  in
solche,  welche  das  Eesamteigentum  als  erstbeste  und  notwendige
Grundlage  für  das  Aufblühen  menschlicher  Kultur  und  Wirtschaft  ansehen.
Es  sind  die  individualistischen  und  die  k  o  l  l  e  k  t  i  v  i  st  i  s  ch  e  n
Wirtschaftssysteme  und  Rechtsordnungen,
Je  nach  dem  Grade  der  Ausdehnung  des  Eesamteigentums  haben  wir
nun  drei  verschiedene  Unterarten  des  kollektivistischen  Wirtschaftssystems  zu
scheiden!  i.  den  Agrarsozialismus,  Er  verwirft  nur  das  Privateigentum, ­
  am  Grund  und  Boden,  läßt  es  dagegen  am  Kapital,  an  allen  beweglichen ­
  Sachen  zu.  Er  war  bis  vor  kurzem,  d,  h,  bis  zur  großen  russischen
Agrarreform  Stolypins  in  Rußland  verwirklicht,  wo  bekanntlich  in  den  weitesten ­
  Gebietsteilen  das  Land  in  Form  des  „Mir"  der  ganzen  Dorfgemeinde
und  nicht  dem  einzelnen  gehörte,  2,  der  Sozialismus,  Er  erklärt  die
Abschaffung  des  Privateigentums  an  den  gesamten  Produktionsmitteln
—  aber  auch  nur  an  ihnen  —  für  wünschenswert  oder  für  naturnotwendig  als
durch  den  ehernen  Gang  der  ökonomischen  Entwickelung  bedingt  und  unabwendbar, ­
  Unter  Produktionsmitteln  haben  wir  —  auch  das  muß
beschämender  Weise  zur  Beseitigung  mancher  Unklarheiten  und  Verschwommenheiten ­
  in  bürgerlichen  Kreisen  besonders  gesagt  werden  —,  alle  diejenigen ­
  wirtschaftlichen  Güter  zu  verstehen,  die  zur  Erzeugung  neuer  wirtschaftlicher ­
  Güter  notwendig  sind,  also  den  gesamten  Grund  und  Boden,  städtischen
wie  auch  den  gesamten  ländlichen  Besitz,  Bergwerke,  Fabrikanlagen,  Maschinen, ­
  Werkzeuge,  Rohstoffe,  Halbfabrikate,  Das  Eigentum  an  allen  diesen
Sachen  geht  älso  auf  die  Gesamtheit,  das  Reich,  den  Staat,  Gemeinde  oder
auch  an  genossenschaftliche  Verbände  über.  Der  Sozialismus  läßt  also  nur
noch  persönliches  Einkommen  aus  Arbeit  —  körperlicher  oder  geistiger  —  zu,
nicht  dagegen  mehr  aus  Vermögensbesitz,  Jedes  private  Kapital-  und  Grund-
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.