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allermeisten gehen von dem Grundgedanken als fast selbstverständlicher Voraussetzung
aus, daß irgendeine Art des Rechtszwanges für jegliches menschliches
Gemeinschaftsleben durchaus erforderlich sei. Sie bejahen die Rechtsnotwendigkeit
des Rechtszwangs, Erst seit Ausgang des 18, Jahrhunderts
unter der Führung des Engländers Godwin treten Schriftsteller auf, welche
das Recht des Rechts in Frage stellen und ein menschliches Gemeinschaftsleben
ohne jeden Rechtszwang für möglich, ja wünschenswert halten, Rur
auf dem Wege freier Vertragschließungen sollen sich die Menschen zu freien
Vereinigungen, aus denen jedem jederzeit der Austritt offenstehen soll, zusammenschließen,
Diese Richtung ist der Anarchismus, Er verwirft also
jeden Staat in irgendeiner Form für die Gegenwart und die Zukunft, er ist
der Ausfluß des extremsten ökonomischen und kulturellen Individualismus
und Liberalismus, Der Staat erscheint dem Anarchismus geradezu als Ungeheuer,
Im einzelnen sollen hier seine Lehren nicht dargelegt werden, ihrer
Erörterung wird ein späterer besonderer Aufsatz gewidmet werden.
Wir haben also zwei menschliche Gesellschaftsformen und zwei verschiedene
Wirtschaftssysteme gewonnen! die eine mit Rechts zwang, die
andere ohne Rechts zwang. Die Rechtsordnungen und Wirtschaftssysteme
m i t Rechtszwang unterscheiden sich nun wieder je nach der Behandlung
des Eigentums in zwei grundverschiedene Abarten, in solche,
welche grundsätzlich das Privateigentum als die beste und wünschenswerteste
Grundlage der menschlichen Kultur und Wirtschaft zulassen und in
solche, welche das Eesamteigentum als erstbeste und notwendige
Grundlage für das Aufblühen menschlicher Kultur und Wirtschaft ansehen.
Es sind die individualistischen und die k o l l e k t i v i st i s ch e n
Wirtschaftssysteme und Rechtsordnungen,
Je nach dem Grade der Ausdehnung des Eesamteigentums haben wir
nun drei verschiedene Unterarten des kollektivistischen Wirtschaftssystems zu
scheiden! i. den Agrarsozialismus, Er verwirft nur das Privateigentum,
am Grund und Boden, läßt es dagegen am Kapital, an allen beweglichen
Sachen zu. Er war bis vor kurzem, d, h, bis zur großen russischen
Agrarreform Stolypins in Rußland verwirklicht, wo bekanntlich in den weitesten
Gebietsteilen das Land in Form des „Mir" der ganzen Dorfgemeinde
und nicht dem einzelnen gehörte, 2, der Sozialismus, Er erklärt die
Abschaffung des Privateigentums an den gesamten Produktionsmitteln
— aber auch nur an ihnen — für wünschenswert oder für naturnotwendig als
durch den ehernen Gang der ökonomischen Entwickelung bedingt und unabwendbar,
Unter Produktionsmitteln haben wir — auch das muß
beschämender Weise zur Beseitigung mancher Unklarheiten und Verschwommenheiten
in bürgerlichen Kreisen besonders gesagt werden —, alle diejenigen
wirtschaftlichen Güter zu verstehen, die zur Erzeugung neuer wirtschaftlicher
Güter notwendig sind, also den gesamten Grund und Boden, städtischen
wie auch den gesamten ländlichen Besitz, Bergwerke, Fabrikanlagen, Maschinen,
Werkzeuge, Rohstoffe, Halbfabrikate, Das Eigentum an allen diesen
Sachen geht älso auf die Gesamtheit, das Reich, den Staat, Gemeinde oder
auch an genossenschaftliche Verbände über. Der Sozialismus läßt also nur
noch persönliches Einkommen aus Arbeit — körperlicher oder geistiger — zu,
nicht dagegen mehr aus Vermögensbesitz, Jedes private Kapital- und Grund-